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Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Einleitung
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https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0036
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6. Quellenwert
Als einziges Mainzer Stift sorgten sich die dortigen Kleriker um eine würdige Bestattung
des toten Erzbischofs ²²⁸ .
1156 kam es zum Konflikt zwischen dem Erzbischof und seinen Domkanonikern:
Drei Kanoniker hatten Arnold bei Papst Hadrian IV. wegen ihm nicht
zustehender Eingriffe in kirchliches Vermögen und wegen seines Verbots einer
Appellation an den Heiligen Stuhl verklagt ²²⁹ . Möglicherweise vergab Arnold
Kirchenlehen an seine eigene Verwandtschaft, wie er auch die ministerialen
Schlüsselpositionen umbesetzte ²³⁰ . Der Papst beauftragte seinen Legaten für ganz
Deutschland – Erzbischof Hillin von Trier –, den Fall zu bearbeiten ²³¹ .
Die Ursache des Streites lag möglicherweise in konzeptionellen Differenzen
über das Verhältnis von Bischof und Domkapitel – und über die personalen Verknüpfungen
weitergehend zwischen Erzbischof und anderen Stiften der Mainzer
Erzdiözese. Vielleicht sah Arnold in sich als Mainzer Erzbischof den eigentlichen
Herrn des Kapitelgutes und negierte die bereits vollzogene Gütertrennung. Vielleicht
ist aber auch die schlichte Paarung von Geldnot und undiplomatischen Wesenszügen
Arnolds die Ursache dieser Auseinandersetzung. Deutlich werden in
den Ereignissen, die die Vita so nicht schildert, die harten Züge in der Politik
Arnolds von Selenhofen: Er entzog den entsprechenden Klerikern die materielle
Basis für ihr satzungsgemäßes Leben ²³² .
Diese Eingriffe Arnolds in die Güter des Domkapitels blieben keine Einzelfälle.
Hinzu traten weitere materielle Verluste, die seit dem Pontifikat Arnolds eintraten:
Seitenlang zählt das Chronicon Moguntinum die ursprüngliche Einrichtung
des Mainzer Domes bis in das kleinste Detail auf, um anschließend den
Verlust unter Arnold von Selenhofen zu beklagen ²³³ . Arnold ließ in der Schilderung
der Disibodenberger Annalen den zweiten Fuß vom Kruzifix Benna abnehmen,
um damit den Kampf gegen Pfalzgraf Hermann zu finanzieren ²³⁴ .
Während der Auseinandersetzungen zwischen den Mainzern und Arnold wurde
der Dom geplündert ²³⁵ . Ein Übriges scheint eine Feuersbrunst bewirkt zu haben,
228 Vgl. Vita c. 99.
229 Vgl. BWA 27 bzw. MUB II 213 (= JL 10145) und die Darstellung der Vorstellungen Arnolds in
Vita c. 17. Vgl. auch die Wertung bei Schöntag, Untersuchungen, S. 75.
230 Vgl. Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 509.
231 Vgl. MUB II 213 = JL 10145.
232 Haarländer, Mainzer Kirche, S. 326.
233 Vgl. Burkhardt, Mit Stab und Schwert, S. 280–282. Vgl. auch die Klage des Verfassers der Vita
Arnoldi in c. 43, der die Zerstörung von Schriftstücken im Aufstand gegen Arnold von Selenhofen
anprangert.
234 Vgl. Annales Sancti Disibodi, ad a. 1160, S. 29: Huius imaginis alterum pedem Marcolfus episcopus
tulit et Romam pro pallio misit, alterum cum cruribus Arnoldus episcopus accepit et
Herimanno comiti palatino cum eo rebellavit.
235 Vgl. Vita c. 43.
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