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Jakob, Stefan; Maul, Stefan M. [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]
Keilschrifttexte aus Assur literarischen Inhalts (Band 9): Ritualbeschreibungen und Gebete III — Wiesbaden: Harrassowitz Verlag, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.57035#0103
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90

Ritualbeschreibungen und Gebete III

Rs.

6 ’ Während auf Istar in den bisher bekannten Exemplaren der vierten Tafel von Surpu die Göttinnen Ba ’n und Anunltum
folgen, ist es hier mit Labünu eine Gottheit, die als solche nur noch zweimal durch die Verwendung eines Gottesde-
terminativs eindeutig als Gottheit gekennzeichnet ist: Zum einen in Text Nr. 57.5’ der vorliegenden Publikation und
zum anderen im sogenannten mittelassyrischen Krönungsritual (K. E Müller. MVAeG 41/3. 14).
Als blt labüni wird eine Baulichkeit innerhalb des Alten Palastes in Assur bezeichnet (s. hierzu E Pedde - S. Lund-
ström. Der Alte Palast. 187f. und passim). Offenbar bezeichnet labünu einen Kultgegenstand, der im Umkreis des
Staatskultes eine bedeutende Rolle spielt (vgl. CAD L 25 „a stand or pedestal”; AHw 526 ..ein Emblem?”) und in
diesem Zusammenhang im Sinne einer besonderen Verehrung vergöttlicht werden kann.
Unklar bleibt dagegen die Beziehung zu Ba’u bzw. Anunltu. Beide besitzen Aspekte, die auch Istar aufweist (vgl. K.
Tallqvist. AGE. 268f. und 255). Das müsste, gleiche Intention der Aufzählung im vorliegenden Text vorausgesetzt,
auch für Labünu gelten, wofür es bislang keine Anhaltspunkte gibt. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang
allerdings, dass die fragliche Position zwischen Istar und Anunltum auch in den späteren Fassungen variabel ist
und in STT 85:62 von dem Gott Papsukkal eingenommen wird, der als Wesir der Istar bekannt ist (s. W. Meinhold.
AOAT367. 93f._ 15lf.).
9’f. In den späteren Fassungen sind diese beiden Zeilen zu einer einzigen zusammengefasst. Die Raumverhältnisse
sprechen dafür, dass hier Asalluhi am Beginn der Z. 10’ zu ergänzen ist.
12’ Die Zeichenfolge vor Üiltu ist in drei von insgesamt fünf Textvertretem erhalten, wobei sich ein uneinheitlicher
Befund ergibt (s. R. Borger. FS Lambert. 66f.). Während man in beiden Exemplaren aus Sultantepe HA.A (hier =
ZÄH?) liest, scheint KAR 67 Rs. 15 auch nach Kollation HA.TA zu bieten. In K 3378 ist mit der Kopie von H. Zim-
mern und wie von Borger, op. cit. referiert. [... Z]U. S]U bzw. UR]U zu lesen. Das fragliche Zeichen in VAT 10318
bietet diesbezüglich eine Entscheidungshilfe, indem zu eindeutig zu favorisieren ist.
2 Borger teilt seinen Lesungsvorschlag sü’-[s]ü’-hu für KAR 67 Rs. 18 nur unter Vorbehalt mit. Nach Kollation des
Originals ist die fragliche Lesung aber nicht in Zweifel zu ziehen. Es handelte sich demnach, entgegen den restli-
chen Textvertretem. um eine formale Übernahme aus Surpu IV 14 (ar-ni su-su-hu gil-la-[ti] su-us-su-ü).
8 Gegenüber der entsprechenden Stelle in KAR 67 Rs. 23 kann die Verbalform lu pat-ra-su nicht unmittelbar auf
NENNIA NENNI folgen. Stattdessen wird eine zusätzliche Zeitangabe eingeschoben. Wenn die Lesung ul für das
beschädigte Zeichen am Bruch zutrifft, liegt wohl eine Opposition ..an jenem Tag - an diesem Tag (heute)” vor. die
sich in keiner anderen Fassung findet (s. R. Borger, op. cit.. 68. 78).

40) VAT 10872 (Kopie: S. 211)

Beschwörung (~ Surpu IV)

Fundnummer: - ; Fundort: - ; Archivzugehörigkeit: -
Beschreibung: Hellbraunes, beidseitig erhaltenes Brochstück einer wohl einkolumnigen Tontafel mit einem Stück des rechten
Seitenrandes; 49 * 36 x 21 mm. Auf der Vs. haben sich 11 Zeilen, auf der Rs. 3 Zeilen erhalten.

Datierung: mittelassyrisch
Ältere Kopie. Bearbeitung: -
Parallele: Surpu IV 88-91 (s. R. Borger. FS Lambert. 70; A. Fadhil. Tontafelbibliothek. 105). im Einzelnen:

Vs.

5 ’-lO ’ // K 2333+ (Ninl). Rs. 18-21 (R. Borger. FS Lambert. 70)
// K 2452+ (Nin3). 6’-9’ (R. Borger. FS Lambert. 70)
// KAR 67 (Asl). Rs. 33-36 (R. Borger. FS Lambert. 70)
// STT I 84 (ST1). Rs. 15-18 (R. Borger. FS Lambert. 70)
5’ // STT I 85 (ST2). Rs. 19’ (R. Borger. FS Lambert. 70)
9’-10’ //VAT 13720(+)14077+14110. Rs. 2’ (A. Fadhil. Tontafelbibliothek. 105)
9’ // SpTU III 71 (Urkl). III2’ (R. Borger. FS Lambert. 70)

Transliteration:
Vs. 1’
2’
3’
4’
5’
6’
7’
8’
9’
10’
11’

Rs.

1’
2’

[ ]rA1?/[z- ]
[ ] rÄ\MESANMEx
li]-rpa1-ri-ru
k]a-rsa1-tu
[arnu mänütu sa ana suzzuq LÜ].rU191.LU.rMES1 GAR-zzzz
[lizzizü ^Anum uAn-t]u li-ne-’u GIG
[lizziz AEnlil bei "mNi-ip]-pu-ri sä ina KA-<s7/> sä
[lä ene balässu] li-iq-bi
[lizziz AEa E]N te-ne-se-te vsä1
[qätäsu ibnä LÜ].rU19\LU.MES
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