Nachruf auf Dieter Nörr
Dieter Nörr
(20.2.1931-3.10.2017)
Am 3. Oktober 2017 verstarb 86-jährig Dieter Nörr, der der Philosophisch-histo-
rischen Klasse der Heidelberger Akademie seit 1979 als korrespondierendes Mit-
glied verbunden war.
Dieter Nörr wurde am 20. Februar 1931 als drittes von vier Geschwistern
geboren. Im Jahre 1949 begann er das Studium der Rechtswissenschaften, das er
in München und Heidelberg absolvierte. Die beiden Staatsexamina legte er 1953
und 1958jeweils in München ab. An das erste Staatsexamen schloss sich ein Studi-
enaufenthalt in Rom an. Noch vor dem zweiten Staatsexamen promovierte Nörr
1955 bei Mariano San Nicolo über „Strafrecht im Kodex Hammurabi“. 1959 wur-
de er bei Wolfgang Kunkel mit der Arbeit „Die Fahrlässigkeit im byzantinischen
Vertragsrecht“ habilitiert. Nach einer kurzen Zeit als Lehrstuhlvertreter in Ham-
burg und Münster erhielt er 1960 mit 29 Jahren einen Ruf nach Münster auf eine
Professur für Römisches und Bürgerliches Recht. Rufe nach Tübingen, Hamburg
und Bielefeld lehnte er ab. 1970 wechselte er auf eine entsprechende Professur an
der Ludwig-Maximilians-Universität in München, wo er am Leopold-Wenger-In-
stitut für Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung eine der weltweit besten
Bibliotheken für antikes und römisches Recht vorfand. Das ehrenvolle Angebot
einer Direktorenstelle am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte
in Frankfurt a. M. nahm Dieter Nörr nicht wahr; er wirkte bis zu seiner Emeritie-
rung 1999 in München.
1967 wurde Nörr ordentliches Mitglied der Rheinisch-Westfälischen Aka-
demie der Wissenschaften (ab 1970 korrespondierendes Mitglied), 1972 ordent-
liches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Seit 1979 war
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Dieter Nörr
(20.2.1931-3.10.2017)
Am 3. Oktober 2017 verstarb 86-jährig Dieter Nörr, der der Philosophisch-histo-
rischen Klasse der Heidelberger Akademie seit 1979 als korrespondierendes Mit-
glied verbunden war.
Dieter Nörr wurde am 20. Februar 1931 als drittes von vier Geschwistern
geboren. Im Jahre 1949 begann er das Studium der Rechtswissenschaften, das er
in München und Heidelberg absolvierte. Die beiden Staatsexamina legte er 1953
und 1958jeweils in München ab. An das erste Staatsexamen schloss sich ein Studi-
enaufenthalt in Rom an. Noch vor dem zweiten Staatsexamen promovierte Nörr
1955 bei Mariano San Nicolo über „Strafrecht im Kodex Hammurabi“. 1959 wur-
de er bei Wolfgang Kunkel mit der Arbeit „Die Fahrlässigkeit im byzantinischen
Vertragsrecht“ habilitiert. Nach einer kurzen Zeit als Lehrstuhlvertreter in Ham-
burg und Münster erhielt er 1960 mit 29 Jahren einen Ruf nach Münster auf eine
Professur für Römisches und Bürgerliches Recht. Rufe nach Tübingen, Hamburg
und Bielefeld lehnte er ab. 1970 wechselte er auf eine entsprechende Professur an
der Ludwig-Maximilians-Universität in München, wo er am Leopold-Wenger-In-
stitut für Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung eine der weltweit besten
Bibliotheken für antikes und römisches Recht vorfand. Das ehrenvolle Angebot
einer Direktorenstelle am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte
in Frankfurt a. M. nahm Dieter Nörr nicht wahr; er wirkte bis zu seiner Emeritie-
rung 1999 in München.
1967 wurde Nörr ordentliches Mitglied der Rheinisch-Westfälischen Aka-
demie der Wissenschaften (ab 1970 korrespondierendes Mitglied), 1972 ordent-
liches Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Seit 1979 war
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