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Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Partsch, Josef [Bearb.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1916, 10. Abhandlung): Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussammlung (2): Juristische Texte der römischen Zeit — Heidelberg, 1916

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https://doi.org/10.11588/diglit.34081#0057
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50 Mitteilungen aus der Freiburger Papyrussamrnlung. II.
amt eigener Art als Damm gegen die Anarchie der Soldatenherr-
schaft und gegen den beginnenden Großgrundbesitz schaffen woll-
ten. Noch wissen wir nicht, in welcher Richtung der ältere Charah-
ter des Defensorenamtes ]ag. Aber gerade unsere Urkunde deutet
darauf hin, daß der defensor seine Funktionen im Zusammenhange
mit der Munizipafreform der diokletianischen Verwaltung erhalten
hat. Die Stadtgemeinde wurde die iokale Verwaltungseinheit des
römischen Staates, unter Maximin ist die Steuererhebung in den
Landbezirken auf die städtischen pagi übergegangenh Der Schrei-
ber des Pagus hat afs Gutachter bei dem älteren Rechtsstreite in
unserem Falle gewirkt und wohf nach den Steuerlisten Aufschluß
gegeben. ,,An den pagus" zahlt die Antragstellerin ihre Steuern,
die bald als ,,kaiserlich", bald als ,,städtisch" bezeichnet
werden. Mit wiederholtem Hinweis auf diese Steuerzahlungen
bittet sie um die Hilfe des Mefensor civitatis, damit sie künft.ig
ihrer Steuerpflicht nachkommen kann. Es ist das alte Argument,
das einst gegenüber dem ptolemäischen A^erwaltungsbeamten,
gegenüber dem Beamten der alten Königsdomäne, dann gegenüber
dem römischen Beamten der Staatsverwaltung übkch war: ich
zahle der Verwaltung, du vertrittst die Steuerbehörde, dafür hilf
mir auch in meinem Recht. Man glaubt. herauszuhören, daß der
Stadtanwalt auch den Steuerschuldnern der Stadtgemeinde helfen
soll. Gab es einen Anknüpfungspunkt im römischen Verwalt.ungs-
rechte, auf Grund dessen der Stadtanwalt zunächst in den Ver-
mögensansprüchen der Stadtangehörigen außergerichtliche Rechts-
hilfe leisten konnte, um die städtischen Steueransprüche einbring-
lich zu machen ? — Leider bieten die Quellen des 4. Jahrhunderts,
die ich im ganzen Ausmaß auf diese Fragen nochmals durchprüfte,
keine Antwort auf die Fragen, welche die Frühgeschichte des
Defensorenamtes uns noch stellt.

i GELZER, Studien S. 57.
 
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