Einleitung
beschuldigt er seine Gegner, Unruhe in die Gemeinde zu bringen, und droht damit, die Stadt zu verlassen,
falls der Rat der Gemeinde die Anwendung ihrer Kirchenzucht verbiete: Wir können aber E. Fw. hiemit in
underthenigkeit onangezeigt nicht laszen, das, wan man uns oft angeregter christlicher disciplin und zuchtordt-
nung, deren wir uns biszher gebraucht haben, entsetzen, und uns dieselben in gemein zu gebrauchen nit mehr
gestatten wöllen, das wir gedrungen werden, uns anders wohin zubegeben, auch unszere wohnung daselbst suchen
muszen, damit wir in frieden und zu christlicher Zucht, auch nach guter disciplin ordtnung, und nit nach dreier
oder vier meinung mit und beneben Ihren consorten, welche eine von andern reformirten Kirchen abgesondertte
gemein nach Ihrem eigensinnigen gefallen gern anstellen wöllen, regirt werden sollen.51
Auf diese Eingabe hin erließ der Wetzlarer Rat ein Dekret (Nr. 5), das den Streit schlichten und vor
allem verhindern sollte, dass Hespel seine Drohung wahr machen und die wirtschaftlich wichtigen Glau-
bensflüchtlinge die Stadt wieder verlassen könnten. Der Rat ermahnte sie, sich einmütig an ihre bisherige
Ordnung des Gemeindelebens zu halten. Die Streitigkeiten konnten zwar zunächst beigelegt werden, sie
flammten jedoch 1599 wieder auf und hielten so lange an, bis Hespel die Reichsstadt 1607 verließ.52
51 Zitiert nach Cuno, Geschichte, S. 7f. Vgl. Flender,
Franziskanerkloster, S. 49f.
52 Zum Fortgang der Auseinandersetzungen siehe Cuno,
Geschichte, S. 8-12.
671
beschuldigt er seine Gegner, Unruhe in die Gemeinde zu bringen, und droht damit, die Stadt zu verlassen,
falls der Rat der Gemeinde die Anwendung ihrer Kirchenzucht verbiete: Wir können aber E. Fw. hiemit in
underthenigkeit onangezeigt nicht laszen, das, wan man uns oft angeregter christlicher disciplin und zuchtordt-
nung, deren wir uns biszher gebraucht haben, entsetzen, und uns dieselben in gemein zu gebrauchen nit mehr
gestatten wöllen, das wir gedrungen werden, uns anders wohin zubegeben, auch unszere wohnung daselbst suchen
muszen, damit wir in frieden und zu christlicher Zucht, auch nach guter disciplin ordtnung, und nit nach dreier
oder vier meinung mit und beneben Ihren consorten, welche eine von andern reformirten Kirchen abgesondertte
gemein nach Ihrem eigensinnigen gefallen gern anstellen wöllen, regirt werden sollen.51
Auf diese Eingabe hin erließ der Wetzlarer Rat ein Dekret (Nr. 5), das den Streit schlichten und vor
allem verhindern sollte, dass Hespel seine Drohung wahr machen und die wirtschaftlich wichtigen Glau-
bensflüchtlinge die Stadt wieder verlassen könnten. Der Rat ermahnte sie, sich einmütig an ihre bisherige
Ordnung des Gemeindelebens zu halten. Die Streitigkeiten konnten zwar zunächst beigelegt werden, sie
flammten jedoch 1599 wieder auf und hielten so lange an, bis Hespel die Reichsstadt 1607 verließ.52
51 Zitiert nach Cuno, Geschichte, S. 7f. Vgl. Flender,
Franziskanerkloster, S. 49f.
52 Zum Fortgang der Auseinandersetzungen siehe Cuno,
Geschichte, S. 8-12.
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