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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0535
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7a. Übereinkunft der Prediger zu Taufe, Eheeinsegnung und Pfarrkonventen [1543]

Doch soll dieses gefährlich10 nicht verstanden
werden, so in der eil etwas nicht also gantz genau
gehalten wäre, denn in der tauf soll mann dieße
zwey stück für die fürnehmsten achten: die wort
und begießung und das gebet. Es sollen auch dieße
form insonderheit zufragen, erstlich anfahen in ih-
ren wochen h[err] Petrusn11 oder h[err] An-
dreaso12 oder herr Eberhardusp13.
Weiters soll forthin in der christlichen lehr, auch in
ceremonien der administration der tauff und
qcoenae dominiq, wie sie itzund gewohnlich, kein
sonderliche veränderung durch die praedicanten für-
genommen werden, es würde denn durch mehr stän-
de, so einerr lehr anhängig, sampt dießer stadt eine
forma, die für ordentlicher mögt bedacht werden,
fürgenommen.
[Eheeinsegnung]
Von der dispensations soll dergleichen tjedes paar in-
sonderheit zusammen geben werdent mit gantzem
seegen: So sprich ich ehelich zusammen im namen
udes vatters, sohnes und h. geistesu.
[Pfarrkonvente]
Wo auch zwischen den praedicanten in der lehr oder
von etlichen ceremonien mißverstand undv uneinig-

n Ritter: Petrus Geltner.
o Ritter: Andreas Zöphelius.
p Ritter: Eberhardus Haberkorn.
q-q Ritter: abendmahls deß herrn (coenae domini).
r Ritter: reiner.
s Ritter: desponsation.
t-t Ritter: jeder pfarrer insonderheit zusammen geben.
u-u Ritter: namen gottes des vatters und des sohns und des
heiligen geistes.
v Ritter: oder.
w Ritter: nöthige.
x Ritter: der.

keit fürfiel, so sollen sie erstlich in ihrem gewöhnli-
chen | gespräch sich davon unterreden, und sollen die
andern den irrenden vermahnen, seine unrecht mey-
nung fallen zu laßen. Wo aber solches nicht hilfft,
sollen sie die strittige sachen ohne bitterkeit und
ohne lästerwort an einen e. rath gelangen laßen, der
sich darauf wird zu erzeigen wißen, und so es wich-
tigew sachen sind, wird ein e. rath bey andernx kir-
chen, da reine lehr geprediget wird, rath suchen.
Und sollen also alle zwiespalten aufgehoben seyn,
und wollen wir beyde, Pistorius und Philippus, sie,
die herren praedicanten, umb Gottes willen gebeten
haben, sie als gottsförchtige wollen Gott zu lob und
in betrachtung, daß sonst leyder viel größer zerrüt-
tungy sind und wir schuldig sind, unßer kirchen zu-
sammen zu halten, gemeine einigkeit in dießer kir-
chen und statt alhier erhalten helffen.

Johannes Pistorius Niddanus
Philippus Melanchton
Petrus Geltnerus
Matthias Limpergius14
Melchior Ambachius15
Johannes Lullius16
Andreas Zöpfelius
Sebastianus Ligariusz17
Eberhardus Haberkorn

y Ritter: zwietracht.
z Ritter: Ligarius Moguntinus.
10 Hinterlistig, böswillig, DRW III, Sp. 1392-1394.
11 Zu Magister Peter Geltner siehe oben, S. 512 Anm. 2.
12 Zu Andreas Zöpfel siehe oben, S. 510 Anm. 16.
13 Zu Eberhard Haberkorn siehe oben, S. 512 Anm. 7.
14 Zu Matthias Limperger siehe oben, S. 512 Anm. 15.
15 Zu Magister Melchior Ambach siehe oben, S. 512 Anm. 4.
16 Zu Johannes Lullius siehe oben, S. 512 Anm. 6.
17 Zu Sebastian Ligarius siehe oben, S. 512 Anm. 14.

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