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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0645
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Einleitung

pfarrer mit singen und anderm in der kirchen behulflich sein moge, desgleichen mit dem pfarrer handlen solle,
das er in der wochen zwo predig unnd am sontag nach mittag ein kinderpredig thun wolle, auch sonst darauf
bedacht sein, das mit singen frue und spath eine kirchenordnung angefangen werde. Item ist bedacht, das man
nach einem organisten, deßen man in der kirchen nitt woll geraten khan, trachten sol.52
3. Burg-Friedberger Trauformular [vor 1576] (Text S. 633)
4. Burg-Friedberger Judentaufformular [um 1600] (Text S. 635)
Die beiden Ordnungen für Trauungen und Judentaufen sind Fragmente einer umfassenden Agende: Wil-
helm Diehl war als Letzter im Besitz eines heute verlorenen,53 aus zwei Teilen bestehenden Buches, das zum
einen auf 302 Seiten die gedruckte Nassau-Weilburger Kirchenordnung von 1576 enthielt, nach der um 1600
an der Burgpfarrkirche die Gottesdienste gefeiert wurden, und zum anderen auf 92 Seiten zusätzlich zehn
verschiedene handschriftliche agendarische Texte.54 Nach Diehls Beschreibung55 umfasste dieser Teil des
Buchs folgende Abschnitte:
a) Taufformular
b) Zwei Formulare für die auf eine Nottaufe folgende kirchliche Handlung
c) Formular für die Aussegnung der Wöchnerinnen56
d) Vermahnung für die Empfänger der Absolution vor dem Abendmahl
e) Vermahnung für die Abendmahlsteilnehmer, mit Abendmahlsformular
f) Formular zur Eheeinsegnung
g) Zweites Formular zur Eheeinsegnung
h) Zweites Taufformular
i) Judentaufformular
k) Abendmahlsformular aus der hessischen Agende
Von diesen Formularen und Agenden sind nur f) und i) bekannt, da Diehl diese Stücke veröffentlicht hatte.
Die Trauagende (f) stammt aus der Zeit vor 1576 und wurde von einem Vorgänger des Burgpfarrers Valen-
tin Flick57 angelegt. Sie könnte entweder von Johannes Siegen oder von Matthias Beck von Aachen (1554-1578)
entworfen worden sein. Das zweite Trauformular (g) entspricht laut Diehl demjenigen der Burgfriedberger
Kirchenordnung von 1704.58
Das Judentaufformular (i) gehört zwar in den Kontext der lutherischen Missionsgeschichte, da jedoch
der evangelische Taufritus beschrieben wird, ist diese Agende unter den wenigen aus Friedberg erhaltenen
kirchenordnenden Texten auch für unsere Edition von Bedeutung. Die Taufe eines Juden erfolgte nach
katechetischer Unterweisung und Prüfung. Sie fand im Gottesdienst statt und war wie alle Taufen eine
öffentliche Angelegenheit. Das Formular stammt vermutlich von Valentin Flick.59 Er fixierte den Taufritus

52 StaatsA Darmstadt, C 1 C Nr. 74, S. 117f. Vgl. Grein,
Entwicklung, S. 50f.
53 Dienst, Judentaufformular, S. 149 Anm. 1: „Das Agen-
denexemplar ist seit Diehls Tod unauffindbar; ein Ver-
lust durch Fliegerangriff ist zu vermuten“.
54 Das Buch und seinen Inhalt beschreiben Diehl, Juden-
taufformular, S. 289-292; Dienst, Judentaufformular,
S. 149.
Diehl, Judentaufformular, S. 290.
56 Diehl, Trauformular, S. 330 erwähnt, dass er dieses

Stück in den Mitteilungen von der Frankfurter Confe-
renz Hessischer Geistlichen veröffentlicht habe. Diese
Publikation konnte nicht nachgewiesen werden.
57 Valentin Flick war von 1572 bis 1582 zunächst Kaplan
und anschließend bis zu seinem Tod 1615 Pfarrer auf der
Burg Friedberg, Diehl, Pfarrer- und Schulmeisterbuch
IV, S. 261.
58 Diehl, Trauformular, S. 330.
59 Diehl, Judentaufformular, S. 289.

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