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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 2. Abhandlung): Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrhundert — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32877#0004
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Hermann Stoeckius:

I.
Alles Reisen hat es irgendwie
1. mit der Erreichung des höchsten Zweckes zu tun und steht
2. unter dem Gelübde der Armut uncl des Gehorsams.
Wie verschieden auch der Inhalt der speziellen Aufgabe
jeder Reise sein mag, immer erscheint sie zugleich als Mittel zur
Erreichung eines höchsten Zweckes, den die Gesellschaft Jesu
als religiöser Orden sich setzt. Dieser (allgemeine wie hesondere)
Zweck beruht aher einmal in dem Streben ihrer Mitglieder nach
der eigenen Vollkommenheit, sodann in ihrem Bemühen um das
Heil des Nächsten im Dienst an der Kirche.
Und um zu verstehen, welchen Sinn der Grundsatz der
A r m u t und des Gehorsams auch für die Reise hat,
muß man etwa diesen Erwägungen folgen: Der Novize oder
das Ordensmit.glied geht in die Welt, in der unzählige Ver-
suchungen ihn von seinem Lebensberufe abziehen, in der
clas Böse durch die goldenen Ketten des Reichtums alles in
seine Dienstbarkeit zu ziehen sucht. Es gilt nicht nur diesen
Lockungen zu wiclerstehen, sondern vielmehr clie Welt für das
Reich Gottes zu erobern. Der Novize muß das lernen, der
Orclensbruder soll es üben. Die Welt wird clurch das Opfer
der Armut überwunclen. Das Gelühde der Armut bewahrt nach
dem hl. Ignatius das Herz vor jeder ungeordneten Anhänglichkeit
an äußere, materielle Güter; es verbietet jede Aneignung (als
Eigentum), jeden eigenmächtigen Besitz und Gebrauch eines ma-
teriellen Gutes ohne die Erlaubnis des Obern.1) Das unablässige
Streben nach diesem Ideale forclert aher mit Notwendigkeit, daß
nichts in der Gesellschaft Jesu eingeführt werde, was der Er-
reichung dieses Zieles widerstreitet oder den Verdacht eigenen
Besitzes aufkommen läßt.2) Daher besorgt clas Kolleg clie für eine
Reise notwendigen Sachen, inclem es clabei auf clie Personen Rück-
sicht nimmt und im Geiste der brüderlichen Liehe handelt.3) Von
hier aus ist clas Verbot verständlich, daß kein Mitglied ohne clie Er-
lauhnis seines Obern etwas mitnehme.4) Denn was die Grenze der
Notwendigkeit überschreitet, dient nach Auffassung cles Ordens der
Bequemlichkeit und kann den Schein eigenen Besitzes erwecken:
x) Inst. s. J. (Flor. Ausg.) P. 3, c. 1 n. 7, II, 44. — 2) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
Instr. 1, n. 4, III, 342. — 3) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), Instr. 1, n. 4, III, 342; R. 85
Rect., III, 115. — 4) Inst. s. J. (Fior. Ausg.), R. 25 Com., III, II.
 
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