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Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Einleitung
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https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0034
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6. Quellenwert
Macht gewinnen, als ihnen die apostolische Legation für ganz Deutschland
verliehen wurde ²¹³ .
Für Arnold war dies nicht nur eine Frage des Rangs. Hadrian IV. hatte Hillin
von Trier 1156 mit der Prüfung der Klage von Mainzer Domkanoniker gegen
Arnold von Selenhofen beauftragt ²¹⁴ , eine Tatsache, die Arnold nicht akzeptieren
konnte und wollte. So erklären sich etwa die mit hohem Aufwand betriebenen
und schließlich von Erfolg gekrönten Bemühungen Arnolds von Selenhofen um
eine Exemtion seines Erzbistums aus dem Legationsbereich des Trierer Erzbischofs
²¹⁵ . Zeitgleich sticht in den Urkunden Arnolds von Selenhofen vor allem
seine Berufung auf die Petrus- bzw. auch Paulusautorität ins Auge ²¹⁶ . Wahrscheinlich
ist hierin ein Hinweis darauf zu sehen, dass nicht nur die Vita in der
Exemtion aus dem apostolischen Vikariat des Trierer Erzbischofs die Übertragung
einer päpstlichen Legationsgewalt sah ²¹⁷ .
Neben dieser päpstlich verliehenen Kompetenz war für Arnold auch die Wahrnehmung
seines Weiherechts gegenüber seinen Suffraganen offensichtlich ausgesprochen
wichtig. Die gegenseitige Weihe führte eigentlich bereits von der
sozialen Wirklichkeit überholte Ordnungsvorstellungen – die Gemeinschaft von
Erzbischof und beigeordneten Bischöfen – vor Augen, die so eigentlich nur noch
in Bezug auf Synoden praktische Bedeutung hatte. Aus anderen Quellen ist bekannt,
dass Arnold im Oktober 1157 Bischof Johannes von Olmütz in Erfurt
weihte ²¹⁸ . Auch auf dem Höhepunkt seiner Auseinandersetzungen mit den
Mainzer Aufständischen eilte Arnold laut der Vita nach Seligenstadt, um Bischof
Heinrich von Würzburg zu weihen ²¹⁹ .
Arnold scheint mit seiner Amtsführung bereits frühzeitig Widerstände provoziert
zu haben. Diese Auseinandersetzungen zogen sich quer durch den Klerus
und das Mönchtum der Mainzer Erzdiözese. Diese Konfliktlagen waren auch
Folge der institutionellen Konfiguration: Seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts
ist in Mainz eine recht enge Verflechtung kirchlicher Institutionen zu erkennen,
die entstand, indem Domkanoniker zu Pröpsten anderer Stifte ernannt
213 Vgl. hierzu Hilpisch, Hillin von Trier, S. 10f.
214 MUB II 213.
215 Vgl. Vita c. 22, 25.
216 Vgl. zu diesem Themenkomplex Burkhardt, Die Mainzer Erzbischöfe, S. 435–441, insb. S. 440.
217 Schöntag, Untersuchungen, S. 79.
218 Vinzenz von Prag, Annales, ad a. 1158–1160, S. 667: Nam domnus imperator secundum peticionem
ducis Boemie et domni episcopi et aliorum, domnum Iohannem electum regalibus
investit, et investitum ad domnum Arnoldum Maguntie sedis archiepiscopum cum litteris suis
et legato suo Alberto marchione ad consecrandum in episcopum dirigit; archiepiscopus autem
tam honeste petitioni annuens, eum Erbffordie cónsecrat, et consecratum unâ cum domno
Pragensi episcopo gregi suo remittit.
219 Vita c. 43.
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