III. Glossar.*
V. = Yorderseite (recto); R. = Rückseite (verso).
a 1/ prp. (ad) zu, nach, an, in, auf 7
V. 18, R. 19 etc. —- zur Bezeichnung
des Dativs 16, 8 Y. 15 etc.
a 2/ v. s. avoir.
abillemens s. habillement.
admendes s. arnende.
administrer swv. I (administrare) ver-
walten. — a. justice Rechtspflege
handhaben 9 R. 14.
admiral sbst. m. (von arab. amir)
Admiral 7 V. 18, R. 1 etc.
admiralite sbst. f. (von admiral)
Admiralitdt 7 V. 19.
advenir stv. III (advenire) geschehen,
sich zutragen; prs. cj. avieng'C
8 R. 21 ; pc. pf. pl. m. advenus
9 R. 16, 20, f. (advenues) 7 R. 4.
advocat sbst. m. (advocatum) Advokat
8 V. 9.
affin (ad finem) adv. —• a. que cjt.
mit cj. damit, auf daß 8 R. 21.
aient s. avoir.
* Die Abkürzungen sind die allgemein üblichen. Fast alle Nominal-
formen wurden unter dem obl. sg. als Stichwort und sâmtliche Verbalformen
unter dem inf. als Stichwort zusammengestellt. Beim Substantiv usw. ist
die Pluralform, welche gleich dem Singular (Stichwort) + s (x, z) oder gleich
dem Singular ist, durch -s (x, z) abgekürzt bzw. nicht besonders gedruckt.
Entsprechend ist die Femininform des Adjektivums im Singular durch -e
bezeichnet. swv. heißt schwaches, stv. starkes und anv. anomales Yerbum,
wobei die folgende rômische Zahl die betr. Klasse angibt. Da beim Verbum
meistehs die dritte Person sg. vorkommt, wurde nur zu der Pluralform ,,pl.“
gesetzt. — Die Zahlen hinter der deutschen Bedeutung beziehen sich auf das
Stichwort. Die großen vor V. und R. stehenden Zahlen bezeichnen das Blatt
der Handschrift, die folgenden hochgestellten kleinen Zahlen die Zeilen
dieses Blattes. Ferner sind folgende Abkürzungen benutzt: ein hochgestelltes
f., wenn ein Wort in der Handschrift teilweise auf die folgende Zeile geschrie-
ben ist; ein eingeklammertes 2X, wenn das betreffende Wort zweimal in
derselben Zeile vorkommt; ein ,,desgl.“ bezw. ,,desgl.“, wenn die Belegstelle
bezw. Bedeutung eines Wortes dieselbe ist wie die des vorhergehenden
Wortes. Nur durch den Anfangsbuchstaben bezeichnete Worte sind gleich
dem Stichwort. Bei unvollstandiger Angabe eines Zitats vgl. die vorher-
gehenden. Wenn môglich wurden immer zwei Belegstellen für ein Wort
zitiert, bei haufigerem Vorkommen steht ein ,,etc.“. Ivonjizierte Worte sind
in runde Klammern gesetzt (ebenso evtl. die betr. Belegstellen), interpolierte
stehen in eckigen Klammern.
V. = Yorderseite (recto); R. = Rückseite (verso).
a 1/ prp. (ad) zu, nach, an, in, auf 7
V. 18, R. 19 etc. —- zur Bezeichnung
des Dativs 16, 8 Y. 15 etc.
a 2/ v. s. avoir.
abillemens s. habillement.
admendes s. arnende.
administrer swv. I (administrare) ver-
walten. — a. justice Rechtspflege
handhaben 9 R. 14.
admiral sbst. m. (von arab. amir)
Admiral 7 V. 18, R. 1 etc.
admiralite sbst. f. (von admiral)
Admiralitdt 7 V. 19.
advenir stv. III (advenire) geschehen,
sich zutragen; prs. cj. avieng'C
8 R. 21 ; pc. pf. pl. m. advenus
9 R. 16, 20, f. (advenues) 7 R. 4.
advocat sbst. m. (advocatum) Advokat
8 V. 9.
affin (ad finem) adv. —• a. que cjt.
mit cj. damit, auf daß 8 R. 21.
aient s. avoir.
* Die Abkürzungen sind die allgemein üblichen. Fast alle Nominal-
formen wurden unter dem obl. sg. als Stichwort und sâmtliche Verbalformen
unter dem inf. als Stichwort zusammengestellt. Beim Substantiv usw. ist
die Pluralform, welche gleich dem Singular (Stichwort) + s (x, z) oder gleich
dem Singular ist, durch -s (x, z) abgekürzt bzw. nicht besonders gedruckt.
Entsprechend ist die Femininform des Adjektivums im Singular durch -e
bezeichnet. swv. heißt schwaches, stv. starkes und anv. anomales Yerbum,
wobei die folgende rômische Zahl die betr. Klasse angibt. Da beim Verbum
meistehs die dritte Person sg. vorkommt, wurde nur zu der Pluralform ,,pl.“
gesetzt. — Die Zahlen hinter der deutschen Bedeutung beziehen sich auf das
Stichwort. Die großen vor V. und R. stehenden Zahlen bezeichnen das Blatt
der Handschrift, die folgenden hochgestellten kleinen Zahlen die Zeilen
dieses Blattes. Ferner sind folgende Abkürzungen benutzt: ein hochgestelltes
f., wenn ein Wort in der Handschrift teilweise auf die folgende Zeile geschrie-
ben ist; ein eingeklammertes 2X, wenn das betreffende Wort zweimal in
derselben Zeile vorkommt; ein ,,desgl.“ bezw. ,,desgl.“, wenn die Belegstelle
bezw. Bedeutung eines Wortes dieselbe ist wie die des vorhergehenden
Wortes. Nur durch den Anfangsbuchstaben bezeichnete Worte sind gleich
dem Stichwort. Bei unvollstandiger Angabe eines Zitats vgl. die vorher-
gehenden. Wenn môglich wurden immer zwei Belegstellen für ein Wort
zitiert, bei haufigerem Vorkommen steht ein ,,etc.“. Ivonjizierte Worte sind
in runde Klammern gesetzt (ebenso evtl. die betr. Belegstellen), interpolierte
stehen in eckigen Klammern.