Augusta von Anhalt-Zerbst in einem Reskript vom 24. 6. 1669 zur Einhaltung der KO von 1573 (im
Text steht irrig 1673), gibt aber darüber hinaus genaue Anweisungen zu den verschiedenen Gottesdien-
Sten (einschließlich Taufen und Trauungen), so daß das Reskript Selbst Kirchenordnungscharakter
erhält, daher Bezeichnung des Faszikels in der Akte des Staats-A. Oldenburg (Best. 97, Nr. 364): „Kir-
chenordnung de anno 1669.“
985
Text steht irrig 1673), gibt aber darüber hinaus genaue Anweisungen zu den verschiedenen Gottesdien-
Sten (einschließlich Taufen und Trauungen), so daß das Reskript Selbst Kirchenordnungscharakter
erhält, daher Bezeichnung des Faszikels in der Akte des Staats-A. Oldenburg (Best. 97, Nr. 364): „Kir-
chenordnung de anno 1669.“
985