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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0334
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Die Grafschaft Solms

3. Solms-Lich und die Einführung der Reformation
In den 1540er Jahren, also wesentlich später als in Solms-Braunfels, lässt sich auch in Solms-Lich eine
reformatorische Bewegung in den Gemeinden feststellen. Graf Philipp von Solms-Lich (1468-1544), der
offiziell stets beim alten Glauben blieb, soll jedoch auf dem Sterbebett das Abendmahl unter beiderlei
Gestalt empfangen haben.34
Während die Braunfelser Linie länger als Einheit bestehen blieb, teilte sich die Licher bereits früh und
verzweigte sich weiter. Nach Philipps Tod 1544 wurde der Licher Landesteil zwischen seinem Sohn Rein-
hard und seinem Enkel Friedrich Magnus, dem Sohn seines verstorbenen Sohns Otto (1496-1522), geteilt:
Reinhard begründete die Linie Lich-Hohensolms, er erhielt die Ämter Lich, Hohensolms und die Butzba-
cher Besitzungen,35 Friedrich Magnus begründete die Linie Lich-Laubach mit den Ämtern Laubach, Rödel-
heim und der Herrschaft Sonnenwalde in der Niederlausitz.
Reinhard von Lich-Hohensolms (1491-1562) hing zeitlebens dem alten Glauben an. Er war Feldmar-
schall Karls V. und wurde nach dem Schmalkaldischen Krieg „mit der Durchführung der hessischen Kapi-
tulation beauftragt“.36 Nach seinem Tod führten seine drei Söhne Ernst, Eberhard und Hermann Adolf die
Regierung im Hohensolmser Landesteil zunächst gemeinsam fort. Ihre unterschiedliche konfessionelle Hal-
tung der Brüder barg jedoch Konfliktpotential: Reinhards ältester Sohn Ernst I. (1527-1590), der seit 1556
Mitregent war, hatte schon zu Lebzeiten seines Vaters und mit dessen Duldung damit begonnen, Elemente
der lutherischen Lehre einzuführen. Demgegenüber blieb Eberhard (1530-1600) strikt beim alten Glauben,
wohingegen Hermann Adolf (1545-1613) dem Calvinismus zuneigte. Im Hohensolmser Landesteil führte
Ernst I. die Reformation nach Reinhards Tod 1562 konsequent ein, unterstützt von Hermann Bender, den
er 1563 zum Pfarrer und Dechant des Marienstifts in Lich ernannte.
Vermutlich auch aufgrund dieser konfessionellen Divergenzen scheiterte 1579 die gemeinsame Regierung
der Brüder. Das Hohensolmser Land wurde erneut geteilt, wobei nur noch einzelne Ämter vergeben werden
konnten: Ernst I. erhielt das Amt Lich, Eberhard das Amt Hohensolms und Hermann Adolf das Amt
Butzbach.37
In Lich-Laubach führte Friedrich Magnus (1521-1561) nach der Landesteilung 1544 die Reformation
ein, der erste evangelische Prediger in Laubach war Kaspar Glaumius, der hier bis zu seinem Tod 1554
wirkte. Nach Friedrich Magnus’ Tod übernahm sein Sohn Johann Georg I. (1547-1600) die Herrschaft, von
diesem ging sie schließlich auf dessen viertältesten Sohn Albrecht Otto (1576-1610) über.
Zu Solms-Laubach gehörten die Pfarrorte Laubach, Wetterfeld, Gonterskirchen und ihre Filiale Rup-
pertsburg, Freienseen und ihre Filiale Lardenbach, Trais-Horloff, Rödelheim, Niederwöllstadt und Ossen-
heim.38 Hinsichtlich der kirchlichen Organisation gehörten die Pfarreien der Licher Linie (Lich und Lau-
bach) teils dem Archidiakonat des Propstes von St. Johann, teils dem von St. Mariengreden in Mainz an.
Die Licher Pfarreien unterstanden also sämtlich der Erzdiözese Mainz.39
8. Kirchen- und Polizeiordnung für Münzenberg [1575-1580] (Text S. 346)
Der Ort Münzenberg war ein Kondominat der Grafen von Solms-Laubach und der von Hanau-Münzen-
berg.40 Nach 1562 erließen die Gemeinherren eine Kirchen- und Polizeiordnung. Hierin trafen sie Regelun-

34 Küther, Anfänge, S. 230; Schmidt, Grafenverein,
S. 529.
35 Zu Reinhard von Lich-Hohensolms siehe Schnitter,
Reinhard, S. 40-50.
36 Schmidt, Grafenverein, S. 230.
37 Uhlhorn, Geschichte, S. 761.

38 Diehl, Pfarrer- und Schulmeisterbuch IV, S. 221.
39 Zu den einzelnen Pfarreien siehe Kleinfeldt/Wei-
rich, Kirchenorganisation; Diehl, Pfarrer- und Schul-
meisterbuch IV, S. 140-201.
40 Geringe Anteile an Münzenberg besaßen auch die Grafen
von Stolberg-Königstein und die von Solms-Braunfels,

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