Einleitung
Die Braunfelser Linie der Solmser Grafen blieb relativ lange geschlossen bestehen, erst 1602 wurde das
Land unter drei von neun Söhnen Graf Konrads (1540-1592) geteilt:
Johann Albrecht I. von Solms-Braunfels (1563-1623) erhielt die Ämter Braunfels und Gambach mit den
Pfarreien (im Amt Braunfels:) Braunfels, Oberbiel, Burgsolms, Bonbaden, Cröffelbach, Oberwetz, Nau-
born, Münchholzhausen; (im Amt Gambach:) Gambach, Griedel, Holzheim und Dorfgüll.
Wilhelm I. von Solms-Greifenstein (1570-1635) übernahm die Ämter Greifenstein und Wölfersheim mit den
Pfarreien (im Amt Greifenstein:) Greifenstein, Dillheim, Kölschhausen, Werdorf, Asslar, Ulm, Biskirchen;
(im Amt Wölfersheim:) Wölfersheim, Weckesheim und Obernhofen.
Otto von Solms-Hungen (1572-1610) bekam das Amt Hungen mit den Pfarreien Hungen, Langsdorf, Bel-
lersheim, Muschenheim und Villingen.
1. Kirchenzuchtordnung 6. Dezember 1582 (Text S. 321)
2. Strafordnung zur Kirchenzuchtordnung 1584 (Text S. 326)
Graf Philipp hatte die Reformation im Braunfelser Landesteil eingeführt, sein Sohn Konrad (1540-1592)
setzte dessen Bestrebungen nach 1582 fort. Konrad hatte in Straßburg bei Peter Martyr Vermigli studiert
und sich einige Zeit am Hof Kurfürst Friedrichs III. in Heidelberg aufgehalten. 1559 heiratete er Elisabeth
von Nassau-Dillenburg.16 Die Braunfelser Grafen pflegten seit jeher Beziehungen zu den Nassauer Grafen,
aber auch zu denen von Sayn-Wittgenstein und Wied-Runkel, und Philipp folgte der traditionellen Hei-
ratspolitik seiner Vorfahren, die sich häufig mit Nachkommen benachbarter Adelshäuser vermählt hatten.
Nicht zuletzt aus diesen Beziehungen resultierte schließlich, dass Konrad nach seinem Regierungsantritt
1582 den Wechsel zum reformierten Bekenntnis vollzog. Hierbei wurde er von dem aus Nassau stammenden
Prediger Friedrich Widebram unterstützt.17
Für den 7. September 1582 berief Graf Konrad eine Synode nach Hungen ein,18 auf der beschlossen
wurde, den Bildschmuck aus den Kirchen zu entfernen, die Altäre durch Tische zu ersetzen, Brot statt
Hostien auszuteilen und das Orgelspiel einzustellen. Als Lehrnorm wurden die kurpfälzische Agende und der
Heidelberger Katechismus eingeführt, Ambrosius Lobwassers Psalmen wurden die Grundlage des Gemein-
degesangs.19
Die Ergebnisse der Hungener Synode schlugen sich auch in der Braunfelser Kirchenzuchtordnung nie-
der, die Graf Konrad am 6. Dezember 1582 erließ (Nr. 1).20 Der Text ist in 38 knappe Artikel unterteilt.21
Die Einhaltung der Ordnung, die den Gemeinden vier Mal jährlich verlesen werden sollte, suchte Graf
Konrad durch „synodischeffenn“ sicherzustellen, die den Landesherrn unverzüglich benachrichtigen muss-
ten, wenn einer der Untertanen gegen die genannten Punkte verstoßen hatte.22
Die Kirchenzuchtordnung ist in zwei Fassungen überliefert, eine, die im Namen Graf Konrads (A)
erlassen wurde und eine, bei der „Conrad“ getilgt und durch „Wilhelm“ ersetzt worden war (B). Vermutlich
16 Rudnig, Reformation, S. 73f.
17 Uhlhorn, Zeitalter, S. 78-83; Jacobson, Geschichte,
S. 612; Abicht, Wetzlar 3, S. 156.
18 Rudnig, Reformation, S. 75; Himmelreich, Konsi-
storialabschiede, S. 193f.; Abicht, Wetzlar 3, S. 255;
Jacobson, Geschichte, S. 613. Graf Konrads Ausschrei-
ben für die Synode vom 4. September 1582 ist überliefert
im FSBA Braunfels, A 61.1 III 543/2.
19 Himmelreich, Graf Konrad, S. 10; Rudnig, Refor-
mation, S. 76; Jacobson, Geschichte, S. 612f.
20 Nach Rudnig, Reformation, S. 76 soll die Ordnung
unter Anleitung von Caspar Olevian entstanden sein und
sich an die Beschlüsse der Dillenburger Synode von 1578
anlehnen. Diese „Anlehnung“ kann jedoch - wenn über-
haupt - lediglich in groben inhaltlichen Zügen festge-
stellt werden, siehe den Abdruck des Nassauischen
Bekenntnisses der Dillenberger Synode in Sehling,
EKO X und BSRK S. 720-739.
21 Rudnig, Reformation, S. 76-84; Himmelreich, Graf
Konrad, S. 10; ders., Stellung, S. 16; Steiner-Leun,
Gottesdienstordnung, S. 25.
22 Himmelreich, Reformationsbüchlein, S. 16; Rudnig,
Reformation, S. 82.
