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Cartellieri, Otto [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1914, 6. Abhandlung): Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund: V. Fragmente aus der zweiten "Justification du duc de Bourgogne" des Magisters Johann Petit — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.33309#0013
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Beiträge zur Geschichte der Herzöge von Burgund

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dessen Wissen von Herzog Philipp dem Kühnen geschlossen
worden sei. Leider gibt er keine Begründung. Denn wenn auch die
Vollmacht, welche der König den Oheimen und demBruder erteilte,
am 2. April 1404, also einige Wochen vor dem am 27. April 1404
erfolgten Tode Philipps des Kühnen ausgestellt wurde * 1, so kam
doch der Vertrag erst hedeutend später zustande: vom 13. Juni
1404 datieren die Bundesschreiben Papst Benedikts XIII. und
König Karls VI. — Dann weist Petit auf zwei Bullen hin, welche
Herzog Ludwig vom Papste mitbrachte. Sie gehören zu jenen fünf,
welche Benedikt XIII. am 8. Januar 1404 inTarascon ausstellte.
Es war unrecht von Orléans, sagt Petit, sie zu verlangen, anzunehmen
und veröffentlichen zu lassen; denn sie enthalten grobe Beleidi-
gungen des Königs und des Reiches, die als schismatisch bezeichnet
werden. — Weiter teilt Petit mit, daß der Vorschlag, dem Schisma
dadurch ein Ende zu bereiten, daß die Päpste durch Prokuratoren
Verzicht leisten, nicht von Herzog Ludwig, sondern schon vor mehr
als zehn Jahren von der Universität Paris gemacht worden sei.

Er erörtert ferner das Angebot, welches Herzog Ludwig nach
der Aussage des Abtes von Cerisi 2 Anfang November 1407 der Uni-
versität Paris gemacht habe, dem Papst Gregor seinen eigenen
Sohn als Geisel zu stellen, um ihn zur Nachgiebigkeit zu bewegen 3.
Nach Petit hatte dies Angebot gar keinen Wert, denn Orléans
wußte damals bereits ganz genau, daß an eine Zusammenkunft
der Päpste in Savona nicht mehr zu denken war. Er behauptet
zudem, daß Orléans Peter von Ailly, Johann Gerson und Jakob
von Nouvion — ebenso wie er selbst Mitglieder der feierlichen
Gesandtschaft vom April 1407 4 — in der Absicht zu den beiden
Päpsten gesandt habe, um die Union zu verhindern und Benedikt
in seinem Widerstande zu bestärken.

Petit beschäftigt sich dann endlich mit der Synode von
1406/1407. Er berichtet, daß die Versammlung, auf welcher er ja
selbst wiederholt das Wort ergriff 5, die Gehorsamsentziehung be-
schlossen habe. Dies ist nicht ganz genau, für die totale Sub-
straktion trat nur die Universitätspartei ein. Die Majorität aber
sprach sich für die „Rückkehr zur alten Freiheit“ aus, was man
im J. 1398 partielle Substraktion genannt hatte 6. Die Ausfüh-

1 Ehrle VII 305; vgl. Valois III 361. 2 In Monstrelet I 318.

3 Vgl. Valois III 557 Anm. 3. 4 Vgl. Valois III 499 ff.; Haller

I 292. 5 Vgl. Valois III 459ff. 6 Vgl. Valois III 473, auch S. 476

den Brief der Universität vom 3. Januar 1407; Haller I 286 f.
 
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