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Richard Reitzenstein:
stalten; das zeigt die Fortsetzung, die etwa verläuft: ‘nicht einmal
als „vorbestraft“ kann der Ghrist sich durch ein Exil betrachten.
— Das soll ja keine Entschuldigung für den Richter sein; er be-
geht ein Yerbrechen, wenn er es verhängt. — Übrigens war der
Verbannungsort sehr angenehm gewählt. — Aber wäre er es auch
nicht gewesen, hätte es auch nichts gemacht. Kein Bekenner
kann in der Verbannung Mangel leiden, geschweige denn der
größte aller Bekenner. —- Also, wie ich zu Punkt 2 erwähnte,
Curubis war sehr nett. Von den einzelnen Vorzügen 1 kann ich schwei-
gen und erwähne nur die Vision, deren Cyprian in der ersten Nacht
gewürdigt wurde.’ Jeder einzelne tq-koc, schlägt hier seinen Vor-
gänger tot, aber in sicli ist jeder erträglich geformt, nur der erste
und kunstvollste nicht: ihn zerstört das Sätzchen et quid. . sunt
acta quae referant. In dem Verhör konnte ja von den Verdiensten
um die Stadt niclit die Rede gewesen sein 2, und der Anschluß
der Worte ist so, daß die Herausgeber nicht einmal wissen, wie
sie interpungieren sollen. Das scheint mir selbst für diesen Autor
unmöglich; es ist eine Randglosse, die in den Text verschlagen
ist. Für die historische Frage und die Quellenuntersuchung macht
dies, wie erwähnt, gar nichts aus. Jenes erste Protokoll war von
Cyprian selbst überallhin versendet; die Briefe spielen darauf
an; in den verschiedensten Kirchenarchiven konnte es sich er-
halten. Ein Schüler konnte an sich ebensogut darauf verweisen
wie ein zehn oder zwanzig Jahre später in Curubis oder Utica
schreibender Geistlicher; endlich konnte ein Schreiber, der in
der jüngeren Fassung des Martyriums dies Protokoll ja auch las,
darauf verweisen. Nur um für Bildung und Geschmack des Ver-
fassers ein wenig einzutreten, habe ich meine Vermutung vorge-
bracht.
Von der Verbannung selbst hat der Verfasser außer unklaren
Allgemeinheiten nichts zu berichten. Nur eine Einzelheit wird
breit ausgeführt, und hier tritt er persönlich hervor: er selbst
hat von Cyprian die genaue Beschreibung einer Vision gehört,
die dieser in der Nacht nach der Ankunft gehabt haben will.
1 Er erwähnt beiläufig sogar die sonnige Lage!
2 Um die Stadt handelt es sich überhaupt nicht; der Autor hat hier
eine rhetorische Deklamation nachgebildet, die zu den Verhältnissen nichtpaßt.
Die ganze Ausführung zeigt trefflich die hohle Rhetorik des Autors, die
Harnack vergeblich zu entschuldigen und schwächer darzustellen ver-
sucht.
Richard Reitzenstein:
stalten; das zeigt die Fortsetzung, die etwa verläuft: ‘nicht einmal
als „vorbestraft“ kann der Ghrist sich durch ein Exil betrachten.
— Das soll ja keine Entschuldigung für den Richter sein; er be-
geht ein Yerbrechen, wenn er es verhängt. — Übrigens war der
Verbannungsort sehr angenehm gewählt. — Aber wäre er es auch
nicht gewesen, hätte es auch nichts gemacht. Kein Bekenner
kann in der Verbannung Mangel leiden, geschweige denn der
größte aller Bekenner. —- Also, wie ich zu Punkt 2 erwähnte,
Curubis war sehr nett. Von den einzelnen Vorzügen 1 kann ich schwei-
gen und erwähne nur die Vision, deren Cyprian in der ersten Nacht
gewürdigt wurde.’ Jeder einzelne tq-koc, schlägt hier seinen Vor-
gänger tot, aber in sicli ist jeder erträglich geformt, nur der erste
und kunstvollste nicht: ihn zerstört das Sätzchen et quid. . sunt
acta quae referant. In dem Verhör konnte ja von den Verdiensten
um die Stadt niclit die Rede gewesen sein 2, und der Anschluß
der Worte ist so, daß die Herausgeber nicht einmal wissen, wie
sie interpungieren sollen. Das scheint mir selbst für diesen Autor
unmöglich; es ist eine Randglosse, die in den Text verschlagen
ist. Für die historische Frage und die Quellenuntersuchung macht
dies, wie erwähnt, gar nichts aus. Jenes erste Protokoll war von
Cyprian selbst überallhin versendet; die Briefe spielen darauf
an; in den verschiedensten Kirchenarchiven konnte es sich er-
halten. Ein Schüler konnte an sich ebensogut darauf verweisen
wie ein zehn oder zwanzig Jahre später in Curubis oder Utica
schreibender Geistlicher; endlich konnte ein Schreiber, der in
der jüngeren Fassung des Martyriums dies Protokoll ja auch las,
darauf verweisen. Nur um für Bildung und Geschmack des Ver-
fassers ein wenig einzutreten, habe ich meine Vermutung vorge-
bracht.
Von der Verbannung selbst hat der Verfasser außer unklaren
Allgemeinheiten nichts zu berichten. Nur eine Einzelheit wird
breit ausgeführt, und hier tritt er persönlich hervor: er selbst
hat von Cyprian die genaue Beschreibung einer Vision gehört,
die dieser in der Nacht nach der Ankunft gehabt haben will.
1 Er erwähnt beiläufig sogar die sonnige Lage!
2 Um die Stadt handelt es sich überhaupt nicht; der Autor hat hier
eine rhetorische Deklamation nachgebildet, die zu den Verhältnissen nichtpaßt.
Die ganze Ausführung zeigt trefflich die hohle Rhetorik des Autors, die
Harnack vergeblich zu entschuldigen und schwächer darzustellen ver-
sucht.