Edition
109
Bei allen Feierlichkeiten aber für die heilige Maria wollen wir Brüder zum ,Be-
nedictus' und zur Andacht für denselben (Wilhelm) bei den Morgen- und Abend-
gebeten außerhalb der Stalle stehen und beim ,Ave Maria' die Knie beugen, aus-
genommen am Sonntag.14
Bei den Vigilien zu Christi Geburt soll die Andacht für die heilige Maria bis zum
Morgen von Epiphania unterlassen und dann zu den Laudes gesprochen werden.
Ähnlich soll sie zu den Laudes am Gründonnerstag bis zum Donnerstag nach
Ostern entfallen. Ebenfalls soll sie bei den Vigilien zu Himmelfahrt bis zu den
Vigilien am Freitag unterbrochen werden.
Ebenfalls beim Fest Allerheiligen, demjenigen für unsere Patrone, an Weiheta-
gen der Kirchen und zu allen Feierlichkeiten der heiligen Maria und während der
achttägigen Festfeier zu Himmelfahrt soll sie (die Andacht) unterbrochen werden,
ausgenommen der Eigenmesse der Oktav.15
Überhaupt soll die Messe der heiligen Maria an jedem freien Samstag, wo dies
geschehen kann, mit zwei Ministranten ohne Beugung der Knie im Konvent mit
dem ,Gloria' und der Präfation ,Et Te in veneratione' gesungen werden, wobei
die üblichen Kollektengebete ausgelassen werden.16 Bei den Vigilien zu Allerhei-
ligen sollen nicht diejenigen von der heiligen Jungfrau, sondern die Vigilien des
kommenden Samstags gesungen werden. Und es soll gewiss nicht wegen der An-
dacht eines Heiligen, der ein eigenes Officium hat, übergangen werden, sondern
es werde einem Priester anvertraut, nach der Konventsmesse oder auf dass er es
während dessen spreche.
Während der Septuagesima soll das ,Gaude, Maria' an den Tagen der Auferste-
hung zwei,Halleluja', das ,Post partem' und das ,Alleluia Virga lesse' verwendet
werden.
Der Prior soll in den Vigilien zur Himmelfahrt der heiligen Maria, sofern sie
mit der Präfation ,Et Te in assumptione' stattfinden, die Messe feierlich mit zwei
Ministranten feiern. Und diese Präfation soll während der gleichen Oktav gespro-
chen werden.
14 Vgl. wohl erneut Libellus Definitionum (1202), III, 4, S. 43; Libellus Definitionum (1237), III,
3/4, S. 220.
15 Vgl. die Instituta generalis capituli apud Cistercium, XCI, S. 496 und wieder den Libellus Defi-
nitionum (1202), III, 4, S. 43 sowie (1237), III, 5, S. 220-221.
16 Libellus Definitionum (1237), III, 6, S. 221.
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Bei allen Feierlichkeiten aber für die heilige Maria wollen wir Brüder zum ,Be-
nedictus' und zur Andacht für denselben (Wilhelm) bei den Morgen- und Abend-
gebeten außerhalb der Stalle stehen und beim ,Ave Maria' die Knie beugen, aus-
genommen am Sonntag.14
Bei den Vigilien zu Christi Geburt soll die Andacht für die heilige Maria bis zum
Morgen von Epiphania unterlassen und dann zu den Laudes gesprochen werden.
Ähnlich soll sie zu den Laudes am Gründonnerstag bis zum Donnerstag nach
Ostern entfallen. Ebenfalls soll sie bei den Vigilien zu Himmelfahrt bis zu den
Vigilien am Freitag unterbrochen werden.
Ebenfalls beim Fest Allerheiligen, demjenigen für unsere Patrone, an Weiheta-
gen der Kirchen und zu allen Feierlichkeiten der heiligen Maria und während der
achttägigen Festfeier zu Himmelfahrt soll sie (die Andacht) unterbrochen werden,
ausgenommen der Eigenmesse der Oktav.15
Überhaupt soll die Messe der heiligen Maria an jedem freien Samstag, wo dies
geschehen kann, mit zwei Ministranten ohne Beugung der Knie im Konvent mit
dem ,Gloria' und der Präfation ,Et Te in veneratione' gesungen werden, wobei
die üblichen Kollektengebete ausgelassen werden.16 Bei den Vigilien zu Allerhei-
ligen sollen nicht diejenigen von der heiligen Jungfrau, sondern die Vigilien des
kommenden Samstags gesungen werden. Und es soll gewiss nicht wegen der An-
dacht eines Heiligen, der ein eigenes Officium hat, übergangen werden, sondern
es werde einem Priester anvertraut, nach der Konventsmesse oder auf dass er es
während dessen spreche.
Während der Septuagesima soll das ,Gaude, Maria' an den Tagen der Auferste-
hung zwei,Halleluja', das ,Post partem' und das ,Alleluia Virga lesse' verwendet
werden.
Der Prior soll in den Vigilien zur Himmelfahrt der heiligen Maria, sofern sie
mit der Präfation ,Et Te in assumptione' stattfinden, die Messe feierlich mit zwei
Ministranten feiern. Und diese Präfation soll während der gleichen Oktav gespro-
chen werden.
14 Vgl. wohl erneut Libellus Definitionum (1202), III, 4, S. 43; Libellus Definitionum (1237), III,
3/4, S. 220.
15 Vgl. die Instituta generalis capituli apud Cistercium, XCI, S. 496 und wieder den Libellus Defi-
nitionum (1202), III, 4, S. 43 sowie (1237), III, 5, S. 220-221.
16 Libellus Definitionum (1237), III, 6, S. 221.