Paul Glaue:
tudo diversa. Helfferich meint nun, Ildefons könne so etwas
unmöglich geschrieben haben, „nachdem Gregor der Große 1 auf
eine, vom Bischof Leander (von Sevilla) an ihn gerichtete, An-
frage erklärt hatte, der (arianischen) Ketzer wegen sei einmaliges
Untertauchen vorzuziehen“, nachdem dann das 4. Konzil von
Toledo (633), cap. 6, das unter Isidors Vorsitz getagt hatte, die
einmalige Untertauchung proklamiert, Isidor selbst auch de off.
eccl. lib. II,cap.25,6 diese Vorschrift durch einfache Wiederholung
eingeschärft habe (S. 37 f.). Auch diese Schwierigkeit soll nur
dadurch gelöst werden können, daß man jene Stelle und damit die
Vorlage, clie Ildefons einfach übernommen habe, ins 6. Jahr-
hundert zurückversetzt.
Allein von einer ernsthaften Schwierigkeit kann garnicht
geredet werden. Denn einmal, warum nimmt Helfferich an,
daß Ildefons seine Schrift nach der Synode von Toledo geschrie-
ben habe ? Sodann, wenn dies auch der Fall wäre, so ist doch zu
bedenken, daß die Vorschriften der Konzile leichter erlassen als
durchgesetzt waren. Und wie wenig nachdrücklich lautet doch
auch der betreffende Kanon jenes Konzils! Wir wissen ja zudem
genau, daß sich die galläcisch-suevische Kirche nicht danach ge-
richtet hat. Mit Rücksicht auf diese doppefte Sitte unter den
orthodoxen Ghristen Spaniens konnte Ildefons sehr wohl jene
sich völlig in den Bahnen Gregors haltenden Worte schreiben.
Daß aber Isidor die Konzilsbestimmung einfach wiederholt habe,
ist völlig verkehrt. De eccl. off. lib. II, cap. 25, 6, worauf Helfferich
verweist, lrandelt garnicht von dem einmaligen Untertauchen,
sondern von der einmaligen Taufe im Gegensatz zur Wiedertaufe.
Außerdem, Isidor hat seine Schrift de eccl. off. schon ca. 610
geschrieben.
Auf Helfferichs Ausführungen betr. des Taufwunders,
S. 38—41 und 46 f., die er als unterstützenden Umstand neben
den dogmatischen Beweisgründen gewertet wissen will, auf diese
einzugehen halte ich für ganz unnötig. Seine eigenen Darlegungen
operieren mit so vielen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten,
daß sich darauf ein Beweis, die Ausführungen bei Ildefons de
cogn. bapt. cap. 105. 106. 107 stammten nicht aus dem 7. Jahr-
1 Die St-elle bei Ildefons erinnert lebhaft an folgende Worte im Briefe
Gregors I. an Leander ep. I 43: in una fide nihil efficit sanctae ecclesiae
consuetudo diversa . . . Nos quod tertio mergimus, triduanae sepulturae
sacramenta signamus.
tudo diversa. Helfferich meint nun, Ildefons könne so etwas
unmöglich geschrieben haben, „nachdem Gregor der Große 1 auf
eine, vom Bischof Leander (von Sevilla) an ihn gerichtete, An-
frage erklärt hatte, der (arianischen) Ketzer wegen sei einmaliges
Untertauchen vorzuziehen“, nachdem dann das 4. Konzil von
Toledo (633), cap. 6, das unter Isidors Vorsitz getagt hatte, die
einmalige Untertauchung proklamiert, Isidor selbst auch de off.
eccl. lib. II,cap.25,6 diese Vorschrift durch einfache Wiederholung
eingeschärft habe (S. 37 f.). Auch diese Schwierigkeit soll nur
dadurch gelöst werden können, daß man jene Stelle und damit die
Vorlage, clie Ildefons einfach übernommen habe, ins 6. Jahr-
hundert zurückversetzt.
Allein von einer ernsthaften Schwierigkeit kann garnicht
geredet werden. Denn einmal, warum nimmt Helfferich an,
daß Ildefons seine Schrift nach der Synode von Toledo geschrie-
ben habe ? Sodann, wenn dies auch der Fall wäre, so ist doch zu
bedenken, daß die Vorschriften der Konzile leichter erlassen als
durchgesetzt waren. Und wie wenig nachdrücklich lautet doch
auch der betreffende Kanon jenes Konzils! Wir wissen ja zudem
genau, daß sich die galläcisch-suevische Kirche nicht danach ge-
richtet hat. Mit Rücksicht auf diese doppefte Sitte unter den
orthodoxen Ghristen Spaniens konnte Ildefons sehr wohl jene
sich völlig in den Bahnen Gregors haltenden Worte schreiben.
Daß aber Isidor die Konzilsbestimmung einfach wiederholt habe,
ist völlig verkehrt. De eccl. off. lib. II, cap. 25, 6, worauf Helfferich
verweist, lrandelt garnicht von dem einmaligen Untertauchen,
sondern von der einmaligen Taufe im Gegensatz zur Wiedertaufe.
Außerdem, Isidor hat seine Schrift de eccl. off. schon ca. 610
geschrieben.
Auf Helfferichs Ausführungen betr. des Taufwunders,
S. 38—41 und 46 f., die er als unterstützenden Umstand neben
den dogmatischen Beweisgründen gewertet wissen will, auf diese
einzugehen halte ich für ganz unnötig. Seine eigenen Darlegungen
operieren mit so vielen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten,
daß sich darauf ein Beweis, die Ausführungen bei Ildefons de
cogn. bapt. cap. 105. 106. 107 stammten nicht aus dem 7. Jahr-
1 Die St-elle bei Ildefons erinnert lebhaft an folgende Worte im Briefe
Gregors I. an Leander ep. I 43: in una fide nihil efficit sanctae ecclesiae
consuetudo diversa . . . Nos quod tertio mergimus, triduanae sepulturae
sacramenta signamus.