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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (9. Band = Hessen, 2): Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618 - Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein - Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar — Tübingen: Mohr Siebeck, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30289#0649
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1. Wiedererrichtung des Friedberger Landkapitels als evangelische Institution 1565

der Obrigkeit geschrieben, Auff Mittel und Weege
zu dencken, dass er vom officio abgeschafft werden
möge.
4. Soll auch von Häussern und Bäuen der Kirchen
zuständig Befragung geschehen, wie ein jeder und
wem es gebühret, dieselbige in Bau und Besserung
erhalten, und so auch in diesem Fall Mangel befun-
den, soll es mit Ernst angehalten werden bey einer
Straff in diesem Fall besser zu beweisen, der Obrig-
keit geschrieben werden, darein zu sehen, auch da-
rauf zu lugen11 mit der Obrigkeit, dass den Kirchen
an ihren Renthen und Zinsen etc. nichts von Pfar-
rern veräussert noch entzogen werde. |
Doch dieweil solch Capitul und Convent eine Zeit-
lang12, wie oben gemeldt, nicht gehalten, so ist be-
schlossen, dass jeder Herr und Obrigkeit seinen
Pfarrer, so unter seinen Fürstlichen Gnaden und
Gnaden, als obgemeldt Verzeichniss ausweissen, ge-
sessen, zum erstenmal auf obgemeldten Dienstag
nach dem 1. Sonntag nach Trinit. kunftigen 66.
Jahrs13 gen Friedberg zu solchen Christl. Synodo
und Gespräch zu kommen und zu besuchen, aufer-
legen und befehlen lassen soll.
Damit aber auch die andere Herrschafften und Ob-
rigkeiten ihre Pfarrherren, zu solchem Synodo ge-
hörig, auch zu schicken Wissens haben mögen, So
will der Rath allhier zu Friedberg oder wem sie es
befehlen, im Nahmen des gemeinen Capituls, diesel-
bige Grafen, Herren und die von Adel dieses Tags
und Werckes gleichfalls auch verständigen. Und soll
auf der lezten Zusammenkunft, als Dienstag nach
Galli, des Synodi oder Capituls Gefäll und Einkom-
mens durch den Supremum und Definitorem allweg
die Rechnung, dazu denn ein jeder Herr und Obrig-
keit einen Pfarrer, unter ihnen gesessen, wie oben
gemeldt, zu verordnen haben soll, abgehört, und so

11 Sehen, achten.
12 Die Niederlage der Protestanten im Schmalkaldischen
Krieg 1546/47 führte zum zwischenzeitlichen Ende des
Friedberger Kapitels, Grein, Kirche und Schule,
S. 30-34.
13 Also am 11. Juni 1566.

etwas übrig befunden, wie solches auch zum Besten
angelegt werden möge, bedacht werden.
Es soll auch auf nechsten Convent oder Synodo ein
beständiger Aufheber14 angezogener Capituls-Gefäl-
le, deren umb ii c fl. ungefährlich an Geld und
48 Achtel Korn seyn soll, welches sich aber nicht
befunden, verordnet, und dann, so solch Capitul
und Synodus also richtig gemacht, ein jeder Herr
und Obrigkeit dasjenige unter Ihr. Fürstl. Gnaden
und Gnaden und Ihnen fällig, wieder folgen lassen,
auch, da etwas hinterstellig befunden, dem Capitul
ebenmässig zu guthen kommen lassen soll, wie denn
bey vorigen Einnehmen und Aufheben solcher Ca-
pituls Gefälle, auch Rechnung und Liefferung und,
wo möglich, eingebracht werden soll.
Zum anderen sollen auch die Brieffe, fahrende Haab
und Haussrath, Register und anders, so dem Capi-
tul zuständig, hie zwischen dem nechsten Convent
und Synodo, so allhier zu Friedberg und Munzen-
berg15 ist, also zum Besten verwahrt bleiben und
dann bedacht werden, wie solches am nüzlichsten
anzuordnen und zu guter Richtigkeit zu bringen
seye, wie dann jeder Gesandter Theil solche Brief,
was zinsbar ist, kürzlich empfangen, Dieweil auch
der Convent zu Friedberg ist bedacht, einen aus den
Kirchen-Dienern zu Friedberg vor einen Superiorem
zu erwählen, und soll die Allmosen, nehmlich zwey
Achtel Korns, auf einen jeden Convent den Armen
treulich mitgetheilet werden.
Und dieweil dieser Convent angezogenes Capituls,
dass wiederumb Christl. Ordnung in seinen Gang
bracht, zu gutem beschehen, so soll jeder Herr und
Obrigkeit die Zehrung, so auf die Seinen gangen,
jezt zu Friedberg von den Zinsen, dieses 65. Jahrs
Martini fällig, wieder empfangen und das übrige,
wie obstehet, gütlich lieffern.

14 Einnehmer.
15 Johann Landvogt, der katholische Pfarrer in Münzen-
berg, hatte als Archipresbyter die Präsenzbriefe aus dem
Friedberger Kapitelhaus nach Münzenberg gebracht, da
er den Sitz des Kapitels dorthin verlegen wollte, Grein,
Kirche und Schule, S. 74.

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