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Sonntag, Jörg [Hrsg.]; Verlag Schnell & Steiner [Hrsg.]; Ziegler, Thomas A. [Bearb.]
Die Statuten der Wilhelmiten (1251-1348): Zeugnisse der Verfassung eines europäischen Ordens : Edition und Übersetzung — Klöster als Innovationslabore, Band 5: Regensburg: Schnell + Steiner, 2019

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https://doi.org/10.11588/diglit.53725#0253
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Damit nicht irgendwelche, die ohne Gottesfurcht und religiöse Ehrbarkeit sind,
es zur Verdammung ihrer Seelen wagen, ihre Absolution zu vernachlässigen, wol-
len wir, dass ihnen bis zur vorgenannten Absolution ihr gewohntes Getränk und
ihre Fleischspeise aufgrund dieses Vergehens gänzlich verboten sind.
B.36: Dass sich keiner (anderen) Aufgaben widmet
Wir legen fest und schreiben durch Anordnung vor, dass sich fortan kein Prior
oder Bruder unseres Ordens in Kirchen, die nicht zu unserem Orden gehören, der
Sorge um ein angebotenes Amt des Kaplans oder dem Altar widmen soll, außer
man eilt im Falle knapper Zeit dort zu Hilfe, wo man sich nicht ohne Skandal
entschuldigen kann, und dies mit der Lizenz des General- oder Provinzialpriors.
B.37: Von den Eiden
Kraft des heiligen Gehorsams verbieten wir, dass irgendjemand blasphemische
Worte über Gott oder seine Heiligen spricht, Schwüre auf sie tätigt oder unsittli-
che Worte über Körperteile, die auf irgendeine Weise ihrer Lust dienen, äußert.
 
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