Agende 1574
[35.] AGENDA |
Das ist: | Kirchenor- | dnung wie es im Für- | stenthumb Hessen mit
verkündigung | Göttliches worts, reichung der heiligen Sacra- | menten vnd
andern Christlichen handlun- | gen vnd Ceremonien gehalten | werden soll. |
1. Corinth. 14. | Lasset es alles züchtigklich vnd | ordentlich zugehen. |
Getruckt zu Marpurgk | durch Augustinum Colbium im Jahr | 1574. | 1
Von Gottes gnaden wir Wilhelm, Ludwig, Philips
und Jörge, gebrüder Landgraven zu Hessen, Graven
zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda
etc., entpieten den würdigen und andechtigen, un-
sern lieben getreuen, allen und jeden unsern super-
intendenten, auch pfarherrn in unsern nidern- und
oberfürstentumben Hessen und zugehörigen graf-
und herrschaften unsere gnad und fügen euch zu
wissen:
Als weiland der hochgeborne fürst, Herr Philips
der Elter, Landgrave zu Hessen etc., unser geliebter
Herr Vater löblicher und seliger gedechtnus dabevor
ein kirchenordnung2 ausgehen lassen und wir aber
die vorsorge tragen, daß solche kirchenordnung,
1 Originaldruck: vorhanden UB Göttingen, 8° Jus.
stat. II, 7224.
Abdrucke: HLO I, 372-422; - Richter II, (Aus-
zug); — neuer Abdruck des 19. Jh.: Rengshausen
1862 (mit geringfügigen Änderungen).
Druckvorlage: Originaldruck.
Bibliographie: Heppe, Kirchengeschichte I, 363ff;
Heppe, Generalsynoden I, 109ff.
Zu Fragen der Einleitung vgl. S. 344ff.
Zur handschriftlichen Überlieferung: Heppe (vgl.
Kirchengeschichte I, 364) hat, nach seinen Angaben,
das ,,approbirte (im k. Staatsarchiv zu Marburg noch
vorhandene) Manuscript der Agende“ eingesehen
und die Abweichungen gegenüber dem Originaldruck
notiert (vgl. auch Heppe, Generalsynoden I, 110ff).
Trotz mehrfachen Nachforschens kann dieses Manu-
skript im StA Marburg nicht aufgefunden werden.
Dagegen ist folgendes handschriftliche Material zur
Entstehung der Agende erhalten:
A: „Agende zu Marpurgk uffm Synodo Anno 1571,
16ten Julij begriffen“ ; StA Darmstadt, V A 1 Konv.
3 fasc. 3. Das Manuskript enthält die Anweisungen
der Synodalen für die Fertigstellung der Agende. Es
deckt jedoch nicht die Ordinations-, Introduktions-
und Pönitenzordnung, ebenfalls auch nicht die an-
gedruckte Reformationsordnung und den Gesang-
buchanhang.
B: ,,Bruchstück einer Abschrift der Hessischen
Agende oder Kirchenordnung vom 20. Juni 1573“;
StA Marburg, 22 a 8 Nr. 20. An der Herstellung des
Manuskripts waren verschiedene Hände beteiligt,
408
weil sie etwas lang und ausführlich ist, nicht von
allen predicanten, sonderlich aber den einfeltigen,
deromaßen fleißig gelesen, verstanden und in acht
genommen werden mochte, wie billich sein solte,
daß wir demnach aus ermelter kirchenordenung mit
euerm unserer superintendenten rat und bedenken3
diese kurze Agenda extrahiren, ausziehen und stel
len lassen, alles zu dem ende, damit die einfeltigen
sich umb so viel leichter und besser darnach zu rich-
ten und allenthalben in unserer obrigkeit und gebiet
ein gleichförmigkeit in den kirchenceremonien und
sonstet sein und erhalten werden möge4; wöllen
demnach solche Kirchen-Agenda hiermit offent-
lichen publicirt und nicht allein dieselbige in allen
die im ganzen nicht sehr sorgfältig abgeschrieben
haben. Das Bruchstück enthält den größten Teil der
von Heppe vermerkten Änderungen, jedoch teil-
weise in geringfügig abweichender Lesart. Das
Bruchstück umfaßt mit einer Unterbrechung S. 412
nur die Teile S. 409 bis S. 430, vor dem Abschnitt
über die Konfirmation.
