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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Aly, Wolfgang [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 2. Abhandlung): Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung: 1. Literarische Stücke — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33295#0067
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Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung I. 67

vom Pächter bezahlt: z. B. col. III 40 ’AvTiyevt]p nspoV]?
U7i£p IIoa£i.So3v[oo StoSsxa^aXxiav oö yswpysL /Arjpoo. Die Ptolemäer
braüchten ihren Soldaten nicht aTsXsia zuzugestehen, wie das
Philetaeros und Eumenes I. von Pergamon ihren Söldnern mußten
(or. gr. 266 § 5), aber von der schweren Steüerlast, die Euergetes II.
den Kleruchen zumutete (z. B. die Abgabe von %—2 Artaben
pro Arure, worüber Grenfell und Hunt Tebt. I S. 555
und Anmerkungen zu 61b, 323 und 99,21) kann keine Bede
sein. Völlige Abgabenfreiheit gewährte auch Herodes I. seinen
jüdischen Militärkolonisten, wie W. Otto (Pauly-Kroll B. E.
Suppl. b. 2,90 = Herodes, Beiträge zur Geschichte des letzten
jüdischen Königshauses S. 94) nach Joseph. Antiq. 17,25 aus-
führt. Otto weist bei dieser Gelegenheit hin auf Arrian anab.
1,16,5, wo erzählt wircl, wie Alexander die Gefallenen der Schlacht
am Granikos ehrte: yovoöai. Ss aoTfov xal ~at,al toov te xaTa ttjv ycopav
dcTeXsiav ISooxs xai, 6aca aXXai rj tco acogaTt. XoLTOopyiat. 7) xa.Ta Tac;
xTYjaEu; IxaaTcov siocpopcd. Im Anschluß claran läßt sich die Stellüng
der ptolemäischen Klerüchen so ausdrücken, daß sie die tcov xavd
T7jv ycopav ocTsXEta genossen, auch nicht die tco acdgaTi XEiToopyLat,
ieisten mußten, wohl aber zu den xaToc tap xTrjosu; exdcaTcov £ia<popac
herangezogen wurden.

Im zweiten Jahrhundert mußte bei cler Übernahme des xXrjpo'p
dem König ein obligatorisches Geldgeschenk gemacht werden, der ttjc,
TrpoaX'Cj^swp oTEcpavop. Rostowzew (Kolonat S. 7) erklärte cliesen ote-
tpavo«; für den Kaufpreis, den die Kleruchen bezahlt hätten. Schon
Wilcken (Grunclzüge 283) hat diese Bezeichnung zurückgewiesen.
Nach den obigen Ausführungen hat Rostowzew dadurch, daß er
Eigentümlichkeiten cler Klerüchie in dem völhg zerrütteten und
verkommenen Staatswesen Euergetes’ II. auch als charakteristisch
für deren Ursprung ansah, über diese Institution nicht in allen
Punkten richtig geurteilt. Er sagt Seite 9: ,,Das fruchtbare Kronland
ernährte eine große Masse altansässiger Kornbauern, welche von
altersher die Last der Ernährung des Staates auf iliren Schultern
trugen. Sie einfach zugunsten der neuen militärisehen Elemente
zu expropriieren oder sie diesen, die meistens doch Proletarier waren,
etwa als Obereigentümern oder lieber Oberbesitzern zu Leib-
eigenen zu machen, wäre hart uncl unvorsichtig genug gewesen.
Damit hätte man bloß einen Drohnenstaat geschaffen und die
Arbeitskraft der neuen Ansiecllung keineswegs ausgenützt.“ Wie
wir sahen, ist gerade das, was RosTOWzew leugnet, geschehen.

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