32
Aristophanes
36 hatte an einen Prosa-Autor gedacht; Adler 1967, zu Sud. κ 36 denkt sogar an
Ailian). Das beim Zitatträger mitten in das Zitat eingefügte είπε ist schwerlich
zu retten (getilgt wurde es von Nauck 1894, 84, der es aber offenläßt, ob nicht
ob φθ. κάθ. φησί zu schreiben sei; die Idee von Edmonds I 756 - „είπε prob,
conceals a name or appellation in the voc.“ - übersieht die Tatsache, daß
ein Vok. bereits vorhanden ist: κάθαρμα; seine Wiedergabe von ob φθερεϊ
κάθαρμα als „Go and be hanged for a scapegoat“ paßt weder für das Verb noch
für das Subst. zur lit. Evidenz; vgl. hier unten, zu den Wörtern); das in ArGIM
eingefügte φησίν wird seinerseits entweder durch das Übersehen von είπε
oder durch dessen Deutung als Teil des Fragments entstanden sein.
Textgestalt Überliefert sind verschiedene Formen von φθείρειν (φθείρη
ATI; φθείρει GVM), die auch entsprechend leicht emendierbar sind (das
hier gedruckte -fj stammt von Kaibel in Kassel-Austin z. St., während Cobet
1878, 151 -εϊ vorschlug; für Edmonds I 756 vgl. hier oben, Zitatkontext); die-
se Formen bleiben zwar die ökonomischsten, das οΰκ άποφθερεϊ aber, mit
dem Nauck 1894, 84 - anhand von Ar. Equ. 892 (οΰκ ές κόρακας άποφθερεϊ,
βΰρσης κάκιστον δζον;) und Nub. 789-90 (οΰκ εις κόρακας άποφθερεϊ, /
έπιλησμότατον καί σκαιότατον γερόντιον;) - einen ganzen 4trA zu restituie-
ren versucht, ist durchaus ernstzunehmen: hinzuzufügen nämlich wäre außer
Eup. fr. 359 (οΰκ ές κόρακας, άνθρωπάριον, άποφθερή;) v.a. Men. Sam. 627-9
(άλλ’ άποφθαρείς / εκ τής πόλεως αν εκποδών εις Βάκτρα ποι / ή Καρίαν
διέτριβον αίχμάζων έκεϊ; vgl. auch Eup. fr. 372 άποφθαρείς δε δόο κυβω καί
τέτταρα und Eur. HF 1290 ob γης τήσδ’ άποφθαρήσεται, mit Moer. α 110
Hansen).
Interpretation Jemand wird auf schärfste Weise beschimpft und aufgefordert,
sogleich wegzugehen, ήμϊν suggeriert, daß die Aufforderung wohl stellvertre-
tend für mehrere Personen ausgesprochen wird. Was die angeredete Person
angerichtet habe, läßt sich ebenso wenig ermitteln, wie deren Status, wobei
die Schärfe der komischen Beschimpfungen oft derart karikiert ist, daß es sich
dabei auch um eine Bagatelle handeln könnte, zumal wenn der Angeredete ein
Sklave ist, was hier nur eine von vielen Möglichkeiten ist (vgl. etwa Ar. Thesm.
293-4 συ δ’ άπιθ’ ώ Θράττ’ εκποδών- / δουλοις γάρ οΰκ έξεστ’ άκουειν τών
λόγων). Die nächst ähnliche Formulierung in der Komödie ist Men. Peric. 526
(οΰκ είσφθερεϊσθε θάττον υμείς εκποδών;).
ob φθερή Es handelt sich um einen im kolloquialen Attisch gewöhnli-
chen Fluch (vgl. Lopez Eire 1996, 157; auch mit άποφθείρειν; vgl. hier oben,
Textgestalt); für ob + 2. Pers. Sg. Fut. Ind. in einer Frage als Äquivalent eines
Imperativs vgl. Kühner -Gerth II. 1 176-7.
