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WlLHELM SOLTAU:
Partien des Evangeliums durch ihre gleiche Grundanschauung
sich als Eigentum des letzten Bearbeiters des Stoffes: des
eigentlichen Evangelisten (Ev.) ausweisen.
2. Wir beginnen mit dem, was der Continuator, der cap. 21
einlegte, hinzugetan hat, und dieses läßt sich in der Hauptsache
mit genügender Sicherheit feststellen. Die Frage, ob die Erwäh-
nung des Lieblingsjüngers im Evangehum authentisch sei, ist von
ScHWARTZ, dem ich teilweise zustimmte, verneint worden^. Auszu-
gehen ist bei lhrer Beantwortung davon, daß der Continuator 21, 24
nur an den Apostel Johannes gedacht haben kann und, ohne den
Namen zu nennen, diesen Apostef bestimmt als den Autor des
voraufgehenden Evangeliums bezeichnet hat: oüTo<; soTiv 6 [roiF7]T7]q 6
gCCpTOpLv "Spt. TOUTMV, XOU ypoil{;0(.p TOÜlTfX* xod OlSocgSV OTI &X7]h'7]^ SOTLV
7] go(pTupG oojTou. Es ist ferner unzweifelhaft, daß die Erwähnungen
des Lieblingsjüngers 20, 2f. den gleichen Jünger bezeichnen. Die
ganze Erzählung vom Wettlauf nach dem Grabe hat keinen Sinn,
wenn sie nicht den Streit um den Vorrang zwischen Petrus und
Johannes und die Entscheidung über diese Frage gebenwill. Sie
ist aber, wie ich 7A. &. n. Ar. 1915, 375 f. klar bewiesen zu haben
glaube, — den Zusammenhang störend — zwischen 20, 1 und 20,
10, und zwar vom Continuator eingeschoben. Und letzteres gilt
ebenso von der Interpolation 13, 23, 25, zu welcher sich 21, 24 als
schuldiger Urheber bekennth
Nur 19, 26, in der herrlichen Legende, wie der sterbende Jesus
noch für das Wohl seiner Mutter sorgt, ist der Jünger, öv 7]y^^
[6 'l7]ooup], echt; dort aber kannte der Evangelist seinen Namen
überhaupt nicht (vgl. ebd. 376). Im übrigen darf es nicht weiter
bezweifelt werden, daß die Person des Lieblingsjüngers, mit welcher
C sicherlich den Johannes gemeint lrat, durch ihn in das Evange-
lium 13, 23 (25); 20, 2f. interpoliert ist. Im Evangelium selbst
deutet kein Wort darauf hin, daß Johannes sein Verfasser sei.
Weder sein noch seines Bruders Name wird genannt. Keine Angabe
des Evangeliums führt auf einen Augenzeugen hin; denn auch 19,
35—37 ist später in das vierte Evangelium eingesetztk Das hat
1 üpoLen (1907) 342f.
2 Wer 20, 2—4 den txXXoq gKÜ7]T7]<; einsetzt, ist auch mitschuldig an
seiner Erwähnung 18, 15. Es sollte dem Petrus ein Aufpasser an die Seite
gestellt werden, der die Tatsache seiner Verleugnung bezeugen konnte.
s Von gleicher Hand ist endlich auch 19, 34b—35, der einzige Hinweis
des Ev. auf einen Augenzeugen.
WlLHELM SOLTAU:
Partien des Evangeliums durch ihre gleiche Grundanschauung
sich als Eigentum des letzten Bearbeiters des Stoffes: des
eigentlichen Evangelisten (Ev.) ausweisen.
2. Wir beginnen mit dem, was der Continuator, der cap. 21
einlegte, hinzugetan hat, und dieses läßt sich in der Hauptsache
mit genügender Sicherheit feststellen. Die Frage, ob die Erwäh-
nung des Lieblingsjüngers im Evangehum authentisch sei, ist von
ScHWARTZ, dem ich teilweise zustimmte, verneint worden^. Auszu-
gehen ist bei lhrer Beantwortung davon, daß der Continuator 21, 24
nur an den Apostel Johannes gedacht haben kann und, ohne den
Namen zu nennen, diesen Apostef bestimmt als den Autor des
voraufgehenden Evangeliums bezeichnet hat: oüTo<; soTiv 6 [roiF7]T7]q 6
gCCpTOpLv "Spt. TOUTMV, XOU ypoil{;0(.p TOÜlTfX* xod OlSocgSV OTI &X7]h'7]^ SOTLV
7] go(pTupG oojTou. Es ist ferner unzweifelhaft, daß die Erwähnungen
des Lieblingsjüngers 20, 2f. den gleichen Jünger bezeichnen. Die
ganze Erzählung vom Wettlauf nach dem Grabe hat keinen Sinn,
wenn sie nicht den Streit um den Vorrang zwischen Petrus und
Johannes und die Entscheidung über diese Frage gebenwill. Sie
ist aber, wie ich 7A. &. n. Ar. 1915, 375 f. klar bewiesen zu haben
glaube, — den Zusammenhang störend — zwischen 20, 1 und 20,
10, und zwar vom Continuator eingeschoben. Und letzteres gilt
ebenso von der Interpolation 13, 23, 25, zu welcher sich 21, 24 als
schuldiger Urheber bekennth
Nur 19, 26, in der herrlichen Legende, wie der sterbende Jesus
noch für das Wohl seiner Mutter sorgt, ist der Jünger, öv 7]y^^
[6 'l7]ooup], echt; dort aber kannte der Evangelist seinen Namen
überhaupt nicht (vgl. ebd. 376). Im übrigen darf es nicht weiter
bezweifelt werden, daß die Person des Lieblingsjüngers, mit welcher
C sicherlich den Johannes gemeint lrat, durch ihn in das Evange-
lium 13, 23 (25); 20, 2f. interpoliert ist. Im Evangelium selbst
deutet kein Wort darauf hin, daß Johannes sein Verfasser sei.
Weder sein noch seines Bruders Name wird genannt. Keine Angabe
des Evangeliums führt auf einen Augenzeugen hin; denn auch 19,
35—37 ist später in das vierte Evangelium eingesetztk Das hat
1 üpoLen (1907) 342f.
2 Wer 20, 2—4 den txXXoq gKÜ7]T7]<; einsetzt, ist auch mitschuldig an
seiner Erwähnung 18, 15. Es sollte dem Petrus ein Aufpasser an die Seite
gestellt werden, der die Tatsache seiner Verleugnung bezeugen konnte.
s Von gleicher Hand ist endlich auch 19, 34b—35, der einzige Hinweis
des Ev. auf einen Augenzeugen.