Einleitung
von 1543 (Nr. 7b) folgt,120 geht das der Eheeinsegnung auf die Berner Trauordnung121 von 1529 zurück, die
ihrerseits auf der Straßburger Ordnung von 1526 beruht. Die in Bern fehlende Trauformel sowie die Schluß-
kollekte der Frankfurter Ordnung sind Luthers Traubüchlein entlehnt.122 Ferner lässt sich feststellen, dass
die beiden Gebete des Abschnitts „Ein täglich gemeyn gebett nach der Predig“ zum einen der brandenburg-
nürnbergischen Kirchenordnung von 1533, zum anderen der Schwäbisch Haller von 1543 entnommen wur-
den.123
11. Organisation der Almosensammlung 18. Juli 1583 (Text S. 535)
Die Unterstützung der Bedürftigen durch den Frankfurter Rat geht auf die Anfänge der reformatorischen
Bewegung in der Reichsstadt zurück. Bereits in den 46 Artikeln war ein gemeiner Kasten gefordert worden,
in den die Erträge vakanter Pfründen und Gelder von Jahrtagen fließen sollten.124 Dieser Kasten war nach
Ratsbeschluss vom 29. April 1530 gegründet worden.125 Nachdem am 24. Mai dieses Jahres sechs Kasten-
herren zur Verwaltung der Gelder ernannt worden waren,126 nahm die Institution am 19. März 1531 ihre
Tätigkeit auf.127
Die Mittel des gemeinen Kastens setzten sich aus einer Vielzahl von Einkünften zusammen. Hierzu
zählten Geld- und Naturalrenten, Einnahmen aus Hausbesitz und Verpachtungen, Vermächtnissen, Schen-
kungen, Bußgeldern sowie Verkaufserlösen. Daneben bezog der gemeine Kasten auch die Almosen der
Gläubigen. Diese Spenden wurden in Opferstöcken gesammelt, die zunächst nur in der Barfüßerkirche, in
St. Katharinen, St. Peter und St. Bartholomäus standen und zu denen spätestens 1587/88 ein weiterer in
der Sachsenhäuser Dreikönigskirche kam. Seit 1551 schickte der Rat die Bettelvögte mit Sammelbüchsen
auf die Frühjahrs- und Herbstmessen und 1580 beschloss er, auch bei Begräbnissen Almosen sammeln zu
lassen.128
Seit dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts nahmen die Erträge aus den Opferstöcken kontinuierlich
ab. 1583 war so wenig Geld zusammengekommen, dass die Armen nicht mehr ausreichend unterstützt
werden konnten und der Rat auf neue Möglichkeiten sann, die Bürgerschaft zu größerer Spendenfreudigkeit
zu bewegen. Bereits am 20. Dezember 1582 hatte er verhandelt, ob es nit dahin zurichten, das man wie
anderswo under der predig umbgehe unnd ein stewer samle.129 Mit seiner am 18. Juli 1583 veröffentlichten
Anweisung, in den Gottesdiensten ein secklin mit kleinen schellin daran herumzureichen, in das jeder seine
Geldspende legen sollte, hatte der Rat die Frankfurter Klingelbeutelsammlung begründet.130
120 Dienst, Gottesdienst, S. 194; Becker, Beiträge, S. 14,
97.
121 „Ordnung unnd satzunng desz Eegrichts straff desz
Eebruchs und Hury ze Bernn. Auch form unnd gestalt
der Eelüten ynfürung desz Touffs unnd Herren Nacht-
mal wie es ze Bernn gebrucht wirdt [1529]“. Vgl. Köh-
ler, Ehegericht, S. 322-329.
122 BSLK S. 528-534; vgl. Dienst, Gottesdienst, S. 198-
200.
123 Sehling, EKO XVII/1, S. 147; Sehling, EKO XI,
S. 188f.; vgl. Dienst, Gottesdienst, S. 177, 187.
124 Siehe oben, S. 473.
125 Jung, Säkularisation, S. 111; Moritz, Fürsorgeanstal-
ten, S. 222-226.
126 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1530, fol. 9v-10r:
Die freund zum gmaynen kaßtenn: Dieselbigen auch further
sampt den burgermaistern mit denen, so auß der gmayn zu
inen erwelt seint, redenn unnd ine hulffig zu sein bespre-
chen sollenn, herr Hanns Bromm, Hanns Eller und Hanns
Kiß, zu solichen ist wie vorsteet erwehlet Symon Bucher,
Hanns Ugelnhaymer und Jheronimus Bernnßhewser.
127 Ritter, Denckmahl, S. 154; Gerber, Almosenkasten,
S. 10; Jütte, Armenfürsorge, S. 94; Matthäus, Ham-
man, S. 393-398; Jahns, Frankfurt, S. 180f.; Nathu-
sius-Neinstedt, Kirchenbuchführung, S. 171;
Schembs, Almosenkasten, S. 12; Johann, Kontrolle,
S. 113-119. Zur Organisation des Frankfurter Almosen-
kastens siehe Schembs, Almosenkasten, S. 61-85; Mo-
ritz, Fürsorgeanstalten, S. 223f.
128 Schembs, Almosenkasten, S. 86-114; Jütte, Armen-
fürsorge, S. 148-167.
129 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1582, fol. 165r.
130 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1583, fol. 49: Soll
man das secklin under der predig umbtragen und das almu-
sen einsamblen lassen. Vgl. JüTTE, Armenfürsorge,
S. 158; Gerber, Almosenkasten, S. 34; Schembs,
Almosenkasten, S. 100.
