Vorwort der Bearbeiterin
Im Sommer 2008 begann die Arbeit an den beiden in dieser Reihe noch fehlenden Hessen-Bänden. Hierfür
wurden die Kirchenordnungen folgender reichsunmittelbarer Territorien und Reichsstädte berücksichtigt,
die sich auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen befinden: die geteilte Landgrafschaft Hessen
(nach 1582), die Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach, Stolberg-Königstein, Ysenburg, Hanau-Münzen-
berg und Nassau sowie die vier Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen.
Die Territorialherren und Magistrate der genannten Herrschaften und Städte standen zueinander in
vielfältigen Beziehungen, so dass entschieden werden musste, welche Territorien und Städte jeweils in den
vorsorglich freigelassenen Bänden IX und X unserer Reihe zusammengefasst werden sollten. Es wurden
sowohl inhaltliche als auch formale Kriterien gewählt.
Der vorliegende Band IX enthält - in Fortsetzung des bereits 1965 erschienenen Vorgängers - die
landgrafschaftlichen Ordnungen nach 1582 und daran anschließend die Ordnungen derjenigen Reichs-
stände, die vorwiegend bei der lutherischen Ausrichtung der Reformation blieben. Hierzu zählen die Graf-
schaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein sowie die vier Reichsstädte.
Band X, dessen Erscheinen für 2012 geplant ist, wird die Ordnungen der Territorialherren enthalten, die
zur reformierten Konfessionsausrichtung übergingen oder deren Kirchenordnungen mehrheitlich aus der
Zeit der „Zweiten Reformation“ überliefert sind. Hierzu zählen Hanau-Münzenberg, Nassau sowie die
Grafschaft Ysenburg.
Das inhaltliche Kriterium der konfessionellen Ausrichtung konnte beim Zuschnitt der Bände nicht
immer ganz konsequent angewendet werden, da der formale Aspekt, die Vielzahl der Ordnungen in zwei
Bänden unterzubringen und deren Umfang möglichst ausgewogen zu gestalten, berücksichtigt werden
musste. So enthält der vorliegende Band IX auch die Ordnungen der Solmser Linie Braunfels, obwohl hier
nach 1582 ebenfalls der Wechsel zum reformierten Bekenntnis vollzogen wurde und die abgedruckten Ord-
nungen die „Zweite Reformation“ dokumentieren. Auch die unter den Frankfurter Regelwerken gebotenen
Kirchenordnungen der französisch-reformierten und der englisch-reformierten Fremdengemeinden weichen
von einer strikten konfessionellen Trennung der beiden Bände ab.
Am Beginn der Editionsarbeit zu diesem Band standen umfassende Recherchen in zahlreichen öffent-
lichen und privaten Archiven. Die umfangreiche Überlieferung der geteilten Landgrafschaft Hessen findet
sich in den Hessischen Staatsarchiven Marburg und Darmstadt. Auch für Waldeck hat sich ein großer
Quellenbestand im Staatsarchiv Marburg sowie ein kleinerer im Archiv der Evangelischen Kirche von
Kurhessen-Waldeck in Kassel erhalten. Zahlreiche Ordnungen fanden sich auch in den Privatarchiven der
Grafen von Solms in Braunfels und Laubach. Diesen erfreulichen Verhältnissen steht für die Grafschaften
Erbach und Stolberg-Königstein sowie die Reichsstädte nur eine äußerst spärliche Überlieferung gegenüber.
Die Erbacher Bestände verbrannten 1944, nachdem sie ins Staatsarchiv Darmstadt überführt worden
waren. Ebenso wurden die Frankfurter Bestände bei einem Bombenangriff im selben Jahr vernichtet. Für
Stolberg-Königstein, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen ist in den Stadt- und Staatsarchiven nur sehr
wenig Material überliefert. Dass vor allem aus Frankfurt dennoch viele Stücke in unsere Edition aufge-
nommen werden konnten, verdankt sich dem Umstand, dass zahlreiche Dokumente im 19. und frühen 20.
Jahrhundert in Urkundenbücher und andere Quellensammlungen aufgenommen worden waren, aus denen
wir sie wiederum abdrucken. Trotz der disparaten Quellensituation für die genannten Territorien und
Reichsstädte konnten in den vorliegenden Editionsband insgesamt 101 Stücke aufgenommen werden, von
denen 40 hier erstmals abgedruckt wurden.
