Bestimmung d. Helligkeitsgleichung b. Deklinationsbeobachtungen. (A. 6) 31
Als Helligkeitsgleichung im Intervall 5.0 bis $.0 ergibt sich
bei ruhiger Luft der Betrag o".o$5 für eine Größenklasse; er stimmt
also mit dem der Gruppe b der Gitterbeobachtungen (S. 13
u. 14) völlig überein.
Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, daß dort der
Luftzustand der Zahl 2.8 bezw. 2.9 entsprach, hier dagegen das
Mittel 1.9 ist. Man muß, um die Zahlen vergleichen zu können,
aber den Luftzustand berücksichtigen. Wählt man aus der Gruppeb
der Gitterbeobachtungen diejenigen Werte aus, die der Luft 1 bis 3
entsprechen, so erhält man als Helligkeitsgleichung für eine Größen-
klasse im Mittel o".c>5 (Luft 2.0). Die Gitterbeobachtungen würden
also, wenn man den Lichtwechsel nicht selbst wahrnimmt,
bei ruhiger Luft für die Helligkeitsgleichung einen recht brauch-
baren Wert liefern. Andererseits verschwindet bei sehr unru-
higer Luft die Helligkeitsgleichung für die Beobachtungen von
an sich verschieden hellen Sternen, bei den Gitterbeobachtungen
dagegen wird sie vielleicht sogar größer. Die Gitterbeobachtungen
ergeben also bei unruhiger Luft einen zu großen Wert der Hellig-
keitsgleichung.
Für einen mittleren Luftzustand (Luft 2.9), auf den sich
die mittleren Werte der Gitterbeobachtungen (S. 13 u. 14) beziehen,
ist mit Sicherheit ein Vergleich nicht durchzuführen. Das vorlie-
gende Material gestattet nicht anzugeben, welche Helligkeitsgleichung
den Beobachtungen mittels des Reversionsprismas bei Luft 2.9
entspricht. Zwar gehört den S. 23 unter [d-u-d] gegebenen
Werten, die eine größere Helligkeitsgleichung nicht zeigen, der
mittlere Luftzustand 2.9 an. Aber die Zahl 2.9 ist das Mittel
aus Zahlen, die zum Teil größer zum Teil kleiner als 3 sind. Bei
Luft 2.3 ist eine Helligkeitsgleichung noch vorhanden, bei 3.2
fehlt sie. Es ist möglich und vielleicht sogar wahrscheinlich, daß
die Helligkeitsgleichung nicht gleichmäßig mit wachsender Luft-
unruhe abnimmt, sondern sich sprungweise ändert. Da jedoch
eine solche Unstetigkeitsstelle hier nicht nachgewiesen werden
kann, so läßt sich auf Grund des vorliegenden Materials nur sagen,
daß bei ruhiger Luft die aus der Gittermethode hervorgehenden
Werte eher der Wirklichkeit entsprechen als bei Luftunruhe.
So unsicher die vorliegenden Beobachtungsresultate auch
sind, so ergibt sich aus ihnen doch noch folgendes. Es wäre im
allgemeinen unrichtig, die mit Hilfe eines Reversionsprismas in
Als Helligkeitsgleichung im Intervall 5.0 bis $.0 ergibt sich
bei ruhiger Luft der Betrag o".o$5 für eine Größenklasse; er stimmt
also mit dem der Gruppe b der Gitterbeobachtungen (S. 13
u. 14) völlig überein.
Bei diesem Vergleich ist jedoch zu beachten, daß dort der
Luftzustand der Zahl 2.8 bezw. 2.9 entsprach, hier dagegen das
Mittel 1.9 ist. Man muß, um die Zahlen vergleichen zu können,
aber den Luftzustand berücksichtigen. Wählt man aus der Gruppeb
der Gitterbeobachtungen diejenigen Werte aus, die der Luft 1 bis 3
entsprechen, so erhält man als Helligkeitsgleichung für eine Größen-
klasse im Mittel o".c>5 (Luft 2.0). Die Gitterbeobachtungen würden
also, wenn man den Lichtwechsel nicht selbst wahrnimmt,
bei ruhiger Luft für die Helligkeitsgleichung einen recht brauch-
baren Wert liefern. Andererseits verschwindet bei sehr unru-
higer Luft die Helligkeitsgleichung für die Beobachtungen von
an sich verschieden hellen Sternen, bei den Gitterbeobachtungen
dagegen wird sie vielleicht sogar größer. Die Gitterbeobachtungen
ergeben also bei unruhiger Luft einen zu großen Wert der Hellig-
keitsgleichung.
Für einen mittleren Luftzustand (Luft 2.9), auf den sich
die mittleren Werte der Gitterbeobachtungen (S. 13 u. 14) beziehen,
ist mit Sicherheit ein Vergleich nicht durchzuführen. Das vorlie-
gende Material gestattet nicht anzugeben, welche Helligkeitsgleichung
den Beobachtungen mittels des Reversionsprismas bei Luft 2.9
entspricht. Zwar gehört den S. 23 unter [d-u-d] gegebenen
Werten, die eine größere Helligkeitsgleichung nicht zeigen, der
mittlere Luftzustand 2.9 an. Aber die Zahl 2.9 ist das Mittel
aus Zahlen, die zum Teil größer zum Teil kleiner als 3 sind. Bei
Luft 2.3 ist eine Helligkeitsgleichung noch vorhanden, bei 3.2
fehlt sie. Es ist möglich und vielleicht sogar wahrscheinlich, daß
die Helligkeitsgleichung nicht gleichmäßig mit wachsender Luft-
unruhe abnimmt, sondern sich sprungweise ändert. Da jedoch
eine solche Unstetigkeitsstelle hier nicht nachgewiesen werden
kann, so läßt sich auf Grund des vorliegenden Materials nur sagen,
daß bei ruhiger Luft die aus der Gittermethode hervorgehenden
Werte eher der Wirklichkeit entsprechen als bei Luftunruhe.
So unsicher die vorliegenden Beobachtungsresultate auch
sind, so ergibt sich aus ihnen doch noch folgendes. Es wäre im
allgemeinen unrichtig, die mit Hilfe eines Reversionsprismas in