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Edition und Übersetzung 95
und der ganzen Stadt unter großem Kostenaufwand abgemüht habe ²¹⁶ . Nachdem
sie daraufhin unter Berücksichtigung der im Überfluss vorhandenen Mittel freimütig
Zahlungen versprochen hatten, da geschah es, dass ein gewisser Ministeriale
Arnold, dessen Beiname ‚der Rote‘ war ²¹⁷ , als die Forderung an ihn gerichtet
wurde, aus der Mitte der Menge hervorbrach und, indem er sich auf das von
Adalbert ²¹⁸ den Bürgern gewährte Privileg ²¹⁹ berief, mit Nachdruck vorbrachte,
dass sie von Rechts wegen zu nichts verpflichtet seien und dass sie dem Bischof
gerechterweise gar nichts schuldeten ²²⁰ . Damit brachte er auch, zum großen
Schaden für den Bischof, alle Bürger von ihrer Bereitschaft ab, Abgaben zu
leisten. Weil aber nun der Aufbruch zur Heerfahrt unmittelbar bevorstand und
wegen der Frist, nach deren Ablauf die Schuldigen hätten zusammenkommen
müssen, die gesetzmäßigen Tage nicht eingehalten werden konnten, verschob der
ehrwürdige Bischof die Ahndung des so großen, ihn verletzenden Unrechts bis
zum Zeitpunkt seiner Rückkehr von der Heerfahrt.
29. Am Tage aber seiner Abreise, nachdem er seine treuen Gefährten um sich
versammelt hatte, um bei seinem Aufbruch die wichtigen Angelegenheiten seines
Hauses zu regeln, rief er vor allen anderen ausdrücklich und insbesondere die
Söhne des Meingot ²²¹ , den wir oben erwähnt haben, und den Propst Burchard
von Jechaburg, deren Onkel, zu sich: gleichsam diejenigen, denen er alles anvertraute.
Denn er hatte diesem Burchard wegen seiner Treue eine höchst angesehene
Propstei der Mainzer Kirche, nämlich Sankt Peter, übertragen, die durch die
Ehre erglänzt, dass sie den dritten Platz einnimmt ²²² , und er hatte ihn vom
Schemel ²²³ seiner Füße emporgehoben zu seinem vertrauten Ratgeber und ihn
berühmt gemacht. Diesem übergab er daher seine Stellvertretung in allen geistlichen
Gerichtsfällen und in der hohen Gerichtsbarkeit für das Gebiet vom Fluss
Werra ²²⁴ bis weit nach Franken hinein ²²⁵ ; sodann vertraute er ihm und seinen
Neffen, den Söhnen des Meingot, die Stadt Mainz zu treuen Händen bis zu seiner
Rückkehr an. Und er überließ ihnen, gleichsam wie ‚ein zweites Ich‘, die
Ausübung seiner Gerichtsbarkeiten; ihm leisteten sie gleichwie ihrem Herrn den
umfassenden Treueid.
sui nativi iuris esset sine exactoris violentia, quia cui tributum tributum, cui vectigal vectigal
gratis nullo exigente persolverent.
221 Meingot der Jüngere und Embricho.
222 D.h. in der Rangfolge der Mainzer Amtsträger nach dem Erzbischof und dem Dompropst.
St. Peter war eine der ältesten Mainzer Stiftskirchen.
223 Ps. 109,1: donec ponam inimicos tuos scabellum pedum tuorum.
224 Werra.
225 D.h. Burchard bekam die entsprechende Amtsgewalt nur im nicht-thüringischen Teil des Erzbis
tums zugeteilt. Als Propst von Jechaburg hatte er aber auch dort archidiakonale Amtsgewalt.
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und der ganzen Stadt unter großem Kostenaufwand abgemüht habe ²¹⁶ . Nachdem
sie daraufhin unter Berücksichtigung der im Überfluss vorhandenen Mittel freimütig
Zahlungen versprochen hatten, da geschah es, dass ein gewisser Ministeriale
Arnold, dessen Beiname ‚der Rote‘ war ²¹⁷ , als die Forderung an ihn gerichtet
wurde, aus der Mitte der Menge hervorbrach und, indem er sich auf das von
Adalbert ²¹⁸ den Bürgern gewährte Privileg ²¹⁹ berief, mit Nachdruck vorbrachte,
dass sie von Rechts wegen zu nichts verpflichtet seien und dass sie dem Bischof
gerechterweise gar nichts schuldeten ²²⁰ . Damit brachte er auch, zum großen
Schaden für den Bischof, alle Bürger von ihrer Bereitschaft ab, Abgaben zu
leisten. Weil aber nun der Aufbruch zur Heerfahrt unmittelbar bevorstand und
wegen der Frist, nach deren Ablauf die Schuldigen hätten zusammenkommen
müssen, die gesetzmäßigen Tage nicht eingehalten werden konnten, verschob der
ehrwürdige Bischof die Ahndung des so großen, ihn verletzenden Unrechts bis
zum Zeitpunkt seiner Rückkehr von der Heerfahrt.
29. Am Tage aber seiner Abreise, nachdem er seine treuen Gefährten um sich
versammelt hatte, um bei seinem Aufbruch die wichtigen Angelegenheiten seines
Hauses zu regeln, rief er vor allen anderen ausdrücklich und insbesondere die
Söhne des Meingot ²²¹ , den wir oben erwähnt haben, und den Propst Burchard
von Jechaburg, deren Onkel, zu sich: gleichsam diejenigen, denen er alles anvertraute.
Denn er hatte diesem Burchard wegen seiner Treue eine höchst angesehene
Propstei der Mainzer Kirche, nämlich Sankt Peter, übertragen, die durch die
Ehre erglänzt, dass sie den dritten Platz einnimmt ²²² , und er hatte ihn vom
Schemel ²²³ seiner Füße emporgehoben zu seinem vertrauten Ratgeber und ihn
berühmt gemacht. Diesem übergab er daher seine Stellvertretung in allen geistlichen
Gerichtsfällen und in der hohen Gerichtsbarkeit für das Gebiet vom Fluss
Werra ²²⁴ bis weit nach Franken hinein ²²⁵ ; sodann vertraute er ihm und seinen
Neffen, den Söhnen des Meingot, die Stadt Mainz zu treuen Händen bis zu seiner
Rückkehr an. Und er überließ ihnen, gleichsam wie ‚ein zweites Ich‘, die
Ausübung seiner Gerichtsbarkeiten; ihm leisteten sie gleichwie ihrem Herrn den
umfassenden Treueid.
sui nativi iuris esset sine exactoris violentia, quia cui tributum tributum, cui vectigal vectigal
gratis nullo exigente persolverent.
221 Meingot der Jüngere und Embricho.
222 D.h. in der Rangfolge der Mainzer Amtsträger nach dem Erzbischof und dem Dompropst.
St. Peter war eine der ältesten Mainzer Stiftskirchen.
223 Ps. 109,1: donec ponam inimicos tuos scabellum pedum tuorum.
224 Werra.
225 D.h. Burchard bekam die entsprechende Amtsgewalt nur im nicht-thüringischen Teil des Erzbis
tums zugeteilt. Als Propst von Jechaburg hatte er aber auch dort archidiakonale Amtsgewalt.