Einleitung
1574 das Erbe antrat.15 Christoph scheint jedoch keine neue Kirchenordnung eingeführt zu haben.16 Nach
seinem Tod wurde Stolberg-Königstein als erledigtes Reichslehen angesehen und der Mainzer Kurfürst
nahm als Reichskommissar Besitz von der Grafschaft. Er wandelte sie in das Oberamt Königstein um und
führte im Zuge der Gegenreformation das katholische Bekenntnis wieder ein.17
15 Schmidt, Grafenverein, S. 578; Stoehlker, König-
stein, S. 34f.; ders., Die Stolberger, S. 81-87.
16 Korf, Beiträge, S. 342-344.
17 Ebd., S. 345-374. Zur Vorgeschichte des Kurmainzer
Übergriffs siehe Schmidt, Grafenverein, S. 579; Wolf,
Besitzergreifung, S. 70-78; Stoehlker, Die Stolberger,
S. 87f.; Nebe, Nassau, S. 55-78.
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1574 das Erbe antrat.15 Christoph scheint jedoch keine neue Kirchenordnung eingeführt zu haben.16 Nach
seinem Tod wurde Stolberg-Königstein als erledigtes Reichslehen angesehen und der Mainzer Kurfürst
nahm als Reichskommissar Besitz von der Grafschaft. Er wandelte sie in das Oberamt Königstein um und
führte im Zuge der Gegenreformation das katholische Bekenntnis wieder ein.17
15 Schmidt, Grafenverein, S. 578; Stoehlker, König-
stein, S. 34f.; ders., Die Stolberger, S. 81-87.
16 Korf, Beiträge, S. 342-344.
17 Ebd., S. 345-374. Zur Vorgeschichte des Kurmainzer
Übergriffs siehe Schmidt, Grafenverein, S. 579; Wolf,
Besitzergreifung, S. 70-78; Stoehlker, Die Stolberger,
S. 87f.; Nebe, Nassau, S. 55-78.
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