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Hermann Stoeckius:
a domino gratiam hanc, nt snperbiam illarm, quam nosti, meam
humilitate, duplicitatem simplicitate commutem et omnem vitam
in melius iustituam.
Auch als Gäste waren sie dem Obern genau so wie die
übrigen Insassen zum Gehorsam und zwar in allen Dingen
verpflichtet.214) Je mehr die Ziele der Gesellschaft nach außen
führten, um so mehr mußte in ihr, wenn sie sich nicht zer-
splittern sollte, ein Prinzip unablässig wirksam sein, das alle
Glieder immer wieder sammelte, vereinte und in ihrem Yor-
gehen ordnete. Dieses einheitliche Prinzip ist eben der Gehor-
sam. Wie dieses lebendige Prinzip seinen Machtkreis erst all-
mählich erweitert bat, läßt ein Blick in das Werden dieser Regel
deutlich erkennen. In einer Handschrift, die Braunsberger be-
nutzt, hat sie nämlich folgende Fassung215): Dum quis iter
faciens ad domum, vel Collegium Societatis divertit, eius obedien-
tiae subiaceat, qui illic praeest in iis rebus, quae ad domus,
vel Collegii disciplinam pertinent. Die Forderung des Gehor-
sams bezieht sich also hier nur auf die Beobachtung der Haus-
disziplin. Dagegen erweiterte sich ihr Inhalt in der allgemein-
gültigen Regel auf die gesamte Lehensführung (in omnibus) des
Gastes.216) Aus dem Wesen des Gehorsams aber fließt die weitere
Bestimmung, daß ein solches Mitglied auch die Ausführung seiner
Aufträge nur nach dem Rate und der Leitung ebendieses Obern
vollziehen soll.217) Denn in diesern (wie in jedem) Obern sieht
das Mitglied den Stellvertreter Gottes und Gott selbst (P. 3, I,
23, 24; P. 6, 1, 1), des Obern Stimme ist Gottes Stimme (P. 6,
1, 1). Folgl er seinem Obern, so tut er eben den Willen Gottes.
„Für den Erfolg ist er ja. nicht verantwortlich, sondern hloß
für die Ausführung des Befehls. Die Zweckmäßigkeit des Be-
fohlenen zu beurteilen, ist Sache des Obern.“218) Aus dem Reiche
dieser abstrakten Erörterungen aber führt uns in die Welt. der
Wirklichkeit wiederum P. Nadal, den ja das Leben auf seinen
drei großen Visitationsreisen so mächtig umflutete. In seinen
instructiones aus dem Jahre 1563 betont zwar auch er den
Gehorsam in allen Stücken, fügt abe.r die Einschränkung hin-
zu, sofern nur nicht ihre Mission und ihre Aufträge darunter
214) Inst. s. J. (Ftor. Ausg.), R. 48 Com., III, 13. — 215) Epp. Can. V, p. 226.
— 216) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 48 Gom., III, 13. — 217) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 48 Com., III, 13. — 218) M. Mesghler s. J., Die Gesellschaft Jesu, Freiburg
1911, p. 93.
Hermann Stoeckius:
a domino gratiam hanc, nt snperbiam illarm, quam nosti, meam
humilitate, duplicitatem simplicitate commutem et omnem vitam
in melius iustituam.
Auch als Gäste waren sie dem Obern genau so wie die
übrigen Insassen zum Gehorsam und zwar in allen Dingen
verpflichtet.214) Je mehr die Ziele der Gesellschaft nach außen
führten, um so mehr mußte in ihr, wenn sie sich nicht zer-
splittern sollte, ein Prinzip unablässig wirksam sein, das alle
Glieder immer wieder sammelte, vereinte und in ihrem Yor-
gehen ordnete. Dieses einheitliche Prinzip ist eben der Gehor-
sam. Wie dieses lebendige Prinzip seinen Machtkreis erst all-
mählich erweitert bat, läßt ein Blick in das Werden dieser Regel
deutlich erkennen. In einer Handschrift, die Braunsberger be-
nutzt, hat sie nämlich folgende Fassung215): Dum quis iter
faciens ad domum, vel Collegium Societatis divertit, eius obedien-
tiae subiaceat, qui illic praeest in iis rebus, quae ad domus,
vel Collegii disciplinam pertinent. Die Forderung des Gehor-
sams bezieht sich also hier nur auf die Beobachtung der Haus-
disziplin. Dagegen erweiterte sich ihr Inhalt in der allgemein-
gültigen Regel auf die gesamte Lehensführung (in omnibus) des
Gastes.216) Aus dem Wesen des Gehorsams aber fließt die weitere
Bestimmung, daß ein solches Mitglied auch die Ausführung seiner
Aufträge nur nach dem Rate und der Leitung ebendieses Obern
vollziehen soll.217) Denn in diesern (wie in jedem) Obern sieht
das Mitglied den Stellvertreter Gottes und Gott selbst (P. 3, I,
23, 24; P. 6, 1, 1), des Obern Stimme ist Gottes Stimme (P. 6,
1, 1). Folgl er seinem Obern, so tut er eben den Willen Gottes.
„Für den Erfolg ist er ja. nicht verantwortlich, sondern hloß
für die Ausführung des Befehls. Die Zweckmäßigkeit des Be-
fohlenen zu beurteilen, ist Sache des Obern.“218) Aus dem Reiche
dieser abstrakten Erörterungen aber führt uns in die Welt. der
Wirklichkeit wiederum P. Nadal, den ja das Leben auf seinen
drei großen Visitationsreisen so mächtig umflutete. In seinen
instructiones aus dem Jahre 1563 betont zwar auch er den
Gehorsam in allen Stücken, fügt abe.r die Einschränkung hin-
zu, sofern nur nicht ihre Mission und ihre Aufträge darunter
214) Inst. s. J. (Ftor. Ausg.), R. 48 Com., III, 13. — 215) Epp. Can. V, p. 226.
— 216) Inst. s. J. (Flor. Ausg.), R. 48 Gom., III, 13. — 217) Inst. s. J. (Flor. Ausg.),
R. 48 Com., III, 13. — 218) M. Mesghler s. J., Die Gesellschaft Jesu, Freiburg
1911, p. 93.