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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Register zu den Bänden VI und VII, Niedersachsen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.30043#0007
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Vorwort

Unser Leben währt 70 Jahre ... Als ich 1952 in das Institut für ev. Kirchen-
recht der Evangelischen Kirche in Deutschland zu Göttingen eintrat, zu-
nächst als Sekretärin von Professor D. Dr. Rudolf Smend, war die Fortset-
zung des „Sehling“ in Vorbereitung, und ein wesentlicher Teil meinerTä-
tigkeit davon bestimmt. Der umfangreiche Briefwechsel, den der ehrwür-
dige alte Herr führte, um alles Dazugehörige in die Wege zu leiten, ist da-
mals durch meine Hände gegangen. Auf der Tagung des Lutherischen
Weltbundes in Hannover 1952 wurden die „Niedersachsen-Bände“ ange-
zeigt. Während ich die Anzeige schrieb, hielt der alte Herr mir ein erstes,
unvergessenes Privatissimum über die Sehlingsche Ausgabe der evange-
lischen Kirchenordnungen. Damals ahnte ich noch nicht, daß sich hier
Wegweisendes für mein ganzes Leben anbahnen sollte. Nach und nach
wuchsen mir immer mehr Aufgaben zu, die der Fertigstellung der Bände
dienen sollten. Im Herbst 1953 wurde ich als „wissenschaftliche Hilfs-
kraft“ (wissenschaftliche Mitarbeiterin) eingestellt. Meine Arbeit sollte
sich auf die außerwelfischen Lande beziehen. Jedoch, bevor ich damit
recht beginnen konnte, mußte ich noch einige Opfer an vorgefundener, als
fertig geltender Arbeit (vgl. Bd.VII,1, S. XI) leisten. - Die Anfänge standen
auf allen Gebieten noch unter dem Zeichen der Nachkriegswirren. Das
Archivmaterial war z.T. noch ausgelagert bzw. ungeordnet und schwer zu-
gänglich. Es mangelte an photographischen und technischen Einrichtun-
gen. Die Culemannsche Druckerei in Hannover war im Keller eines im üb-
rigen völlig zerbombten Hauses untergebracht und mußte mit alten, not-
dürftig aufgestellten Maschinen arbeiten, die drucktechnisch nur geringe
Möglichkeiten boten. Ich mußte mir zur Überprüfung oder auch Ergän-
zung der Texte das Archivmaterial z.T. neubeschaffen. Die Überwachung
des Satzes erfolgte gelegentlich an Ort und Stelle in Hannover. An eine
kritische Edition im strengen Sinne war gar nicht zu denken; sie war auch
nicht vorgesehen. Außerdem drängte aus finanziellen Gründen die Zeit. -
1956/57 konnte ich mich endlich ausschließlich der Bearbeitung der Kir-
chenordnungen der außerwelfischen Lande zuwenden. Ein sehr wesent-
licher Faktor der sich bessernden Verhältnisse war die Übernahme der
Drucklegung durch die Lauppsche Druckerei in Tübingen. Die Bände
konnten jetzt ein ganz anderes Gesicht erhalten. Die Zustände in den Bi-
bliotheken und Archiven besserten sich auch allmählich; der Fortschritt
auf dem Gebiet der Phototechnik konnte genutzt werden. Anfangs reiste
 
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