Die Reiseordnnng der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrlrunderf.
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opfere es dann im Dienste der Kirche“143), so lautet für einen
Jesuiten der kategorische Imperativ, dessen Kraft er auf seiner
Wanderung erproben soll. Darum soll er den Bettelmann spielen,
darnm soli er, an einem Wasser angelangt, die Vorübergehenden
öffentlich um das nötige Brückengeld angehen, Schiffer, die selbst
arm sind, um unentgeltliche Überfahrt bitten.144) Den Pilgern
wurde tatsächlich gar kein Reisegeld gewährt.145) Auch denen,
die auf Missionen (im eigentlichen Sinne) ausgesandt wurden,
reiclite man nach den instructiones (a. 1563) Nadals keinen
Zehrpfennig, sofern sie ohne ihn auskommen konnten.146) Sonst
aher ließ die Ordensleitung das notwendige Reisegeld zu147); in
erster Linie empßngen es die Mitglieder, die propter negocia
das Kolleg verließen.148) Über mehr Geld durfte indes kein Mit-
glied verfügen.149) Denn mit Recht fürchteten die Ohern, daß ein
überfiüssiger Besitz ihre Mitglieder zu unnützen Ausgahen hzw.
zum Erwerh von Dingen verleiten könnte, die sie in diametralen
Gegensatz zum Gelübde der Armut brächten (z. B. auffällige, kost-
bare Gegenstände).150) Und noch weit weniger war es ilnien
erlauht, von Externen, namentlich von ihren Verwandten, Geld
anzunehmen, da sonst ihre geistliche Erbauung Schaden gelitten
hätte.151) Ihre Ausgaben brauchten übrigens die Mitglieder nacli
den ehen angezogenen Verordnungen Nadals nicht zu spezi-
fizieren; es genügte viehnehr die Angabe der Summe von dem
verbrauchten Gelde. Natürlich achtete man darauf, daß die Aus-
gaben in ihren notwendigen Grenzen blieben.152) Konnte doch der
Rektor des neuen Kollegs aus der Höhe des R.eisegeldes, die er
kannte, und dem R.este sehen, oh ein Mitglied unterwegs genügend
sparsam gewirtschaftet hatte!153)
Das Reisen maiori cum commoditate erlaubt vor allem den
Gehrauch eines Reittieres. Allerdings duldet das Gelübde der
Armut überhaupt nicht, daß ein solches Tier in einem Ordens-
hause gehalten wird.154) Wenn wir dennoch von seiner Existenz
143) H. Böhmer, Die Jesuiten, Leipzig 1904, Teubner, p. 18ff. — 144) M. Meschler
s. J., Die Gesellschaft Jesn, Freiburg 1911, Herder, p. 144. — 145) Epp. Nad. IV,
n. 61, p. 558. — ,46) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 558. — 147) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269 = Instr. 1, n. 3, III, 342. — 148) Epp. Nad. IV,
n. 61, p. 558. — 149) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. —
15°) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. — 151) Inst. s. J.
(Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. — 152) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 557.
— 153) Epp. Nad. IV, n. 64, p. 63 3. — 154) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), P. 6 c. 2,
n. 14, II, 96.
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opfere es dann im Dienste der Kirche“143), so lautet für einen
Jesuiten der kategorische Imperativ, dessen Kraft er auf seiner
Wanderung erproben soll. Darum soll er den Bettelmann spielen,
darnm soli er, an einem Wasser angelangt, die Vorübergehenden
öffentlich um das nötige Brückengeld angehen, Schiffer, die selbst
arm sind, um unentgeltliche Überfahrt bitten.144) Den Pilgern
wurde tatsächlich gar kein Reisegeld gewährt.145) Auch denen,
die auf Missionen (im eigentlichen Sinne) ausgesandt wurden,
reiclite man nach den instructiones (a. 1563) Nadals keinen
Zehrpfennig, sofern sie ohne ihn auskommen konnten.146) Sonst
aher ließ die Ordensleitung das notwendige Reisegeld zu147); in
erster Linie empßngen es die Mitglieder, die propter negocia
das Kolleg verließen.148) Über mehr Geld durfte indes kein Mit-
glied verfügen.149) Denn mit Recht fürchteten die Ohern, daß ein
überfiüssiger Besitz ihre Mitglieder zu unnützen Ausgahen hzw.
zum Erwerh von Dingen verleiten könnte, die sie in diametralen
Gegensatz zum Gelübde der Armut brächten (z. B. auffällige, kost-
bare Gegenstände).150) Und noch weit weniger war es ilnien
erlauht, von Externen, namentlich von ihren Verwandten, Geld
anzunehmen, da sonst ihre geistliche Erbauung Schaden gelitten
hätte.151) Ihre Ausgaben brauchten übrigens die Mitglieder nacli
den ehen angezogenen Verordnungen Nadals nicht zu spezi-
fizieren; es genügte viehnehr die Angabe der Summe von dem
verbrauchten Gelde. Natürlich achtete man darauf, daß die Aus-
gaben in ihren notwendigen Grenzen blieben.152) Konnte doch der
Rektor des neuen Kollegs aus der Höhe des R.eisegeldes, die er
kannte, und dem R.este sehen, oh ein Mitglied unterwegs genügend
sparsam gewirtschaftet hatte!153)
Das Reisen maiori cum commoditate erlaubt vor allem den
Gehrauch eines Reittieres. Allerdings duldet das Gelübde der
Armut überhaupt nicht, daß ein solches Tier in einem Ordens-
hause gehalten wird.154) Wenn wir dennoch von seiner Existenz
143) H. Böhmer, Die Jesuiten, Leipzig 1904, Teubner, p. 18ff. — 144) M. Meschler
s. J., Die Gesellschaft Jesn, Freiburg 1911, Herder, p. 144. — 145) Epp. Nad. IV,
n. 61, p. 558. — ,46) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 558. — 147) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269 = Instr. 1, n. 3, III, 342. — 148) Epp. Nad. IV,
n. 61, p. 558. — 149) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. —
15°) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. — 151) Inst. s. J.
(Flor. Ausg.), Ord. Gen. c. 4, n. 13, III, 269. — 152) Epp. Nad. IV, n. 61, p. 557.
— 153) Epp. Nad. IV, n. 64, p. 63 3. — 154) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), P. 6 c. 2,
n. 14, II, 96.