Metadaten

Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0245
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Edition

241

B.29: Wie die Prioren allerorts sitzen sollen
Weil wir in all unseren Observanzen nach Einheitlichkeit streben müssen, wie es
nur möglich ist, und in den meisten Häusern ohne Not Ungleichheit vorherrscht,
weil die Prioren nicht wollen oder nicht wissen, die für sie verpflichtenden Plätze
im Kapitel und im Refektorium einzunehmen, wird festgelegt, dass wir alle das
diesbezügliche Verfahren im Haus des heiligen Wilhelm, das bis jetzt eingehalten
und angesehen worden ist, hierauf ohne Unterschied einhalten, nämlich dass die
Prioren allein in der Mitte des Haupttisches beim Glöckchen sitzen sollen und die
Subprioren rechts neben ihnen, aber gut Abstand dazwischen frei haltend.
Wenn die Prioren einen Gast oder Älteren zu ihrer Linken platzieren möchten,
steht ihnen der entsprechende besagte Zwischenraum frei; und diesen Sitzmodus
halten sie auch in den Kapiteln ein, an allen anderen Orten aber sollen die Prioren
vorn sitzen und die Brüder entsprechend ihrer Ordnung bei ihm (dem Gast).
B.30: Von den nicht preiszugebenden Geheimnissen
Es wird festgelegt, dass jeder, der Ordensinterna an Weltliche132 oder eine Person
eines anderen Ordens weitergibt oder solches einem Bruder nach geleisteter Buße
vorwirft, im Kapitel für jede Überschreitung schwerer Schuld anheimfalle.

132 Wendung aus Libellus Definitionum (1237/1257), X, 8, S. 317.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften