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Orth, Christian; Aristophanes
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 10,3): Aristophanes, Aiolosikon - Babylonioi (fr. 1-100): Übersetzung und Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.53730#0390
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386

Aristophanes

dass auch eine Hypothesis zu dem Stück verwendet wurde;* * * * * * * * * * * * * * 95 aber auch in
diesem Fall gehen die Informationen letztlich sehr wahrscheinlich auf den
Text der Babylönioi selbst zurück, wenn auch nur indirekt (was interessante
Konsequenzen hat bei der Ermittlung der dem Scholion zugrunde liegenden
inhaltlichen Elemente der Babylönioi).
Was genau lässt sich daraus nun für die Babylönioi gewinnen? Sommer-
stein 2004, 148 bemerkt zunächst, dass bei Aristophanes in den Komöden der
420er Jahre wiederholt nicht nur Kleon, sondern auch gewählte Beamte (wie
Strategen und Gesandte) sowie solche, die durch das Los bestimmt wurden
(wie die Prytanen bei Ar. Ach. 43-173 und Pac. 906-8) verspottet werden,96
vermutet dann aber als Ausgangspunkt für die Nachricht des Scholions eher
eine einzelne kürzere Passage, in der von gewählten und durch Los bestimm-
ten Beamten die Rede ist, als eine Kombination von mehreren derartigen
Szenen: „It is most likely, however, that so far as ‘magistrates’ are concerned,
the reference is to a single passage in which a single sweeping accusation
was made against the magistrates (or some magistrates) of both types at
once; this best accounts for the somewhat unusual phraseology employed“
(Sommerstein 2004, 148). Die betreffenden Elemente könnten sogar in einem
einzigen Vers gestanden haben, wie Sommerstein 2004,148 Anm. 12 zeigt, der

zurückweist: „but no one at this time was putting speech texts into circulation -
with the possible exception of Antiphon, a convicted oligarch who would never
have written a speech for Cleon - and the probability of any authentic record
of Cleon’s speech surviving by any other route is vanishingly small“). - Immer
wieder ist auch versucht worden, aus der Formulierung des Scholions den genauen
Inhalt oder sogar Wortlaut von Kleons Anklage zu erschließen (vgl. Schrader 1877,
412-3, der in der Verspottung der durch Los und Wahl bestimmten Beamten die
„speciellen Anklagepunkte“ [412] von Kleons εισαγγελία sieht, Gunning 1882, 69,
der - unter Hinweis auf die Formulierung der Anklage gegen Sokrates bei Xen.
Mem. 1,1,1 - den folgenden Wortlaut der Anklage herstellt: Αριστοφάνης αδικεί
κωμωδών τάς τε κληρωτάς καί χειροτονητάς άρχάς εις ϋβριν τοΰ δήμου καί τής
βουλής, καί τοΰτο παρόντων των ξένων, Murray 1933, 27 Anm. 1, der aus dem
Scholion eine Anklage wegen αδικία εις τον δήμον erschließt). Sicherere Hinweise
liefert dagegen der Text der Acharner selbst (vgl. unten zu test. *ix).
95 Vgl. Brockmann 2003, 145-53, der dafür argumentiert, „dass das Scholion kei-
ne Theorie, sondern historisches Wissen“ tradiert (153), und vermutet (148-9),
dass dem Kommentator nicht nur der Text der Babylönioi, sondern auch ein „Ein-
leitungstext oder weiteres erklärendes Material“ (149) zur Verfügung stand.
96 Zu der Frage, welche gewählten und durch Los bestimmten Beamten gemeint sein
können, vgl. auch Croiset 1906, 64-5. Zimmermann 2011, 766 und Biles 2011, 74
vergleichen besonders die Verspottung des Lamachos bei Ar. Ach. 595ff. (und vgl.
schon Fritzsche 1830, 42-3).
 
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