C: ,,Superintendenz-Ordnung“ ; StA Marburg, 22 a 8
Nr. 19 (vgl. S. 461 Anm. 70). Die Handschrift um-
faßt nur den Teil der Superintendentenordnung.
Weiteres Aktenmaterial: StA Marburg, 22 a 8 Nr. 19
und 22; 22 a 1 Pak. 13; StA Darmstadt, V A 1 Konv.
3 fasc. 3; V A 1 Konv. 4 fasc. 2 und 3; V A 2 Konv. 1
fasc. 6.
Die unterschiedlichen Lesarten von B und C werden
im Textapparat aufgenommen. Die Anweisungen
von A werden jedoch nur so weit angegeben, wie sie
über die Abweichungen von dem schließlich vorlie-
genden Druck Auskunft geben.
Die Ordnung ist bei Augustin Kolbe 1573/74 ge-
druckt (vgl. auch StA Darmstadt, V A 1 Konv. 4
fasc. 3); zu Aug. Kolbe vgl. Benzing S. 121.
Zu den Schwierigkeiten, die während des Druckes
zwischen den beiden Landgrafen und dem Drucker
auftauchten vgl. Heppe aaO.
2 Vgl. Text Nr. 18, S. 178ff.
3 Zur Entstehung der Agende vgl. die Verhandlungen
der Generalsynoden 1568-1573 und die Einleitung
S. 344f.
4 Vgl. den Abschied der Generalsynode 1573, Abschn.
1, S. 367.
[35.] AGENDA |
Das ist: | Kirchenor- | dnung wie es im Für- | stenthumb Hessen mit
verkündigung | Göttliches worts, reichung der heiligen Sacra- | menten vnd
andern Christlichen handlun- | gen vnd Ceremonien gehalten | werden soll. |
1. Corinth. 14. | Lasset es alles züchtigklich vnd | ordentlich zugehen. |
Getruckt zu Marpurgk | durch Augustinum Colbium im Jahr | 1574. | 1
Von Gottes gnaden wir Wilhelm, Ludwig, Philips
und Jörge, gebrüder Landgraven zu Hessen, Graven
zu Catzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda
etc., entpieten den würdigen und andechtigen, un-
sern lieben getreuen, allen und jeden unsern super-
intendenten, auch pfarherrn in unsern nidern- und
oberfürstentumben Hessen und zugehörigen graf-
und herrschaften unsere gnad und fügen euch zu
wissen:
Als weiland der hochgeborne fürst, Herr Philips
der Elter, Landgrave zu Hessen etc., unser geliebter
Herr Vater löblicher und seliger gedechtnus dabevor
ein kirchenordnung2 ausgehen lassen und wir aber
die vorsorge tragen, daß solche kirchenordnung,
1 Originaldruck: vorhanden UB Göttingen, 8° Jus.
stat. II, 7224.
Abdrucke: HLO I, 372-422; - Richter II, (Aus-
zug); — neuer Abdruck des 19. Jh.: Rengshausen
1862 (mit geringfügigen Änderungen).
Druckvorlage: Originaldruck.
Bibliographie: Heppe, Kirchengeschichte I, 363ff;
Heppe, Generalsynoden I, 109ff.
Zu Fragen der Einleitung vgl. S. 344ff.
Zur handschriftlichen Überlieferung: Heppe (vgl.
