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Sonntag, Jörg [Editor]; Verlag Schnell & Steiner [Editor]; Ziegler, Thomas A. [Oth.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0038
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34

Einleitung

Statut
Edition
Titel
Kurzinhalt
9
B.35
De ludo non exercendis
Verbot des Würfelspiels und je-
des anderen aus Habgier gespielten
Spieles
10
B.36
Ne curis deserviat aliquis
Verbot, in Kirchen außerhalb des
Ordens als Kaplan oder am Altar zu
dienen, außer in Notlagen und mit
Erlaubnis des General- oder Provin-
zialpriors
11
B.37
De iuramento
Verbot von Blasphemie und Schwü-
ren auf Heilige
12
B.38
De fratribus inobedientibus
Einforderung des Gehorsams

Diese zwölf Bestimmungen ohne eigenen Titel (B.27-38) sind in der Handschrift
M2 und ihrem Transkript Ml verwoben mit weiteren 33 Statuten, die dort alle-
samt unter den Generalstatuten von 1271 firmieren. Sie begegnen hier als Statu-
ten 1, 2, 5, 6, 21, 22 und 35-40. Dass es sich bei den übrigen 33 Statuten zu einem
großen Teil um Provinzialstatuten handeln könnte, ist allerdings sehr wahrschein-
lich.55 Jenseits der Handschriften M2 und Ml überliefern jedenfalls alle anderen
Textzeugen diese zwölf Statuten (mit zuweilen leicht variierten Titeln) in gleicher
Reihenfolge als in sich geschlossenes Corpus. Die Textzeugen C und G ergänzen,
dass sie im Jahr 1271 erlassen, auf dem Provinzkapitel in Aalst bestätigt und später-
hin auf dem Generalkapitel von 1340 widerrufen worden seien. Einige wurden so-
dann erneut in Kraft gesetzt.56 Die Konkordanz im Anhang veranschaulicht auch
dieses Zuweisungsdefizit zwischen M2M1 und den anderen Handschriften.57

55 In der vorliegenden Edition sind sie darum unter die Dubia aufgenommen. Siehe unten, S. 44-
45.
56 Siehe G, fol. 171v-172r und C, fol. 250r. Nur eine Bestätigung in Aalst erwähnen etwa V, fol. 161r
und B2, fol. 14r. Al schweigt.
57 Siehe die Konkordanztabelle, unten im Anhang, S. 386.
 
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