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Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 2. Abhandlung): Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrhundert — Heidelberg, 1912

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https://doi.org/10.11588/diglit.32877#0015
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Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XYI. Jahrhundert.

15

Sorge ans I lerx; in sämtlichen Bischofssprengeln verkündigen zu
lassen, man solle niemandem glauben, er sei ein Mitglied der
Gesellschaft, wofern er nicht einen Reisebrief besitze, dessen
Authentie durch Unterschrift und Siegel seitens seines Obern
heglaubigt sei. Nur so könnten Täuschüngen und Betrügereien
derer möglichst vermieden werden, die doch gar nicht zur Ge-
sellscbüft gehörten. Und die gleiche Sorgfalt übe der Provinzial
den Freunden der Gesellschaft gegenüber. Die Einführung einer
Chiffre aber, die niemand fälschen könne, den Bischöfen und
ihren Vikaren jedoch hekannt sei, sollte ftir immer Fälschungen
von Reisebriefen steuern.80)
b) Auf die Feststellung des Zweckes folgen die Vorschriften
über die Erreichung desselben. Eine solche Instruktion er-
teilte nacli der Ordensregel81) jedem in eingehender Weise
der Provinzial oder sein Stellvertreter. Diese Theorie gewinnt
Leben, wenn wir z. B. den Bericht des Provinzials P. Peter Cani-
sius an seinen Ordensgeneral P. Laynez lesen (Augshurg, anfangs
Mai 1564)82): P. Georg Scliorich soll mit noch einigen Genossen
auf Bitten des Herzogs Alhert V. in Niederbayern Mission treiben.
Außer der Instruktion seitens des ILerzogs83) empfangen sie auch
von ihrem Provinzial eine Unterweisung de cavendis et ohser-
vandis in hac peregrinatione. Um Mitte Novemher 1564 hebt
Schorich von Ingolstadt aus in seinem Berichte84) über den Ver-
lauf der Mission seinem Ordensgeneral gegenüber hervor: Obser-
vavamo diligentemente la instructione del provincial, et anchora
quella che ce diede il principe stesso. Und auf die Instruktion
seitens des Provinzials weist. auch der Rektor des Münchener
Kollegs P. Theodor Canisius in einem Schreiben an seinen Ordens-
general (22. März 1564)85): . . . Si Reverendus Pater Provincialis
exemplo suo nostros instrueret, vel etiam scripto, forte citra
difficultatem magnam versari in hoc negotio possent plures pau-
latirn, sed plura de his forte P. Provincialis. Schon hieraus
dürfen wir schließen, welch hohe Bedeutung jene Instruktionen
für die Erreichung des gesetzten Zweckes gehabt haben. Und
welche Fülle solcher Vorschriften begegnet uns allein in den
Epistolae et Instructiones des hl. Ignatius (Madrid 1903ff.)! Die
80) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 392 f. -- 81) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 107 Prov.,
III, 84; P. 7 c. 2, G, II, 109. — 82) Epp. Can. IV,n. 1062, p. 518ff. — 83) Epp.
Gan. IV, p. 516 u. A. 1. — 81) Epp. Can. IV, n. 1156, p. 726. — 85) Epp. Gan.
IV, n. 1058, p. 517.
 
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