Zur ältesten arabischen Algebra und Rechenkunst.
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wörtliche Wiedergabe des arabischen kijasu kaulihi, eines
Ausdruckes, der nichts anderes besagt als „die Regel, die er angibt“,
wie es schon vorher heißt eins sermo qui dixit d. i.
Jcaulu kailin. Die Wortrechnung" wird also künftig aus der Liste
der mathematischen Termini verschwinden müssen.
IV. Inhaltsübersicht der Algebra Muhammad b. Musäs
und Beurteilung ihrer Quellen von Cossali bis Cantor.
Wir kehren zur Algebra des Muhammad b. Müsä zurück
und verschaffen uns durch Zusammenstellung der Kapitelüberschriften
eine erste Übersicht des Inhalts. Es ist bekannt, daß der Text des
Buches auf der einzigen Oxforder Handschrift CMXV1II Hunt. 214
ruht, die im Jahre 743 d. H., also um 1342 vollendet wurde
(Rosen, S. XIII). Ihr Zustand — it is written in a plain and legible
hand, but infortunately destitute of most of the diacritical points —
ließe einen Vergleich mit den lateinischen Handschriften, die als
Übersetzungen oder Bearbeitungen des arabischen Werkes gelten,
sehr wünschenswert erscheinen, zumal auch hier noch manches ge-
nauerer Feststellung bedarf. Daß die von Libri im ersten Band
seiner Geschichte S. 253 ff. veröffentlichte Übersetzung des
Gerhard von Cremona nur die ersten 50 Seiten des
Originals, also nur die Algebra im engeren Sinne ohne
die Geometrie und Erbteilungsrechnung umfaßt, war z. B. bis vor
kurzem nirgends in geschichtlichen Werken vermerkt. Libri selbst
weist allerdings in einer ausführlichen Fußnote zu S. 121 (La pre-
face manque dans toutes les trois, et elles se terminent par le
chapitre Conventionuni negociatorum) und in der Vorbemerkung zur
Note XII, S. 253 darauf hin, daß die lateinische Übersetzung der
drei Pariser Handschriften unvollständig ist. Aber bei Cantor (I3
S. 719,12 S. 675) heißt es einfach „eine alte lateinische Übersetzung“,
und auch in der dieser Übersetzung gewidmeten Arbeit von Björnbo
(Gerhard von Gremonas Übersetzung von Alkwarizmis Algebra usw.,
Bibi. Math., 3. Folge, Bd. 6, 1905, S. 239) ist eine Erinnerung an
diesen weder selbstverständlichen noch gleichgültigen Umstand unter-
blieben. Es ist klar, daß durch Unterdrückung der Einleitung, die
ausdrücklich auch auf den geometrischen und erbrechtlichen Teil
des Werkes hinwies, der Anschein erweckt wird, als sei das über-
setzte Bruchstück das ganze Buch. Auffallenderweise reicht auch
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wörtliche Wiedergabe des arabischen kijasu kaulihi, eines
Ausdruckes, der nichts anderes besagt als „die Regel, die er angibt“,
wie es schon vorher heißt eins sermo qui dixit d. i.
Jcaulu kailin. Die Wortrechnung" wird also künftig aus der Liste
der mathematischen Termini verschwinden müssen.
IV. Inhaltsübersicht der Algebra Muhammad b. Musäs
und Beurteilung ihrer Quellen von Cossali bis Cantor.
Wir kehren zur Algebra des Muhammad b. Müsä zurück
und verschaffen uns durch Zusammenstellung der Kapitelüberschriften
eine erste Übersicht des Inhalts. Es ist bekannt, daß der Text des
Buches auf der einzigen Oxforder Handschrift CMXV1II Hunt. 214
ruht, die im Jahre 743 d. H., also um 1342 vollendet wurde
(Rosen, S. XIII). Ihr Zustand — it is written in a plain and legible
hand, but infortunately destitute of most of the diacritical points —
ließe einen Vergleich mit den lateinischen Handschriften, die als
Übersetzungen oder Bearbeitungen des arabischen Werkes gelten,
sehr wünschenswert erscheinen, zumal auch hier noch manches ge-
nauerer Feststellung bedarf. Daß die von Libri im ersten Band
seiner Geschichte S. 253 ff. veröffentlichte Übersetzung des
Gerhard von Cremona nur die ersten 50 Seiten des
Originals, also nur die Algebra im engeren Sinne ohne
die Geometrie und Erbteilungsrechnung umfaßt, war z. B. bis vor
kurzem nirgends in geschichtlichen Werken vermerkt. Libri selbst
weist allerdings in einer ausführlichen Fußnote zu S. 121 (La pre-
face manque dans toutes les trois, et elles se terminent par le
chapitre Conventionuni negociatorum) und in der Vorbemerkung zur
Note XII, S. 253 darauf hin, daß die lateinische Übersetzung der
drei Pariser Handschriften unvollständig ist. Aber bei Cantor (I3
S. 719,12 S. 675) heißt es einfach „eine alte lateinische Übersetzung“,
und auch in der dieser Übersetzung gewidmeten Arbeit von Björnbo
(Gerhard von Gremonas Übersetzung von Alkwarizmis Algebra usw.,
Bibi. Math., 3. Folge, Bd. 6, 1905, S. 239) ist eine Erinnerung an
diesen weder selbstverständlichen noch gleichgültigen Umstand unter-
blieben. Es ist klar, daß durch Unterdrückung der Einleitung, die
ausdrücklich auch auf den geometrischen und erbrechtlichen Teil
des Werkes hinwies, der Anschein erweckt wird, als sei das über-
setzte Bruchstück das ganze Buch. Auffallenderweise reicht auch