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Meese, Karin [Hrsg.]; Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (31): Generalregister — Tübingen: Mohr Siebeck, 2020

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https://doi.org/10.11588/diglit.53031#0011
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Vorwort zum Generalregister

Nach Fertigstellung des letzten Bandes der Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts 2017
wurde der Heidelberger Akademie der Wissenschaften von der Union der deutschen Akademien ein Ab-
schlussjahr bewilligt, das u.a. dazu bestimmt war, die Bände zu digitalisieren und mit einem Generalre-
gister zu versehen. Der Druck dieses Gesamtregisters, das aus einer inhaltlichen und formalen Zusam-
menführung der Register der Einzelbände besteht, wurde dankenswerterweise - wie auch die neueren
Bände der Evangelischen Kirchenordnungen selbst - vom Verlag Mohr-Siebeck übernommen.
Zum Gesamtregister folgen an dieser Stelle einige allgemeine und spezifische Anmerkungen, die dem
Leser die Nutzung und Orientierung erleichtern sollen. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es in
der vorgegebenen Zeitspanne natürlich nicht möglich war, alle Seitenzahlen noch einmal zu überprüfen,
diese wurden daher weitestgehend aus den Einzelregistern übernommen. Aus demselben Grund konnten
keine vollständige inhaltliche und formale Anpassung der Sachregister der einzelnen Bände erfolgen,
die sich - gerade bei den älteren Bänden - in Umfang und Ausrichtung teilweise erheblich voneinander
unterscheiden.
Vor allem durch die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten und die Untergliederung in thematische
Einheiten bietet der vorliegende Registerband dennoch eine deutliche Erleichterung für die Recherche in
der Quellengattung evangelische kirchenordnende Texte und für die vergleichende Analyse zu einzelnen
Themenbereichen.

Zum Personen- und Ortsregister
Um eine einheitliche Sortierung und bessere übergreifende Nutzbarkeit zu gewährleisten, wurden alle
Personennamen nach der Zitierweise der Gemeinsamen Normdateien der Deutschen Nationalbibliothek
angegeben. Wenige Ausnahmen erklären sich aus der üblicheren Verwendung des Namens in den Quellen
oder auch in der Forschungsliteratur. Abgewichen von dieser Regel wurde in zwei Fällen: Die Herrscher
ausländischer Königshäuser sind mit ihrem deutschen Namen wiedergegeben und die Frauen der deut-
schen Adelsfamilien sind unter dem Adelsgeschlecht ihrer Geburt zu finden. Der Titel des Ehemannes
wurde nur dort gewählt, wo die entsprechenden Personen nach dessen Tod selbst regiert bzw. die Vor-
mundschaft für einen minderjährigen Sohn übernommen haben. Herzöge, Fürsten und weitere adlige
Herren sind jeweils nur mit ihrem ranghöchsten Titel angegeben, Bischöfe und Erzbischöfe nach dem
Fürstengeschlecht, aus dem sie stammen, ein Verweis unter dem entsprechenden Bistum oder Erzbistum
ermöglicht aber dennoch eine gezielte Suche nach Region bzw. Wirkungsgebiet. Römische antike Autoren
sind mit vollem Namen wiedergegeben, biblische Personen mit der Bibelstelle, an der sie das erste Mal
näher charakterisiert werden. Die Zählung der Bücher und Psalmen wie auch die Namensvariante folgt
dabei der Übersetzung der Lutherbibel.
Mehrfach auftretende Orte wurden, um sie überregional voneinander unterscheiden zu können, stets
mit begleitenden regionalen Beinamen versehen, auch wenn diese nicht offizieller Bestandteil ihres Na-
mens sind. An erster Stelle wurden dazu - sofern möglich - Flussnamen verwendet, gefolgt von histo-
rischen Regionen und Landkreisen. Innerhalb größerer Städte wurden Kirchen und Klöster namentlich
aufgenommen, Hospitäler als zusammengefasste Einheit. Stadtteile, Stadttore und einzelne Straßen
wurden hingegen in der Regel nicht aufgenommen, zu diesen sei auf die Einzelregister verwiesen.

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