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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2000 — 2001

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20. Mai 2000

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man deren Entstehung nicht mehr maßgeblich vom tatsächlichen Willen zum Ver-
tragsschluß abhängig macht, sondern daneben auch andere Gesichtspunkte wirken
läßt, insbesondere Verschuldenserwägungen, den Verkehrs- und Vertrauensschutz
oder auch den Topos der „Verantwortung“.
Herr Lobinger wendet sich in seiner Arbeit entschieden und mit neuen Erklärungs-
versuchen und Lösungsvorschlägen für zahlreiche klassische Problemfälle gegen diese
Entwicklung. Er zeigt, daß man mit dem modernen Rekurs auf die genannten wil-
lenskonkurrierenden und -ersetzenden Gesichtspunkte grundlegende rechtliche Kate-
gorien vermengt und damit das auf Freiheitsgewähr angelegte System des Bürgerlichen
Vermögensrechts an entscheidender Stelle verletzt. Kriterien wie etwa das gegnerische
Vertrauen oder die Selbstverantwortung vermögen systemkonform allenfalls Scha-
densersatzansprüche zu legitimieren, nicht aber im Grundsatz auch die in Frage ste-
henden vertraglichen Obligationen, die den Schuldner ganz unabhängig von einer
Einbuße des Gegners zu einer Vermögenszuwendung und damit also zu einer „Auf-
stockung“ des fremden Vermögens verpflichten. Hält man diese grundlegende Unter-
scheidung mit den modernen Lehren nicht mehr ein, verkürzt man einschneidend die
Freiheitsräume, die das geltende Bürgerliche Recht als eine Ordnung individuell zuge-
wiesener Rechtspositionen gewähren will. Mit der strikten Orientierung an den
grundlegenden privatrechthchen Ordnungsmustern verfolgt die Arbeit von Herrn
Lobinger aber auch über ihr engeres Thema hinaus ein gegen den heutigen juristischen
mainstream gerichtetes Ziel: Sie wendet sich gegen eine zunehmend praktizierte sowie
auch von Methodikern legitimierte Abwägungs- und Wertungsjurisprudenz, die ihre
Entscheidungen nicht mehr maßgeblich in den gesetzlich vorgegebenen Rechtsposi-
tionen der einzelnen findet, sondern durch selbsttätigen Ausgleich verschiedenster,
mehr oder weniger frei herangezogener Gesichtspunkte im Einzelfall trifft, und die so
bereits durch ihre Methode gesetzlich gewährte Freiheitsräume einschränkt.
Den diesjährigen Karl-Freudenberg-Preis erhält Herr Markus Loose aus Heidel-
berg für die Entwicklung eines CMOS-Bildsensors mit automatischer Kalibrierung
und logarithmischem Antwortverhalten. Ich habe mir, da ich mir darunter ebenso
wenig wie die meisten von Ihnen vorstellen konnte, die Sache erklären lassen. Es geht
um folgendes:
Bildsensoren, also räumlich verteilte Photorezeptoren (die sogenannten Pixel), die
optische Reize in elektrische Signale umwandeln, finden sich in einer Vielzahl der von
uns allen benutzten opto-elektronischen Geräte wie Videokameras, digitale Photoap-
parate oder Scanner. Die dabei bis vor kurzem ausschließlich zum Einsatz gekomme-
nen CCD-Sensoren (Charge-Coupled Device) zeichnen sich durch hohe Auflösung
und eine lineare Übertragungsfunktion aus, sie sind aber im Vergleich mit den Her-
stellungskosten der Standard-Mikrochips (z.B. Mikroprozessoren) im sog. CMOS-
Prozeß (Complementary Metal Oxide Semiconductor) aufgrund eines speziellen Fer-
tigungsprozesses sehr teuer.
Aus diesem Grund, aber auch wegen der Möglichkeit, zusätzliche Elektronik auf
dem Sensor zu integrieren und auf diese Weise stromsparende und kompakte Kame-
ras zu ermöglichen, wurde vor einigen Jahren damit begonnen, Bildsensoren auf Basis
des CMOS-Prozesses zu entwickeln. Mittlerweile existieren die ersten kommerziellen
Geräte, die CMOS-Sensoren enthalten.
Einen solchen Sensor hat nun Herr Loose erheblich weiterentwickelt. Sein CMOS-
Sensor (Auflösung: 384 x 288 Pixel) besitzt einen hohen dynamischen Bereich von
 
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