Kirchengeschichte I, 364) hat, nach seinen Angaben,
das ,,approbirte (im k. Staatsarchiv zu Marburg noch
vorhandene) Manuscript der Agende“ eingesehen
und die Abweichungen gegenüber dem Originaldruck
notiert (vgl. auch Heppe, Generalsynoden I, 110ff).
Trotz mehrfachen Nachforschens kann dieses Manu-
skript im StA Marburg nicht aufgefunden werden.
Dagegen ist folgendes handschriftliche Material zur
Entstehung der Agende erhalten:
A: „Agende zu Marpurgk uffm Synodo Anno 1571,
16ten Julij begriffen“ ; StA Darmstadt, V A 1 Konv.
3 fasc. 3. Das Manuskript enthält die Anweisungen
der Synodalen für die Fertigstellung der Agende. Es
deckt jedoch nicht die Ordinations-, Introduktions-
und Pönitenzordnung, ebenfalls auch nicht die an-
gedruckte Reformationsordnung und den Gesang-
buchanhang.
B: ,,Bruchstück einer Abschrift der Hessischen
Agende oder Kirchenordnung vom 20. Juni 1573“;
StA Marburg, 22 a 8 Nr. 20. An der Herstellung des
Manuskripts waren verschiedene Hände beteiligt,
408
weil sie etwas lang und ausführlich ist, nicht von
allen predicanten, sonderlich aber den einfeltigen,
deromaßen fleißig gelesen, verstanden und in acht
genommen werden mochte, wie billich sein solte,
daß wir demnach aus ermelter kirchenordenung mit
euerm unserer superintendenten rat und bedenken3
diese kurze Agenda extrahiren, ausziehen und stel
len lassen, alles zu dem ende, damit die einfeltigen
sich umb so viel leichter und besser darnach zu rich-
ten und allenthalben in unserer obrigkeit und gebiet
ein gleichförmigkeit in den kirchenceremonien und
sonstet sein und erhalten werden möge4; wöllen
demnach solche Kirchen-Agenda hiermit offent-
lichen publicirt und nicht allein dieselbige in allen
die im ganzen nicht sehr sorgfältig abgeschrieben
haben. Das Bruchstück enthält den größten Teil der
von Heppe vermerkten Änderungen, jedoch teil-
weise in geringfügig abweichender Lesart. Das
Bruchstück umfaßt mit einer Unterbrechung S. 412
nur die Teile S. 409 bis S. 430, vor dem Abschnitt
über die Konfirmation.
C: ,,Superintendenz-Ordnung“ ; StA Marburg, 22 a 8
Nr. 19 (vgl. S. 461 Anm. 70). Die Handschrift um-
faßt nur den Teil der Superintendentenordnung.
Weiteres Aktenmaterial: StA Marburg, 22 a 8 Nr. 19
und 22; 22 a 1 Pak. 13; StA Darmstadt, V A 1 Konv.
3 fasc. 3; V A 1 Konv. 4 fasc. 2 und 3; V A 2 Konv. 1
fasc. 6.
Die unterschiedlichen Lesarten von B und C werden
im Textapparat aufgenommen. Die Anweisungen
von A werden jedoch nur so weit angegeben, wie sie
über die Abweichungen von dem schließlich vorlie-
genden Druck Auskunft geben.
Die Ordnung ist bei Augustin Kolbe 1573/74 ge-
druckt (vgl. auch StA Darmstadt, V A 1 Konv. 4
fasc. 3); zu Aug. Kolbe vgl. Benzing S. 121.
Zu den Schwierigkeiten, die während des Druckes
zwischen den beiden Landgrafen und dem Drucker
auftauchten vgl. Heppe aaO.
2 Vgl. Text Nr. 18, S. 178ff.
3 Zur Entstehung der Agende vgl. die Verhandlungen
der Generalsynoden 1568-1573 und die Einleitung
S. 344f.
4 Vgl. den Abschied der Generalsynode 1573, Abschn.
1, S. 367.