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Aristophanes; Verlag Antike [Editor]
Fragmenta comica (FrC) ; Kommentierung der Fragmente der griechischen Komödie (Band 10,9): Aristophanes fr. 590-674: Übersetzung und Kommentar — Heidelberg: Verlag Antike, 2016

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https://doi.org/10.11588/diglit.53731#0020
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16

Aristophanes

Die aristophanische Urheberschaft der Verse ist durch den Hinweis auf
ein früheres hypomnema zu den Rittern garantiert (π]ροείρηται έν Ίππεϋσι,
Ζ. 19; falls das Anordnungskriterium wie so oft chronologisch war, dürfte
dieser Hinweis als Indiz für eine Datierung der hier kommentierten Komödie
nach den Rittern, d.h. nach 424 v. Chr., gelten). Das selektive Verfahren des
Kommentars, zusammen mit syntaktischen Inkongruenzen, die nur durch
Epitomierung bzw. Manipulation entstanden sein können (vgl. etwa die
Brachylogien in Z. 24-5 ό δέ τή(ν) π]αραπλοκήν für ό δέ Περί τής παραπλο-
κής γράψας oder Ζ. 26-7 των εις "Ομηρον [άναφερομένων] ϋμνων), sowie das
Fehlen von Werktiteln (vgl. Trojahn 2002, 198; vgl. auch Geizer 1972, 145),
lassen auf die epitomierte Fassung eines ausführlichen hypomnema schließen;
dieses verrät - u. a. durch das Heranziehen von Aristarch (Z. 21-3; zugleich
terminus post quem für die Entstehung des hypomnema), Euphronios (Z. 23),
Eratosthenes (Z. 44-5; Erat. AntTrDr 43 F 18 Bagordo) und dem anonymen
Verf. einer Schrift Περί παραπλοκής (Ζ. 25) - ein Produkt alexandrinischer
Philologie (Montana 20122, 160-2, der bei der erhaltenen Epitome einen
Schwerpunkt in der historischen Kontextualisierung des Bühnenstücks sowie
in intertextuellen Fragen erkennt und an Didymos denkt, bei dem die rein
philologischen und sprachstilistischen Aspekte jedoch mit Sicherheit nicht
so zu kurz gekommen seien wie hier); Spuren des Eratosthenes sind auch in
Z. 65 erkennbar, wo ’Ερατο [σθένης (so Lobei 1968 und Kassel-Austin) als
wahrscheinlicher gilt als oi Άττ[ικοί von Luppe 1971, 107 (vgl. Montana 20122,
164 [zu Z. 31]: „delle prime due lettere incerte resta la parte superiore; la prima
pare ε (Lobei) piuttosto ehe o (Luppe); la seconda puo essere ι o p“).
Die Ergänzung Αν|τιφών]τα (Z. 1-2) ist durch den Versuch von Hofmann
1970 veranlaßt, die Datierung mit der des Anagyros in Einklang zu bringen, und
an sich höchst fragwürdig (vgl. hier unten, Interpretation). Das πρώτ]ον in Z.
2 ist eine ungenaue Angabe (wohl eine der Inkongruenzen der Epitomierung;
vgl. hier oben): sie bezieht sich nämlich nicht auf die erste Aufführung der
Daitales, sondern auf die erste Bühnenaufführung des Aristophanes überhaupt.
In Z. 15 bietet das δι’ έκπληρώμ[ατ]ο[ς τού] von Luppe 1971, 99 A. 2, anhand
von schol. Ar. Av. 1343 (μετά τούτον ενός στίχου φέρουσί τινες διάλειμμα, και
Αριστοφάνης [Ar. Byz. fr. 394 SL] πλήρωμα ούτως) die bessere Lösung. Die
Rekonstruktion von Luppe 1971, 104-5 der Z. 35-42 hätte ein Pendant in Ar.
Ach. 504-6 (αύτο'ι γάρ έσμεν ούπ'ι Ληναίω τ’ άγών, / κούπω ξένοι πάρεισιν·
ούτε γάρ φόροι / ήκουσιν οϋτ’ έκ τών πόλεων οί ξύμμαχοι).
In den Ζ. 44-51 finden sich brisante Informationen über zwei vieldiskutierte
Fragen mit weitreichenden Implikationen für die Theatergeschichte der Zeit:
die Zahl der Konkurrenten, die zu den dramatischen Agonen in der Zeit des
Peloponnesischen Kriegs zugelassen wurden, und die Rückkehr Platons des
 
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