Metadaten

Stoeckius, Hermann; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1912, 2. Abhandlung): Die Reiseordnung der Gesellschaft Jesu im XVI. Jahrhundert — Heidelberg, 1912

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32877#0034
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
34

Hermann Stoeckius:

fromme Gespräche führen.181) Daß trotzdem ihre Unterhaltung
recht mannigfaltig sein konnte, zeigt uns ein römisches Schreiben.
Kölner Brüder waren im Frühjahr 1553 nach Rom gereist. Nach
ihrer glücklichen Ankunft in der Stadt ihrer Sehnsucht sandte
der Führer der Reisegesellschaft Gerhard Brassika an P. Leon-
hard Ivessel, den Vorsteber der Kölner d omus, einen eingehenden
Bericht über ihre Erlebnisse (Rom 30. Mai 1553).182) Da lesen
wir, daß unterwegs philologische Fragen erörtert wurden; drohte
Ermüdung einzutreten, so sann man auf Abwechslung: es wurde
gesungen, oder angenehme Unterhaltung half über die Mühen
des Wanderns hinweg. Bei zu großer Abspannung ging jeder
ruhig seines AVeges. 'Trafen sie hingegen mit Externen zusammen,
so suchten sie ein Gespräch über geistliche Dinge anzuknüpfen —
zum Nutzen dieser ihrer Nächsten.183)
h) DieWahldes Ortes, an dem der wandernde Ordensmann
sein müdes Haupt niederlegen konnte, war von hervorragender
Bedeutung. Als allgemeinen Grundsatz für die Einkehr unter-
wegs stellt die Regel auf: Ein Mitglied muß da einkehren, wo
eine domus oder ein collegium der Gesellschaft ist.184) Man
möchte eine solche Forderung a priori als ganz natürlich an-
sehen. Allein man muß bedenken, daß namentlich in der Zeit
der ersten Gründungen der Raum selbst für die eigentlichen
Insassen des Kollegs nicht selten beschränkt war.185) Daher wurde
eine Einkehr oft als eine Last empfunden. Es fehlt auch in der
deutschen Ordensprovinz durchaus nicht an derartigen Klagen,
so da.ß der Ordensgeneral P. Lainez den Provinzial dieser Provinz
P. Peter Canisius durch seinen Geheimsekretär P. Polanco
(Trident 4. Juli 1563) mahnen ließ186): das Kolleg zu Innsbruck
sollte die Einkehr reisender Brüder nicht als eine Last empfmden,
denn die Kollegien der Gesellschaft müßten ihren Mitgliedern
gegenüher stets Gastfreundschaft ühen. Die Ordensleitung sell)st
berücksichtigte allerdings nach Möglichkeit die Lage der Ver-
hältnisse und suchte die Gefahr der Üherbürdung der Kollegien
dadurcb zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern, daß sie
bei größeren Sendungen die Genossen in Abteilungen und zu
verschiedenen Zeitpunkten abreisen ließ.187) Auch später schärfte

1S1) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 3 Peregr., III, 3. — 182) Rh. Akt. n. 143,
p. 228, 24 f. — 183) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 3, Peregr., III, 3. — lsl) Inst. s. J.
(Flor. Ausg.), R. 48 Gom., III, 13. — 185) z. B. L. Q. II n. 263; MGP. III, n. 111,
p. 4 7 8, 4. — 186) Epp. Gan. IV, n. 911, p. 283. — 187) Epp. Gan. IV, p. 651.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften