46 Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung. II.
P. Οχγ 901 (Μιττ. Chrest. 70). Während dort der Amtsverweser
des Defensorenamtes von Oxyrhynchos den Antrag empfängt, ist
hier der Nachfofger Flavius Hermias schon im Amte.
Die Antragstellerin hat schon früher einmai einen Rechts-
streit wegen des Grundstückes geführt, in dessen Besitz sie jetzt
gestört ist. Damals handelte es sich um άρρορτσ/τος χαι τταοάάοστς.
Das ist kaum ein Grenzstreit mit actio finium regundorum, son-
dern ein Eigentumsprozeß über das Grundstück gewesen. Er
spielte vor dem Provinzialstatthalter, dem iudex ordinarius, und
wurde, unbekannt ob von dem Statthalter selbst oder vor einem
judex pedaneus auf Grund eines Gutachtens ("προσφίοτ?) fin. 10
wohl statt 7τροσρ?ωτ?)σοίdes Pagusschreibers entschieden. Auf'
Grund des Prozesses hat die Beschwerdeführerin wieder den Besitz
des Grundstückes erhalten und an Pächter verpachtet. Besonders
hervorgehoben wird, daß sie auch wieder die Grundsteuern bezahlte.
Jetzt beschwert sie sich über eine Mißhandlung ihrer Pächter
durch die Dörfler von Phoböf. Daß durch das Verprügeln des
Pächters eine neue Besitzstörung gegeben ist, wird nicht aus-
drücklich behauptet, ist aber selbstverständlich die Meinung.
Bemerkenswert ist, daß die Antragstellerin die Steuerzahlung
zweimal betont (lin. 6/7, lin. 12) und daß sie mit Rücksicht
auf die künftigen Steuerzahlungen die Hülfe des Defensors be-
ansprucht..
i ΗΑίΰίΤέτσς. Dü[i]/i[/oo AguTojTTai'OÜ xai ΤεΑ/οο
Φα^οήΐ'όοο τώτ zan.yr[p(o'rdi'OU') Φ]αώρν
Φ/Μί'ήρ Άρ/το6α [σ]υ?'ό/χω 'ΑΑρορ'χΑοο
τταοά Αάρ?//ίΜς' 6Ισ?)σιος [77]οοί'τος χατα/έτΐ'θ/Ατρς
'< D' χοΐρ,ρ Φο/Ιοόοο ε τιάνου. 70/ς ροο rro/Ζω χροιτρ
άττοχΙίθτττο/,ίΑο/ρ, h'jrpp 6^ όχοάετ τά 0000/1?)
το/εσ,ττατα όττο/.?6ίτο, ά?'?/τε/κ:α yroö? άρ:-ορίσ/?οΰ
χα/ ττσραάοσοως ταάτι/ς τρ οπαοχοίνί;?) ο^οοσ/α χα?
άχο/οάάο?? τοΓς- ττροστσχ#θίσί τταροάοά?/ /ίθί άχο/ού-
ιο ;7ως ττροσφω???) ϊότοοο ρρα/ί/ζατοως τοϋ ττάροο
1. 3 [σ]τψό?χω γοη EGER und GERHARD bestätigt. — 1. 5 e jrayou. Ei?ie
er.ste unrichtige Lesung widerlegte GERHARD. — 1. 6 ές ü^d^e?' lies oDo#er. —
I. 8 Αταρχείκρ lies έπαρχορ). — i. 10. άχο/οό^ως jrpooyau'?/ zu erwarten:
άλτο^οό^ως τ?? προσί/ωτρσε?.
P. Οχγ 901 (Μιττ. Chrest. 70). Während dort der Amtsverweser
des Defensorenamtes von Oxyrhynchos den Antrag empfängt, ist
hier der Nachfofger Flavius Hermias schon im Amte.
Die Antragstellerin hat schon früher einmai einen Rechts-
streit wegen des Grundstückes geführt, in dessen Besitz sie jetzt
gestört ist. Damals handelte es sich um άρρορτσ/τος χαι τταοάάοστς.
Das ist kaum ein Grenzstreit mit actio finium regundorum, son-
dern ein Eigentumsprozeß über das Grundstück gewesen. Er
spielte vor dem Provinzialstatthalter, dem iudex ordinarius, und
wurde, unbekannt ob von dem Statthalter selbst oder vor einem
judex pedaneus auf Grund eines Gutachtens ("προσφίοτ?) fin. 10
wohl statt 7τροσρ?ωτ?)σοίdes Pagusschreibers entschieden. Auf'
Grund des Prozesses hat die Beschwerdeführerin wieder den Besitz
des Grundstückes erhalten und an Pächter verpachtet. Besonders
hervorgehoben wird, daß sie auch wieder die Grundsteuern bezahlte.
Jetzt beschwert sie sich über eine Mißhandlung ihrer Pächter
durch die Dörfler von Phoböf. Daß durch das Verprügeln des
Pächters eine neue Besitzstörung gegeben ist, wird nicht aus-
drücklich behauptet, ist aber selbstverständlich die Meinung.
Bemerkenswert ist, daß die Antragstellerin die Steuerzahlung
zweimal betont (lin. 6/7, lin. 12) und daß sie mit Rücksicht
auf die künftigen Steuerzahlungen die Hülfe des Defensors be-
ansprucht..
i ΗΑίΰίΤέτσς. Dü[i]/i[/oo AguTojTTai'OÜ xai ΤεΑ/οο
Φα^οήΐ'όοο τώτ zan.yr[p(o'rdi'OU') Φ]αώρν
Φ/Μί'ήρ Άρ/το6α [σ]υ?'ό/χω 'ΑΑρορ'χΑοο
τταοά Αάρ?//ίΜς' 6Ισ?)σιος [77]οοί'τος χατα/έτΐ'θ/Ατρς
'< D' χοΐρ,ρ Φο/Ιοόοο ε τιάνου. 70/ς ροο rro/Ζω χροιτρ
άττοχΙίθτττο/,ίΑο/ρ, h'jrpp 6^ όχοάετ τά 0000/1?)
το/εσ,ττατα όττο/.?6ίτο, ά?'?/τε/κ:α yroö? άρ:-ορίσ/?οΰ
χα/ ττσραάοσοως ταάτι/ς τρ οπαοχοίνί;?) ο^οοσ/α χα?
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er.ste unrichtige Lesung widerlegte GERHARD. — 1. 6 ές ü^d^e?' lies oDo#er. —
I. 8 Αταρχείκρ lies έπαρχορ). — i. 10. άχο/οό^ως jrpooyau'?/ zu erwarten:
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