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Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Jahrbuch ... / Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Jahrbuch 2011 — 2012

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II. Die Forschungsvorhaben
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Tätigkeitsberichte
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4. Deutsches Rechtswörterbuch
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https://doi.org/10.11588/diglit.55657#0233
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TÄTIGKEITSBERICHTE

Wie in den vergangenen Jahren kamen auch 2011 zahlreiche Wissenschaftler
und Interessierte in die DRW-Forschungsstelle, um hier eigene Forschungen zu
betreiben oder die Arbeit in der Forschungsstelle kennenzulernen. Erwähnt seien —
wegen ihrer weiten Anreise - Frau Carolyn Hawkshaw aus Berkeley (USA), Frau
Helena Mikulovä aus der Slowakei und Frau Dr. Katrin Thier vom „Oxford English
Dictionary“. Genannt sei aber auch Herr Dr. des. Johannes Meyer-Hermann (Köln),
der sich bei seinem sechswöchigen Praktikum in der Forschungsstelle derart inten-
siv einarbeitete, dass er gegen Ende sogar bei der Artikelerstellung und -korrektur
mitwirken konnte.
Ein Jahreshöhepunkt in Bezug auf die Pflege von Wissenschaftskontakten und
Öffentlichkeitsarbeit der Forschungsstelle war die vom DRW veranstaltete interdis-
ziplinäre Tagung „Der ,Ungläubige’ in der Rechts- und Kulturgeschichte des 18.
Jahrhunderts“, die vom 28. bis 30. September 2011 im Akademiegebäude unter der
Leitung von Andreas Deutsch und Ulrich Kronauer stattfand. Die große Bedeutung
des „Ungläubigen“ in der christlich geprägten Gesellschaft früherer Jahrhunderte
erhellt bereits bei einem Blick ins DRW, etwa in die Artikel „Glaube“, „Heide“,
„Heidenschaft“ oder „Ketzer“. Bemerkenswert ist, wie langsam sich die — nicht
zuletzt vom Gesetzgeber aufoktroyierte — Außenseiterrolle von „Ungläubigen“ in
der aufgeklärten Gesellschaft des 18. Jahrhunderts lockerte. Zugleich wandelte sich
die Vorstellung vom „Unglauben“ selbst: Wurden in früherer Zeit vielfach bereits
Mitglieder einer anderen Konfession als „ungläubig“ verschrien, jedenfalls aber alle
Nichtchristen oder zumindest diejenigen, die weder Christen, Juden noch Moslems
waren, als „Ungläubige“ apostrophiert, so galten im späteren 18. Jahrhundert primär
die Anhänger einer Vernunftreligion als ungläubig; erst spät rückten die Atheisten ins
Blickfeld. Die dem „Ungläubigen“ zugewiesene Rolle und Stellung illustriert
augenfällig die Komplexität und Konfliktgeladenheit der Beziehung von Aufklärung,
Religion und Recht im 18. Jahrhundert - und weit darüber hinaus. Die Tagung
diente einer interdisziplinären Annäherung an das Forschungsproblem: Theologen,
Philosophen, Juristen, Historiker, Literatur- und Sprachwissenschaftler kamen glei-
chermaßen zu Wort. Ein spezielles Augenmerk lag hierbei auf dem baltischen Raum,
wo die Christianisierung besonders spät einsetzte.
Als Rahmenprogramm zur Tagung fand am 29. September 2011 ein öffent-
licher Abendvortrag des Freiburger Moraltheologen Professor Eberhard Schocken-
hoff statt. Er referierte über die Frage: „Führt der Glaube zu Intoleranz?“.
Intensiv brachte sich auch das DRW-Team in die Tagung ein. So referierte der
ehemalige DRW-Mitarbeiter Professor Kronauer über die verfehlte Zielsetzung der
Grönlandmissionare des 18. Jahrhunderts, „aus Wilden Menschen zu machen“;
Dr. Deutsch beschäftigte sich mit „Geheimbünden wider den Unglauben“ im spä-
ten 18. Jahrhundert. Professor König trug „Uber die Abgötterey der Alten — Zur
Mythologie in der Aufklärung“ vor. Ingrid Lemberg führte im Rahmen einer
Besichtigung der Forschungsstelle in die zum Thema „Ungläubiger“ passenden Arti-
kel des Deutschen Rechtswörterbuchs ein. Die Tagung stieß auf erfreulich viel
Resonanz in der Öffentlichkeit, so brachte die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine
Vorankündigung und die Rhein-Neckar-Zeitung einen ausführlichen Bericht.
 
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