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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0534
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Frankfurt

7a. Übereinkunft der Prediger zu Taufe, Eheeinsegnung und Pfarrkonventena
[7. August 1543]

Vergleichung der praedicanten bzu Franckfurt wegen der tauffe anno 1542b1

Es haben sich etlich unordnung beyweilen zugetra-
gen bey der frag von der tauff und in der offentli-
chen dispensationc, darumb dießes von einem
e[hrsamen] rath zu Franckfurt bedacht und durch
die praedicanten alda gewilliget nach gehaltener un-
terredt zwischen den herrn praedicanten und h[errn]
dJohanne Pistoriod2 zu Nidda und Phil. Melanch-
tone3.
[Taufe]
Nemlich daß forthine eines jeden kindes petter4 be-
sonder befragt werden solle von der gewöhnlichen
bekantnüß deß glaubens5 und fragen der renuncia-
tion6, und dieses auß dießen zwo ursachen, nemlich
weil beyweilen die frauen sich dringen und unord-
nung darauß folget7, daß solche unordnung abge-
stellet werde, Zum andern, daß offt junge leute zu
gevattern8 gebeten werden, welchen zu ihr selbst er-
innerung nützlich ist, daß sie selbst antworten, und

a Textvorlage (Handschrift): IfSG Frankfurt, Holzhau-
sen-Archiv, Lit. W Nr. 11. Abdrucke: MBW T 12,
S. 284-286 nach Ritter, Denckmahl, S. 289-291;
Bindseil, Melanchthonis epistolae, S. 176 Nr. 241;
Telschow, Rechtsquellen, S. 19-20.
b-b Ritter: allhier zu Franckfurth im jahr [15]43.
c Ritter: desponsation oder trauung.
d-d Ritter: Pistorio, pastorn.
e Ritter: fürohin in aller öffentlicher tauff nach der einigen
gemeinen vermahnung.
f Ritter: bringen.
g Ergänzt aus Ritter.
h Ritter: gewesen noch auch die tauffe nicht unrecht, son-
dern alle also getauffte sind auch warlich getaufft.
i Ritter: diese.
j Ritter: erwecken kan.
k Ritter: heyland.
l Ritter: denn.
m-m Ritter: Von diesen worten: Glaubest du an den heiligen
Geist?, und also zu letzt, nach den andern articuln.

1 Die Datierung dieser aus dem 17. Jahrhundert stammen-

dieße fragen, die sie zu glauben und zu besserung
vermahnen, wahrnehmen. Und nachdem zuvor ein
weiß gehalten, daß mann nur des ersten kinds petter
gefragt, und etlich besorgen, die veränderung möge
ergerniß gebenf, sollen alle praedicanten, wie auch
sonst in rechter lehr von der tauff und [busse]g sonst
einträchtig seyn, also auch von diesem stück gleich-
förmig berichten, daß die vorige form nicht unrecht
gewesenh.
Es sey aber solchei veränderung umb der unord-
nung willen, wie droben angezeigt, fürgenommen,
damit jede petter destomehr achtung auf die wort
geben und sich zum gebet erweckenj, dieße kindlein
unßerm herrnk Christo fürzutragen.
Es sollen auch die antwort getheilet werden also,
daß man auff den artickul von Gott vatter antwor-
te: Ich glaube, und hernachl auf den artickul von
Christo: Ich glaube, mund also zuletzt nach dem
3ten artickulm: Ich glaube etc.9

den Abschrift auf 1542 muss aufgrund inhaltlicher Kri-
terien als fehlerhaft bewertet werden, siehe oben, Einlei-
tung, S. 481.
2 Johannes Pistorius (1503-1583) war von 1526 bis 1580
Pfarrer in Nidda. Er war Vertreter bei den Religionsge-
sprächen in Hagenau 1540, Worms 1541 und Regensburg
1541 und versuchte als Anhänger Philipp Melanchthons
die Gegensätze unter den Protestanten auszugleichen. Er
war einer der angesehensten Theologen Hessens, der in
Frankfurt half, den Streit unter den Prädikanten zu
schlichten, Haas, Reformation, S. 157 Anm. 205 und
S.246-252.
3 Philipp Melanchthon hatte weitreichende Beziehungen
zu zahlreichen Persönlichkeiten in Frankfurt. Er war
seit 1524 regelmäßig in der Reichsstadt zu Gast,
Hartmann, Melanchthons Aufenthalt, S. 15-17.
4 Taufpate.
5 Apostolisches Glaubensbekenntnis, BSLK S. 21.
6 Abrenuntiation.
7 Die Bedeutung dieser Passage ist unklar.
8 Taufpaten.
9 Siehe unten, Nr. 7b, S. 516.

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