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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Register zu den Bänden VI und VII, Niedersachsen — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1994

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https://doi.org/10.11588/diglit.30043#0009
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Vorwort

V

Professor Dr. Frh. Axel von Campenhausen als Leiter des Kirchenrecht-
lichen Instituts der EKD in Göttingen und Präsident der Hannoverschen
Klosterkammer, aus deren Mitteln er einen ansehnlichen Druckkostenzu-
schuß zurVerfügung stellte. Herr Professor Goeters als derzeitiger Heraus-
geber des „Sehling“ gab Gelder frei aus einem Fonds, der sich beimVerlag
aus den verkauften Sehling-Bänden rekrutierte. Von den Hamburger Kol-
legen war es insbesondere Herr Professor Dr. Matthias Kroeger, der sich
für die Beschaffung von Personal und finanziellen Mitteln zur Weiterar-
beit einsetzte. Dank der Intervention von Herrn Landesbischof i.R. Profes-
sor D. Eduard Lohse stellte sodann die Calenberg-Grubenhagensche
Landschaft Geld zur Bezahlung von Hilfskräften zurVerfügung. Allen die-
sen Förderern und Spendern sei ganz herzlich gedankt. Schließlich sei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Mohr-Verlages in Tübingen ein be-
sonderer Dank gesagt für ihrVerständnis und ihre Geduld.

Ich muß mich nun leider von der Arbeit am „Sehling“ verabschieden.
Jüngere, gesunde Kräfte müssen das Werk fortsetzen.

Hinweise für den Benutzer: Die Register für die BändeVI undVII wer-
den getrennt dargeboten. Das erwies sich schon nach Fertigstellung von
Bd. VII, 1 als zwingend im Hinblick auf die unterschiedliche Anlage der
Bände. Für Bd.VI wurde wesentlich verbal vorgegangen, während wir bei
Bd.VII, vor allem beim Sachregister, stärker auf eine theologische und kir-
chenrechtliche Pointierung geachtet haben. So wurde bei Bd.VII, je nach
Sachlage, teils übergreifender, teils differenzierter gearbeitet. Ständig
wiederkehrende Stichworte sind nicht in jedem Fall singulär aufgenom-
men worden. Die Lieder sind für Bd. VI alphabetisch dem Sachregister
eingeordnet. Für Bd.VII empfahl es sich, sie innerhalb des Sachregisters
unter dem Stichwort „Lieder“ zusammenhängend aufzureihen. Bei dem
aufwendigeren Bd. VII erschien es mir auch angemessen, die Titel der
Bücher alter Autoren ins Personenregister aufzunehmen; dabei ist aller-
dings eine Auswahl getroffen worden. Querverweise sollen die Teilregister
koordinieren und die Benutzung erleichtern. Wer ein Bibelstellenregister
vermißt, muß leider darauf hoffen, daß sich ein jüngerer Wissenschaftler
darüber erbarmt. Ich kann das aus wohl einleuchtenden Gründen nicht
mehr erbringen.

Nach eingehenden Erwägungen auch seitens desVerlages, erschien es
uns als praktikabler, die Register in kleinerem Format und in Heftform
darzubieten. Dies fällt zwar innerhalb der Sehling-Reihe aus dem Rah-
men, empfiehlt sich aber aus Gründen der Handlichkeit und des Preises.

Hamburg, im Oktober 1994

Anneliese Sprengler-Ruppenthal
 
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