Aristophanes
36 hatte an einen Prosa-Autor gedacht; Adler 1967, zu Sud. κ 36 denkt sogar an
Ailian). Das beim Zitatträger mitten in das Zitat eingefügte είπε ist schwerlich
zu retten (getilgt wurde es von Nauck 1894, 84, der es aber offenläßt, ob nicht
ob φθ. κάθ. φησί zu schreiben sei; die Idee von Edmonds I 756 - „είπε prob,
conceals a name or appellation in the voc.“ - übersieht die Tatsache, daß
ein Vok. bereits vorhanden ist: κάθαρμα; seine Wiedergabe von ob φθερεϊ
κάθαρμα als „Go and be hanged for a scapegoat“ paßt weder für das Verb noch
für das Subst. zur lit. Evidenz; vgl. hier unten, zu den Wörtern); das in ArGIM
eingefügte φησίν wird seinerseits entweder durch das Übersehen von είπε
oder durch dessen Deutung als Teil des Fragments entstanden sein.
Textgestalt Überliefert sind verschiedene Formen von φθείρειν (φθείρη
ATI; φθείρει GVM), die auch entsprechend leicht emendierbar sind (das
hier gedruckte -fj stammt von Kaibel in Kassel-Austin z. St., während Cobet
1878, 151 -εϊ vorschlug; für Edmonds I 756 vgl. hier oben, Zitatkontext); die-
se Formen bleiben zwar die ökonomischsten, das οΰκ άποφθερεϊ aber, mit
dem Nauck 1894, 84 - anhand von Ar. Equ. 892 (οΰκ ές κόρακας άποφθερεϊ,
βΰρσης κάκιστον δζον;) und Nub. 789-90 (οΰκ εις κόρακας άποφθερεϊ, /
έπιλησμότατον καί σκαιότατον γερόντιον;) - einen ganzen 4trA zu restituie-
ren versucht, ist durchaus ernstzunehmen: hinzuzufügen nämlich wäre außer
Eup. fr. 359 (οΰκ ές κόρακας, άνθρωπάριον, άποφθερή;) v.a. Men. Sam. 627-9
(άλλ’ άποφθαρείς / εκ τής πόλεως αν εκποδών εις Βάκτρα ποι / ή Καρίαν
διέτριβον αίχμάζων έκεϊ; vgl. auch Eup. fr. 372 άποφθαρείς δε δόο κυβω καί
τέτταρα und Eur. HF 1290 ob γης τήσδ’ άποφθαρήσεται, mit Moer. α 110
Hansen).
Interpretation Jemand wird auf schärfste Weise beschimpft und aufgefordert,
sogleich wegzugehen, ήμϊν suggeriert, daß die Aufforderung wohl stellvertre-
tend für mehrere Personen ausgesprochen wird. Was die angeredete Person
angerichtet habe, läßt sich ebenso wenig ermitteln, wie deren Status, wobei
die Schärfe der komischen Beschimpfungen oft derart karikiert ist, daß es sich
dabei auch um eine Bagatelle handeln könnte, zumal wenn der Angeredete ein
Sklave ist, was hier nur eine von vielen Möglichkeiten ist (vgl. etwa Ar. Thesm.
293-4 συ δ’ άπιθ’ ώ Θράττ’ εκποδών- / δουλοις γάρ οΰκ έξεστ’ άκουειν τών
λόγων). Die nächst ähnliche Formulierung in der Komödie ist Men. Peric. 526
(οΰκ είσφθερεϊσθε θάττον υμείς εκποδών;).
ob φθερή Es handelt sich um einen im kolloquialen Attisch gewöhnli-
chen Fluch (vgl. Lopez Eire 1996, 157; auch mit άποφθείρειν; vgl. hier oben,
Textgestalt); für ob + 2. Pers. Sg. Fut. Ind. in einer Frage als Äquivalent eines
Imperativs vgl. Kühner -Gerth II. 1 176-7.