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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0502
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Die Reichsstadt Frankfurt

7c. Abendmahlsagende [7. August 1543] (Text S. 520)
Nicht nur die Anzahl der Predigtgottesdienste nahm in den 1530er Jahren zu, sondern auch die wöchent-
lichen Abendmahlstermine wurden beibehalten.94 Anlässlich der Übereinkunft der Prediger vom 7. August
1543 (Nr. 7a) war auch eine Abendmahlsagende verfasst worden.95 Wie bereits bei der Taufagende (Nr. 7b),
die auf die seit 1527 geübte Praxis zurückging, entwickelte man 1543 auch mit dem Abendmahlsformular
keine neuen Formen, sondern fixierte lediglich die gebräuchliche Liturgie. Diese setzte die Tradition der
evangelisch umgestalteten mittelalterlichen Kommunionfeier fort, sie war aber auch von Luthers Deutscher
Messe (1526) beeinflusst, auf die die Abendmahlsparaphrase und die Einsetzungsworte zurückgingen.96
8. Gottesdienstordnung [Mai] 1546 (Text S. 522)
Im Mai 1546 berief der Frankfurter Rat die beiden Prediger Marcus Sebander und Hartmann Beyer in die
Reichsstadt. Zur gleichen Zeit wurde ein neuer Gottesdienstplan in Auftrag gegeben.97 Sowohl das mit der
Ausarbeitung betraute Gremium als auch die Prediger selbst entwarfen daraufhin Konzepte für die Ord-
nung, die anschließend im Rat verhandelt wurden.98 Spätestens am 24. Mai waren die Beratungen abge-
schlossen und die Ordnung fertiggestellt.99 Ebenso wie bereits in der Predigt- und Kirchenordnung von 1533
(Nr. 3) sowie der Ordnung der Gottesdienstverteilung von 1543 (Nr. 6) wurden die Prediger für die ver-
schiedenen Gottesdienste der einzelnen Kirchen in der Reichsstadt eingeteilt.100

4. Das evangelische Kirchenwesen nach dem Interim 1552-1618
Nach der Niederlage des Schmalkaldischen Bundes in der militärischen Auseinandersetzung mit den kai-
serlichen Truppen musste Frankfurt am 19. Juli 1548 das Augsburger Interim annehmen - nicht zuletzt, um
die Freiheit der Stadt und die wirtschaftliche Prosperität zu erhalten.101 Unter ihrem Wortführer Hartmann
Beyer weigerten sich die evangelischen Prediger - vom Rat geduldet - jedoch, die Rekatholisierung umzu-
setzen. Die Reichsstadt gehörte damit zu den evangelischen Territorien und Städten, die das Interim zwar
formell annahmen, es aber bis zu seiner Aufhebung 1552 nur in Ansätzen realisierten.102 Unter dem Einfluss
des wortgewandten Predigers Beyer hatte in Frankfurt während des Interims die Wittenberger Theologie
die Oberhand gewonnen.103 Die Resitution der katholischen Glaubenspraxis schuf die Voraussetzung dafür,
dass das Bartholomäusstift nicht nur Wahlort der deutschen Könige blieb, sondern auch seit 1562 als
Krönungsort an die Stelle von Aachen trat.
Seit der Zeit des Interims musste die große evangelische Gemeinde in Frankfurt für ihre Gottesdienste
auf die Bartholomäuskirche verzichten und sich auf die übrigen Gotteshäuser der Stadt - die Barfüßerkir-

94 Siehe oben, Nr. 3.
95 Vgl. Becker, Beiträge, S. 144f.; ders., Kirchenagende,
S. 69f.
96 Dienst, Gottesdienst, S. 150 Anm. 47 und 48, S. 152.
Zu Luthers Deutscher Messe siehe WA 19, S. 44-53 und
Sehling, EKO I, S. 10-16.
97 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1546, fol. 7v
(11. Mai).
98 IfSG Frankfurt, Ratsprotokolle 1546, fol. 60r (19. Mai);
Bürgermeisterbücher 1546, fol. 14v (20. Mai). Vgl.
Beck, Rat und Kirche, S. 529.

99 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1546, fol. 15v;
Ratsprotokolle 1546, fol. 61v.
100 Haas, Reformation, S. 259.
101 Zu Frankfurt im Schmalkaldischen Krieg siehe Möl-
ler, Reichswirren, S. 39-66; Haas, Reformation, S. 277-
333; Johann, Kontrolle, S. 100f.; Wolter, Interim,
S. 344f., 349, 353; Dienst, Reformation, S. 52.
102 Johann, Kontrolle, S. 102; Schindling, Wachstum,
S. 212f.; Jahns, Frankfurt, S. 194. Zum Interim in
Frankfurt siehe Wolter, Interim, S. 343-356.
103 Johann, Kontrolle, S. 103; Beck, Lutheraner, S. 56-
58.

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