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Die Braunfelser Linie der Solmser Grafen blieb relativ lange geschlossen bestehen, erst 1602 wurde das
Land unter drei von neun Söhnen Graf Konrads (1540-1592) geteilt:
Johann Albrecht I. von Solms-Braunfels (1563-1623) erhielt die Ämter Braunfels und Gambach mit den
Pfarreien (im Amt Braunfels:) Braunfels, Oberbiel, Burgsolms, Bonbaden, Cröffelbach, Oberwetz, Nau-
born, Münchholzhausen; (im Amt Gambach:) Gambach, Griedel, Holzheim und Dorfgüll.
Wilhelm I. von Solms-Greifenstein (1570-1635) übernahm die Ämter Greifenstein und Wölfersheim mit den
Pfarreien (im Amt Greifenstein:) Greifenstein, Dillheim, Kölschhausen, Werdorf, Asslar, Ulm, Biskirchen;
(im Amt Wölfersheim:) Wölfersheim, Weckesheim und Obernhofen.
Otto von Solms-Hungen (1572-1610) bekam das Amt Hungen mit den Pfarreien Hungen, Langsdorf, Bel-
lersheim, Muschenheim und Villingen.
1. Kirchenzuchtordnung 6. Dezember 1582 (Text S. 321)
2. Strafordnung zur Kirchenzuchtordnung 1584 (Text S. 326)
Graf Philipp hatte die Reformation im Braunfelser Landesteil eingeführt, sein Sohn Konrad (1540-1592)
setzte dessen Bestrebungen nach 1582 fort. Konrad hatte in Straßburg bei Peter Martyr Vermigli studiert
und sich einige Zeit am Hof Kurfürst Friedrichs III. in Heidelberg aufgehalten. 1559 heiratete er Elisabeth
von Nassau-Dillenburg.16 Die Braunfelser Grafen pflegten seit jeher Beziehungen zu den Nassauer Grafen,
aber auch zu denen von Sayn-Wittgenstein und Wied-Runkel, und Philipp folgte der traditionellen Hei-
ratspolitik seiner Vorfahren, die sich häufig mit Nachkommen benachbarter Adelshäuser vermählt hatten.
Nicht zuletzt aus diesen Beziehungen resultierte schließlich, dass Konrad nach seinem Regierungsantritt
1582 den Wechsel zum reformierten Bekenntnis vollzog. Hierbei wurde er von dem aus Nassau stammenden
Prediger Friedrich Widebram unterstützt.17
Für den 7. September 1582 berief Graf Konrad eine Synode nach Hungen ein,18 auf der beschlossen
wurde, den Bildschmuck aus den Kirchen zu entfernen, die Altäre durch Tische zu ersetzen, Brot statt
Hostien auszuteilen und das Orgelspiel einzustellen. Als Lehrnorm wurden die kurpfälzische Agende und der
Heidelberger Katechismus eingeführt, Ambrosius Lobwassers Psalmen wurden die Grundlage des Gemein-
degesangs.19
Die Ergebnisse der Hungener Synode schlugen sich auch in der Braunfelser Kirchenzuchtordnung nie-
der, die Graf Konrad am 6. Dezember 1582 erließ (Nr. 1).20 Der Text ist in 38 knappe Artikel unterteilt.21
Die Einhaltung der Ordnung, die den Gemeinden vier Mal jährlich verlesen werden sollte, suchte Graf
Konrad durch „synodischeffenn“ sicherzustellen, die den Landesherrn unverzüglich benachrichtigen muss-
ten, wenn einer der Untertanen gegen die genannten Punkte verstoßen hatte.22
Die Kirchenzuchtordnung ist in zwei Fassungen überliefert, eine, die im Namen Graf Konrads (A)
erlassen wurde und eine, bei der „Conrad“ getilgt und durch „Wilhelm“ ersetzt worden war (B). Vermutlich
16 Rudnig, Reformation, S. 73f.
17 Uhlhorn, Zeitalter, S. 78-83; Jacobson, Geschichte,
S. 612; Abicht, Wetzlar 3, S. 156.
18 Rudnig, Reformation, S. 75; Himmelreich, Konsi-
storialabschiede, S. 193f.; Abicht, Wetzlar 3, S. 255;
Jacobson, Geschichte, S. 613. Graf Konrads Ausschrei-
ben für die Synode vom 4. September 1582 ist überliefert
im FSBA Braunfels, A 61.1 III 543/2.
19 Himmelreich, Graf Konrad, S. 10; Rudnig, Refor-
mation, S. 76; Jacobson, Geschichte, S. 612f.
20 Nach Rudnig, Reformation, S. 76 soll die Ordnung
unter Anleitung von Caspar Olevian entstanden sein und
sich an die Beschlüsse der Dillenburger Synode von 1578
anlehnen. Diese „Anlehnung“ kann jedoch - wenn über-
haupt - lediglich in groben inhaltlichen Zügen festge-
stellt werden, siehe den Abdruck des Nassauischen
Bekenntnisses der Dillenberger Synode in Sehling,
EKO X und BSRK S. 720-739.
21 Rudnig, Reformation, S. 76-84; Himmelreich, Graf
Konrad, S. 10; ders., Stellung, S. 16; Steiner-Leun,
Gottesdienstordnung, S. 25.
22 Himmelreich, Reformationsbüchlein, S. 16; Rudnig,
Reformation, S. 82.
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