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Burkhardt, Stefan [Hrsg.]
Vita Arnoldi archiepiscopi Moguntinensis: die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen; Edition, Übersetzung und Kommentar — Klöster als Innovationslabore, Band 2: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Vita arnoldi archiepiscopi moguntinensis: Die Lebensbeschreibung des Mainzer Erzbischofs Arnold von Selenhofen
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https://doi.org/10.11588/diglit.31469#0094
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Edition und Übersetzung 93
die Auflehnung ²⁰⁶ der Mailänder das scharfe, blitzende und unbeugsame Schwert
der Deutschen und versammelte die Fürsten seines ganzen Reiches in größter
Streitmacht an unerschrockenen Männern und Kämpfern, so wie die Menge des
Sandes ²⁰⁷ am Gestade des Meeres, auf kaiserlichen Befehl zur Heerfahrt ²⁰⁸ .
27. Unter ihnen rief er den ehrwürdigen Mainzer Arnold, gleichsam den erhabensten,
weisesten und reichsten Fürst des ganzen Reiches, zu sich. Der Mainzer
selbst aber richtete auf gleiche Weise die dringende und inständige Bitte an die
kaiserliche Großherzigkeit, dass sie ihm ohne Verlust der Gunst gestatte, in seiner
Kirchenprovinz zu bleiben; er brachte vor, aufgrund seines hohen Alters erschöpft
und untauglich für den Kriegsdienst und nach schon so vielfältigen
Leistungen im kaiserlichen ²⁰⁹ Dienst ausgezehrt zu sein. Der Kaiser hingegen, im
Wissen, dass Kriegserfolge ²¹⁰ mehr auf der Vortrefflichkeit des Geistes als auf
körperlichen Kräften beruhen, und in der Erkenntnis, dass dieser Mann durch
seinen klugen Rat und seine ganze Persönlichkeit, durch Reichtum und Ansehen
unter allen Fürsten des Reiches der hervorragendste sei, wollte auf seine Teilnahme
nicht verzichten. Daher betrachtete der Mainzer das kaiserliche Wort als verpflichtend,
vergaß gleichsam sein fortgeschrittenes Alter und entschloss sich, als
ein in allen Tugenden bewanderter ²¹¹ Mann, den kaiserlichen Geboten zu gehorchen
– zur Ehre Gottes und der Mainzer Kirche, und damit der Friede zwischen
Königtum und Priestertum, der damals infolge bestimmter aufgekommener
Streitfälle weitgehend verlorengegangen war ²¹² , wiederhergestellt werde und er
die Mailänder zur Versöhnung mit dem Reich in Eintracht zurückrufen könne,
damit eine so bedeutende Stadt nicht zugrunde gehe.
28. Und weil der Mainzer nach dem Kaiser der erste der Fürsten ist, begann er –
damit er sich, dem Rang ²¹³ der Mainzer Kirche angemessen, für ²¹⁴ die so große
Aufgabe des Reiches rüsten könnte –, von den Mainzer Bewohnern, sowohl von
den Ministerialen wie von den Bürgern, Steuern ²¹⁵ für den Kriegszug zu fordern,
wie das Volksrecht es verlangt; er legte ihnen dar, dass er bisher nichts von ihnen
gefordert habe, obwohl er sich schon so häufig, sei es am kaiserlichen oder am
päpstlichen Hof, sei es gegen die Feinde der Kirche, für das Ansehen der Kirche
211 Gen. 25,27.
212 Diese Bemerkung bezieht sich möglicherweise auf die Ereignisse auf dem Hoftag von Besançon
im Oktober 1157 (RI IV,2,1, Nr. 491).
213 MUB II 238, S. 432: iuxta honorem imperii et Maguntinę ecclesie decentiam.
214 MUB II 238, S. 432: ad eandem expeditionem plena et sufficienti militum copia nos accingeremus.
215 Decretum Gratiani, D. 86 c. 19: docens idcirco stipendia constituta miliciae. Vgl. hierzu Einleitung,
S. 39–41.
 
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