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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (8. Band = Hessen, 1. Hälfte): Die gemeinsamen Ordnungen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1965

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https://doi.org/10.11588/diglit.30457#0344
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Kirchenordnung 1566

solt auch ein bestendigen vorsatz haben und behal-
ten, wo Gott der Herr euch euere gesundheit des
leibs widerumb verleihe und euer leben alhie erlen-
gert, daß ihr euer leben als ein warer christ in warem
glauben an den Herrn Christum nach Gottes wort
zu füren mit ernst euch befleißen wollet, denn ihr
habt itzunder mit der tat bezeugt, daß ihr des glau-
bens seid und bleiben wolt, das da ist die heilige
christliche kirche und gemein, welche die propheten
und aposteln uns verkündiget haben. Und seid der-
halben billich getrost, denn in demselbigen werdet
ihr verstendiget, daß, der da erschaffen hat himmel
und erden, der will euer Vatter sein, denn er auch
Christum seinen Sohn darumb hat lassen in diese
welt kommen, leiden und sterben, auferstehen und
gen himmel fahren und durch den heiligen Geist sol-
ches in seiner kirchen lassen verkündigen. So seied
ihr auch in der heiligen christlichen kirchen und
seind euch alle euere sünden durch Christum ver-
geben, und ob ihr wol uns menschen auf dieser erden
verlassen möchtet, so werdet ihr doch im ewigen
leben mit allen engeln und heiligen bei Christo wonen
und vor dieses kurze und arbeitsame und elende
leben ein ewiges und friedreichs und seliges leben
mit Christo annemen. Derhalben sollet ihr euch nun
hinfurter mit gleubigem gebet stetigs in den willen
Gottes befehlen, alle ding in dieser welt von herzen
fahren lassen (nachdem ihr das euer mit frieden recht
und wol verordnet habt) und mit festem glauben
hangen an euerem heiland Christo, glaubt, er sei
auch für euch gestorben und hab sein blut für euch
vergossen, mit welchem ihr auch itzund gespeiset
und getrenkt seid zur vergebung aller euer sünde
und auch zum ewigen leben. Das ist die rechte war-
haftige bereitung auf den weg der seligkeit. Christus
selbst ist unser speis worden, da er sein leib in tod
geben, unser trank, da er sein blut am kreuz zur
vergebung aller unserer sünde vergossen hat. Wer
das warlich gleubt, der ist gespeiset und getrenket
ins ewige leben. Diese speise und dieser trank, mit
glauben gefaßt, bleibt, wenn die augen nicht mehr
sehen, die ohren nicht mehr hören, der mund nicht
mehr reden kann. Demnach bleibt die speis und

34 Dieser Abschn. ist nahezu ungeändert in die Agende
von 1574 übernommen und an die folgenden hess.

trank dieses glaubens zur abfertigung ins ewige
leben.
Demnach so befehlet euere seele mit rechtgleu-
bigem gebet euerm treuen Gott und lieben Vatter
im himmel, sprecht mit euerm Herrn Christo [Luk
23, 46]: Vatter, in deine hende befehle ich meinen
Geist. Haltet euch treulich an den heiland Chri-
stum, er wird euch gewißlich nicht verlassen. Er ist
je für euch gestorben, damit ihr möcht ewiglich
leben. Er ist euer vorsprecher und mittler gegen
Gott, derhalben seid getrost und unverzagt; denn
so Gott umb Christi willen mit euch ist, wer kann
wider euch sein [Rm 8, 31f] ? Darumb setzt all euern
trost auf diesen eckstein Christum, er ist die rechte
grundfest, von welchem euch kein ungewitter noch
ungestimme der anfechtung reißen mag, so ihr allein
im glauben stets mit dem gebet wachet und anhal-
tet.
Gott der Herr sterke euch, verleihe euch, ritter-
lich im glauben zu fechten wider alle anfechtung,
und zu verharren im glauben Christi. Der Herr sei
stetiges bei euch, beschirm euch vor dem bösen und
allen anfechtungen, erfülle euch mit allem guten und
gnaden bis in ewigkeit. Der almechtig Gott geleit
euch in das ewige leben und verleihe euch ein frö-
lich auferstehung am jüngsten gericht, durch Jesum
Christum. Amen.
Von besuchung, erinnerung und trost der
gefangenen34
Daß der heilige apostel Paulus (2. Tim. 1, 16f)
des Onesiphori hause wünschet die barmherzigkeit
Gottes, darumb daß er ihne oft erquicket und sich
seiner ketten nicht geschemet hatte, da er zu Rom
gewesen war, damit bezeugt er, daß die gefangenen
besuchen, ihnen handreichung tun zur leibs notturft
und mit geistlichem trost der seelen zu steur kom-
men, sei ein gutes christliches werk, das Gott von
uns haben wölle und ein christ dem andern zu be-
weisen schuldig sei. Wie denn auch die epistel an
die Hebreer des gedenket und den christen diese
freundschaft einander zu leisten ausdrücklich be-
KOO weitergegeben worden. Vgl. zum ganzen auch
G. L. Büff, Kirchenrecht 231.

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