Über absolute Radiumbestimmungen mit dem Emanometer. (A. 6) 9
E i Lösung enthaltend 0.0000538 mgr Ra met.
E2 „ „ 0.0000791 „ ,, „
E3 „ „ 0.0001604 „ „ ,,
E4 „ „ 0.0001913 „ ,, „
E5 „ „ 0.000435 ,, „ „
S1 Schmelze ,, 0.0001556 ,, ,, ,,
2. Eichpräparate H. Wegen der erheblichen Schwierig-
keiten, mit denen die einwandfreie Behandlung so geringer Sub-
stanzmengen und die genügend sichere Berücksichtigung etwaiger
Feuchtigkeitseinflüsse verbunden ist, und andererseits wegen der
nicht von uns abhängenden allgemeinen Voraussetzungen, die wir
bezüglich der ursprünglichen Behandlung unsrer Ausgangssubstanz
machen mußten, war es von besonderer Bedeutung, der Unter-
suchung gleichzeitig eine zweite unabhängige Ausgangssubstanz
größerer Quantität zugrunde zu legen. Es standen uns hierfür 37.7
mgr Radiumbariumkarbonat zur V erfügung^). Ihr absoluter
Radiumgehalt betrug, entsprechend einem Prozentgehalt von
10.61, nach Angabe der Verkaufsstelle 4 mgr, bezogen auf das
neue Wiener Standardpräparat 3.568 mgr Ra met.
Das gesamte Präparat wurde zusammen mit seinem Behälter,
einem Glasröhrchen mit eingeschliffenem Stopfen, in einem wie
früher gereinigten Becherglase mit einer mit Salzsäure angesäuerten
sehr schwachen Bariumchloridlösung (ca. l°/oo) übergossen, wobei
das Salz sich ohne Rückstand auflöste. Die Kontrollwägung des
Behälters vor und nach Auflösung des Inhalts ergab 37.6 mgr in
befriedigender Übereinstimmung mit der obigen Angabe. Die er-
haltene Lösung wurde dann teilweise bis zu einem Gehalt von
0.0000179 mgr Ra met. pro gr verdünnt und diente in diesem Zustande
als Ausgangslösung^) für die Herstellung weiterer Eichpräparate.
Wir haben als solche hauptsächlich folgende Präparate be-
nutzt^) :
23) Dasselbe war von Herrn Rittergutsbesitzer Dr. Fleischer für besondere
radiologisch-medizinische Zwecke gestiftet worden.
24) Die hier beschriebene Behandlung des Präparats wurde, gleichzeitig zu
andren Zwecken, von Herrn Dr. RAMSAUER zusammen mit dem einen von uns
(HOLTHUSEN) ausgeführt, während die Präparate E von dem anderen von uns
(BECKER) hergestellt worden sind. Da vom ersteren Präparat (H) die gesamte
Substanzmenge zur Verwendung kam, sind die auf dasselbe bezüglichen An-
gaben von jeder den etwaigen Wassergehalt der Substanz betreffenden
Voraussetzung unabhängig.
23) Bezüglich der Vorbehandlung der hierzu verwandten Gefäße gelten die
bereits unter 1. gemachten Angaben.
E i Lösung enthaltend 0.0000538 mgr Ra met.
E2 „ „ 0.0000791 „ ,, „
E3 „ „ 0.0001604 „ „ ,,
E4 „ „ 0.0001913 „ ,, „
E5 „ „ 0.000435 ,, „ „
S1 Schmelze ,, 0.0001556 ,, ,, ,,
2. Eichpräparate H. Wegen der erheblichen Schwierig-
keiten, mit denen die einwandfreie Behandlung so geringer Sub-
stanzmengen und die genügend sichere Berücksichtigung etwaiger
Feuchtigkeitseinflüsse verbunden ist, und andererseits wegen der
nicht von uns abhängenden allgemeinen Voraussetzungen, die wir
bezüglich der ursprünglichen Behandlung unsrer Ausgangssubstanz
machen mußten, war es von besonderer Bedeutung, der Unter-
suchung gleichzeitig eine zweite unabhängige Ausgangssubstanz
größerer Quantität zugrunde zu legen. Es standen uns hierfür 37.7
mgr Radiumbariumkarbonat zur V erfügung^). Ihr absoluter
Radiumgehalt betrug, entsprechend einem Prozentgehalt von
10.61, nach Angabe der Verkaufsstelle 4 mgr, bezogen auf das
neue Wiener Standardpräparat 3.568 mgr Ra met.
Das gesamte Präparat wurde zusammen mit seinem Behälter,
einem Glasröhrchen mit eingeschliffenem Stopfen, in einem wie
früher gereinigten Becherglase mit einer mit Salzsäure angesäuerten
sehr schwachen Bariumchloridlösung (ca. l°/oo) übergossen, wobei
das Salz sich ohne Rückstand auflöste. Die Kontrollwägung des
Behälters vor und nach Auflösung des Inhalts ergab 37.6 mgr in
befriedigender Übereinstimmung mit der obigen Angabe. Die er-
haltene Lösung wurde dann teilweise bis zu einem Gehalt von
0.0000179 mgr Ra met. pro gr verdünnt und diente in diesem Zustande
als Ausgangslösung^) für die Herstellung weiterer Eichpräparate.
Wir haben als solche hauptsächlich folgende Präparate be-
nutzt^) :
23) Dasselbe war von Herrn Rittergutsbesitzer Dr. Fleischer für besondere
radiologisch-medizinische Zwecke gestiftet worden.
24) Die hier beschriebene Behandlung des Präparats wurde, gleichzeitig zu
andren Zwecken, von Herrn Dr. RAMSAUER zusammen mit dem einen von uns
(HOLTHUSEN) ausgeführt, während die Präparate E von dem anderen von uns
(BECKER) hergestellt worden sind. Da vom ersteren Präparat (H) die gesamte
Substanzmenge zur Verwendung kam, sind die auf dasselbe bezüglichen An-
gaben von jeder den etwaigen Wassergehalt der Substanz betreffenden
Voraussetzung unabhängig.
23) Bezüglich der Vorbehandlung der hierzu verwandten Gefäße gelten die
bereits unter 1. gemachten Angaben.