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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0015
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Vorwort des Herausgebers

Unter der Federführung des Instituts für evangelisches Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Deutsch-
land erschien 1965 der achte Band der Evangelischen Kirchenordnungen, der „Hessen: Die gemeinsamen
Ordnungen“ von 1526 bis 1582 umfasste. Wie damals üblich, wurde der Name der Bearbeiterin nur in dem
von Rudolf Smend, Otto Weber und Ernst Wolf unterzeichneten Vorwort genannt, nicht aber auf dem
Titelblatt: Hannelore Jahr, zum Zeitpunkt des Erscheinen des Bandes Dozentin, später Professorin (Han-
nelore Erhart) an der Theologischen Fakultät der Universität Göttingen. Der von ihr erarbeitete Band,
dessen erster Teil schon seit 1958 im Satz druckfertig vorlag, war auf dem Titelblatt als „1. Hälfte“ bezeich-
net; die zweite Hälfte sollte laut Vorwort „die territorial begrenzten Ordnungen enthalten“ (S. IX). Spätere
Planungen sahen die Aufteilung des Stoffes auf zwei Bände vor: Band IX für die Ordnungen der geteilten
Landgrafschaft nach 1582, gleichfalls von Hannelore Jahr betreut, und Band X für die territorial begrenz-
ten Ordnungen, die Oberkirchenrat Hugo Grün edieren sollte. Beide Bände wurden auch in Angriff genom-
men, konnten aber nicht vorangebracht werden, da Frau Jahr von anderen Editionsverpflichtungen und
von ihren Aufgaben als Hochschullehrerin in Anspruch genommen wurde, Herr Grün 1969 im Alter von 76
Jahren starb. Nachforschungen nach von Jahr-Erhart und Grün etwa angelegten Materialsammlungen oder
bereits bearbeiteten Texten, die bei der Vorbereitung des vorliegenden Bandes angestellt wurden, blieben
ergebnislos.
Der Bonner Kirchenhistoriker J. F. Gerhard Goeters, Bearbeiter von Band XIV: Kurpfalz (1969
erschienen), war von Rudolf Smend nach dem Tod von Ernst Wolf 1971 als Mitherausgeber des „Sehling“
gewonnen worden - Otto Weber war bereits 1966 gestorben. Nachdem Smend 1975 gestorben war, fungierte
Goeters als alleiniger Herausgeber. Er hielt an den Planungen für Hessen fest, fand aber offenbar keinen
Bearbeiter. Im Vorwort zu dem 1977 erschienenen Band XV: Württemberg I, der die kirchenordnenden
Texte der Grafschaft Hohenlohe enthielt, bemerkten Goeters und der Bandbearbeiter Gunther Franz, dass
die Arbeit „im hessischen Gebiet ... nach dem Abschluss des ersten Teilbands VIII neu aufgenommen
werden muss, wofür vorsorglich in der Bandzählung zwei Nummern reserviert sind“ (S. XI).
Diese Vorsorge war weitsichtig - fast ein halbes Jahrhundert nach Band VIII erscheint jetzt Band IX,
dem in Jahresfrist Band X folgen wird. Der Band Hessen II ist von Dr. Sabine Arend in der Heidelberger
Forschungsstelle mit gewohnter Sorgfalt und Präzision erarbeitet worden. Für ihre großartige Leistung sei
Frau Arend auch an dieser Stelle Dank gesagt - ein Dank, dem sich die Benutzer des Werkes gewiss
anschließen werden. Der Dank des Herausgebers gilt neben der Bearbeiterin der Heidelberger Akademie der
Wissenschaften, die das Editionsvorhaben trägt und auch den Druck des Bandes finanziert. Ebenso sei dem
Verlag, der Setzerei und der Druckerei für die bewährte gute Zusammenarbeit gedankt.
Zum gegenwärtigen Stand der Edition sei auf das Vorwort zu Band XX: Elsass (2011 erschienen)
hingewiesen (dort ist die Bandzählung „X und XI“ in „IX und X“ zu korrigieren).

Heidelberg, den 26. August 2011

Eike Wolgast
 
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