XIII
Im Sommer 2008 begann die Arbeit an den beiden in dieser Reihe noch fehlenden Hessen-Bänden. Hierfür
wurden die Kirchenordnungen folgender reichsunmittelbarer Territorien und Reichsstädte berücksichtigt,
die sich auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen befinden: die geteilte Landgrafschaft Hessen
(nach 1582), die Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach, Stolberg-Königstein, Ysenburg, Hanau-Münzen-
berg und Nassau sowie die vier Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen.
Die Territorialherren und Magistrate der genannten Herrschaften und Städte standen zueinander in
vielfältigen Beziehungen, so dass entschieden werden musste, welche Territorien und Städte jeweils in den
vorsorglich freigelassenen Bänden IX und X unserer Reihe zusammengefasst werden sollten. Es wurden
sowohl inhaltliche als auch formale Kriterien gewählt.
Der vorliegende Band IX enthält - in Fortsetzung des bereits 1965 erschienenen Vorgängers - die
landgrafschaftlichen Ordnungen nach 1582 und daran anschließend die Ordnungen derjenigen Reichs-
stände, die vorwiegend bei der lutherischen Ausrichtung der Reformation blieben. Hierzu zählen die Graf-
schaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein sowie die vier Reichsstädte.
Band X, dessen Erscheinen für 2012 geplant ist, wird die Ordnungen der Territorialherren enthalten, die
zur reformierten Konfessionsausrichtung übergingen oder deren Kirchenordnungen mehrheitlich aus der
Zeit der „Zweiten Reformation“ überliefert sind. Hierzu zählen Hanau-Münzenberg, Nassau sowie die
Grafschaft Ysenburg.
Das inhaltliche Kriterium der konfessionellen Ausrichtung konnte beim Zuschnitt der Bände nicht
immer ganz konsequent angewendet werden, da der formale Aspekt, die Vielzahl der Ordnungen in zwei
Bänden unterzubringen und deren Umfang möglichst ausgewogen zu gestalten, berücksichtigt werden
musste. So enthält der vorliegende Band IX auch die Ordnungen der Solmser Linie Braunfels, obwohl hier
nach 1582 ebenfalls der Wechsel zum reformierten Bekenntnis vollzogen wurde und die abgedruckten Ord-
nungen die „Zweite Reformation“ dokumentieren. Auch die unter den Frankfurter Regelwerken gebotenen
Kirchenordnungen der französisch-reformierten und der englisch-reformierten Fremdengemeinden weichen
von einer strikten konfessionellen Trennung der beiden Bände ab.
Am Beginn der Editionsarbeit zu diesem Band standen umfassende Recherchen in zahlreichen öffent-
lichen und privaten Archiven. Die umfangreiche Überlieferung der geteilten Landgrafschaft Hessen findet
sich in den Hessischen Staatsarchiven Marburg und Darmstadt. Auch für Waldeck hat sich ein großer
Quellenbestand im Staatsarchiv Marburg sowie ein kleinerer im Archiv der Evangelischen Kirche von
Kurhessen-Waldeck in Kassel erhalten. Zahlreiche Ordnungen fanden sich auch in den Privatarchiven der
Grafen von Solms in Braunfels und Laubach. Diesen erfreulichen Verhältnissen steht für die Grafschaften
Erbach und Stolberg-Königstein sowie die Reichsstädte nur eine äußerst spärliche Überlieferung gegenüber.
Die Erbacher Bestände verbrannten 1944, nachdem sie ins Staatsarchiv Darmstadt überführt worden
waren. Ebenso wurden die Frankfurter Bestände bei einem Bombenangriff im selben Jahr vernichtet. Für
Stolberg-Königstein, Friedberg, Wetzlar und Gelnhausen ist in den Stadt- und Staatsarchiven nur sehr
wenig Material überliefert. Dass vor allem aus Frankfurt dennoch viele Stücke in unsere Edition aufge-
nommen werden konnten, verdankt sich dem Umstand, dass zahlreiche Dokumente im 19. und frühen 20.
Jahrhundert in Urkundenbücher und andere Quellensammlungen aufgenommen worden waren, aus denen
wir sie wiederum abdrucken. Trotz der disparaten Quellensituation für die genannten Territorien und
Reichsstädte konnten in den vorliegenden Editionsband insgesamt 101 Stücke aufgenommen werden, von
denen 40 hier erstmals abgedruckt wurden.
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