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Richard Reitzenstein :
AVendungen der Liebespoesie Gatulls handgreiflich aus der
unter Männern entnommen sind, werden wir hier etwas Spezifisch-
Römisches suchen. Es gilt, ohne jede Rücksicht auf modern-senti-
mentales Emphnden und vor allem ohne Rücksicht auf die von
griechischer Phiiosophie beeiniiußten Erörterungen über die Freund-
schaft, nur aus den Briefen und Reden Sprache und Vorsteiiungen
des täglichen Lebens in Rom zurückzugewinnen. —
Die welche in dem Leben und Denken des Römers
eine sehr viel gröhere Roiie spieit als die φιλία in dem des Griechen,
ist ein Treuverhältnis zum Zweck gegenseitiger Förderung zwischen
gleich oder ungleich stehenden freien Einzelpersonen oder StaatenP^)
Im weitesten Gebrauch umfaht sie später jede Art persönlicher Be-
ziehung und ist daher ebenso der Ausdruck des kor-
rekten Verhältnisses zwischen Standes- oder Amtsgenossen wie
andrerseits des Verhältnisses zwischen Patron und IvlientP°) Nur
wenn jede direkte oder indirekte persönliche Beziehung fehlt, ist
der Betreffende uKeMMS (vgl. z. B. pro Mur. 8. 45. 56); dies Wort
bildet ursprünglich den Gegensatz zu (Leute, für die wir sorgen
und die irgendwie zu uns gehören); /hhvM rcc^e, hher e'ccipe,
D? mm'cPhuM ?*cc(pc sind in den Empfehlungsbriefen gleichwertig,
ebenso pro /ide und _pro m/Mchm. Dem Treuverhältnis entspricht
die allgemein anerkannte Hilfsverpflichtung; wir sind sie schuldig
fdc^cwMs), und diese Hilfe bezieht sich ebenso auf die (das
persönliche Wohl) wie auf die ch'pMho'.s, den Anspruch auf Wertung
und Berücksichtigung im Staatsleben, den der Einzelne durcli seine
Stellung und mehr noch darch seine persönlichen Leistungen er-
worben hat^); so erstreckt sich diese Verpflichtung auf Taten und
Klage' genügt es zu erinnern; Catuli 64, 143 ίϊ., stamrut aus griecbiseher Quelle
und bedari keiner besonderen Erklärung. Zum Sprachgebrauch bemerke ich, dah
schon seit ßeginn der lateinischen Literatur ganz entwertet ist; UMMCMS (für
uMMhor, φίλος) begegnet bisweilen, aber meist durch Zusätze verdeutlicht.
2R Daß auch eine Einzelperson ρορπΗ Ro?wu?M sein kann,
kommt zunächst nicht in Frage ; vielleicht wirkt hierbei auch die griechische
Einrichtung der πρό^ενοι καί εύεργεται mit. Das &c??e^c?M??? begründet ja iür
den -Römer die awheüm.
25) Seibst verschiedene und miteinander nicht sachlich sich berührende
Amter geben für dies eine Jahr eine Art cu??ü/??ef?o (pro Mur. 64). Für das
Klientelverhältnis ist lehrreich die alte Forinel für das Offenhalten von
Plätzen a??Mc?3 cf (pro Mur. 72. 73).
26) Die dt?y?Mhi.s ist immer etwas ganz Individuelles, in bestimmte
Grenzen und Formeln gar nicht zu Schließendes. Der für das römische Ge-
Richard Reitzenstein :
AVendungen der Liebespoesie Gatulls handgreiflich aus der
unter Männern entnommen sind, werden wir hier etwas Spezifisch-
Römisches suchen. Es gilt, ohne jede Rücksicht auf modern-senti-
mentales Emphnden und vor allem ohne Rücksicht auf die von
griechischer Phiiosophie beeiniiußten Erörterungen über die Freund-
schaft, nur aus den Briefen und Reden Sprache und Vorsteiiungen
des täglichen Lebens in Rom zurückzugewinnen. —
Die welche in dem Leben und Denken des Römers
eine sehr viel gröhere Roiie spieit als die φιλία in dem des Griechen,
ist ein Treuverhältnis zum Zweck gegenseitiger Förderung zwischen
gleich oder ungleich stehenden freien Einzelpersonen oder StaatenP^)
Im weitesten Gebrauch umfaht sie später jede Art persönlicher Be-
ziehung und ist daher ebenso der Ausdruck des kor-
rekten Verhältnisses zwischen Standes- oder Amtsgenossen wie
andrerseits des Verhältnisses zwischen Patron und IvlientP°) Nur
wenn jede direkte oder indirekte persönliche Beziehung fehlt, ist
der Betreffende uKeMMS (vgl. z. B. pro Mur. 8. 45. 56); dies Wort
bildet ursprünglich den Gegensatz zu (Leute, für die wir sorgen
und die irgendwie zu uns gehören); /hhvM rcc^e, hher e'ccipe,
D? mm'cPhuM ?*cc(pc sind in den Empfehlungsbriefen gleichwertig,
ebenso pro /ide und _pro m/Mchm. Dem Treuverhältnis entspricht
die allgemein anerkannte Hilfsverpflichtung; wir sind sie schuldig
fdc^cwMs), und diese Hilfe bezieht sich ebenso auf die (das
persönliche Wohl) wie auf die ch'pMho'.s, den Anspruch auf Wertung
und Berücksichtigung im Staatsleben, den der Einzelne durcli seine
Stellung und mehr noch darch seine persönlichen Leistungen er-
worben hat^); so erstreckt sich diese Verpflichtung auf Taten und
Klage' genügt es zu erinnern; Catuli 64, 143 ίϊ., stamrut aus griecbiseher Quelle
und bedari keiner besonderen Erklärung. Zum Sprachgebrauch bemerke ich, dah
schon seit ßeginn der lateinischen Literatur ganz entwertet ist; UMMCMS (für
uMMhor, φίλος) begegnet bisweilen, aber meist durch Zusätze verdeutlicht.
2R Daß auch eine Einzelperson ρορπΗ Ro?wu?M sein kann,
kommt zunächst nicht in Frage ; vielleicht wirkt hierbei auch die griechische
Einrichtung der πρό^ενοι καί εύεργεται mit. Das &c??e^c?M??? begründet ja iür
den -Römer die awheüm.
25) Seibst verschiedene und miteinander nicht sachlich sich berührende
Amter geben für dies eine Jahr eine Art cu??ü/??ef?o (pro Mur. 64). Für das
Klientelverhältnis ist lehrreich die alte Forinel für das Offenhalten von
Plätzen a??Mc?3 cf (pro Mur. 72. 73).
26) Die dt?y?Mhi.s ist immer etwas ganz Individuelles, in bestimmte
Grenzen und Formeln gar nicht zu Schließendes. Der für das römische Ge-