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von 1543 (Nr. 7b) folgt,120 geht das der Eheeinsegnung auf die Berner Trauordnung121 von 1529 zurück, die
ihrerseits auf der Straßburger Ordnung von 1526 beruht. Die in Bern fehlende Trauformel sowie die Schluß-
kollekte der Frankfurter Ordnung sind Luthers Traubüchlein entlehnt.122 Ferner lässt sich feststellen, dass
die beiden Gebete des Abschnitts „Ein täglich gemeyn gebett nach der Predig“ zum einen der brandenburg-
nürnbergischen Kirchenordnung von 1533, zum anderen der Schwäbisch Haller von 1543 entnommen wur-
den.123
11. Organisation der Almosensammlung 18. Juli 1583 (Text S. 535)
Die Unterstützung der Bedürftigen durch den Frankfurter Rat geht auf die Anfänge der reformatorischen
Bewegung in der Reichsstadt zurück. Bereits in den 46 Artikeln war ein gemeiner Kasten gefordert worden,
in den die Erträge vakanter Pfründen und Gelder von Jahrtagen fließen sollten.124 Dieser Kasten war nach
Ratsbeschluss vom 29. April 1530 gegründet worden.125 Nachdem am 24. Mai dieses Jahres sechs Kasten-
herren zur Verwaltung der Gelder ernannt worden waren,126 nahm die Institution am 19. März 1531 ihre
Tätigkeit auf.127
Die Mittel des gemeinen Kastens setzten sich aus einer Vielzahl von Einkünften zusammen. Hierzu
zählten Geld- und Naturalrenten, Einnahmen aus Hausbesitz und Verpachtungen, Vermächtnissen, Schen-
kungen, Bußgeldern sowie Verkaufserlösen. Daneben bezog der gemeine Kasten auch die Almosen der
Gläubigen. Diese Spenden wurden in Opferstöcken gesammelt, die zunächst nur in der Barfüßerkirche, in
St. Katharinen, St. Peter und St. Bartholomäus standen und zu denen spätestens 1587/88 ein weiterer in
der Sachsenhäuser Dreikönigskirche kam. Seit 1551 schickte der Rat die Bettelvögte mit Sammelbüchsen
auf die Frühjahrs- und Herbstmessen und 1580 beschloss er, auch bei Begräbnissen Almosen sammeln zu
lassen.128
Seit dem zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts nahmen die Erträge aus den Opferstöcken kontinuierlich
ab. 1583 war so wenig Geld zusammengekommen, dass die Armen nicht mehr ausreichend unterstützt
werden konnten und der Rat auf neue Möglichkeiten sann, die Bürgerschaft zu größerer Spendenfreudigkeit
zu bewegen. Bereits am 20. Dezember 1582 hatte er verhandelt, ob es nit dahin zurichten, das man wie
anderswo under der predig umbgehe unnd ein stewer samle.129 Mit seiner am 18. Juli 1583 veröffentlichten
Anweisung, in den Gottesdiensten ein secklin mit kleinen schellin daran herumzureichen, in das jeder seine
Geldspende legen sollte, hatte der Rat die Frankfurter Klingelbeutelsammlung begründet.130
120 Dienst, Gottesdienst, S. 194; Becker, Beiträge, S. 14,
97.
121 „Ordnung unnd satzunng desz Eegrichts straff desz
Eebruchs und Hury ze Bernn. Auch form unnd gestalt
der Eelüten ynfürung desz Touffs unnd Herren Nacht-
mal wie es ze Bernn gebrucht wirdt [1529]“. Vgl. Köh-
ler, Ehegericht, S. 322-329.
122 BSLK S. 528-534; vgl. Dienst, Gottesdienst, S. 198-
200.
123 Sehling, EKO XVII/1, S. 147; Sehling, EKO XI,
S. 188f.; vgl. Dienst, Gottesdienst, S. 177, 187.
124 Siehe oben, S. 473.
125 Jung, Säkularisation, S. 111; Moritz, Fürsorgeanstal-
ten, S. 222-226.
126 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1530, fol. 9v-10r:
Die freund zum gmaynen kaßtenn: Dieselbigen auch further
sampt den burgermaistern mit denen, so auß der gmayn zu
inen erwelt seint, redenn unnd ine hulffig zu sein bespre-
chen sollenn, herr Hanns Bromm, Hanns Eller und Hanns
Kiß, zu solichen ist wie vorsteet erwehlet Symon Bucher,
Hanns Ugelnhaymer und Jheronimus Bernnßhewser.
127 Ritter, Denckmahl, S. 154; Gerber, Almosenkasten,
S. 10; Jütte, Armenfürsorge, S. 94; Matthäus, Ham-
man, S. 393-398; Jahns, Frankfurt, S. 180f.; Nathu-
sius-Neinstedt, Kirchenbuchführung, S. 171;
Schembs, Almosenkasten, S. 12; Johann, Kontrolle,
S. 113-119. Zur Organisation des Frankfurter Almosen-
kastens siehe Schembs, Almosenkasten, S. 61-85; Mo-
ritz, Fürsorgeanstalten, S. 223f.
128 Schembs, Almosenkasten, S. 86-114; Jütte, Armen-
fürsorge, S. 148-167.
129 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1582, fol. 165r.
130 IfSG Frankfurt, Bürgermeisterbücher 1583, fol. 49: Soll
man das secklin under der predig umbtragen und das almu-
sen einsamblen lassen. Vgl. JüTTE, Armenfürsorge,
S. 158; Gerber, Almosenkasten, S. 34; Schembs,
Almosenkasten, S. 100.
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